Parlamentskorrespondenz Nr. 1111 vom 01.12.2025
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) – Die Grünen machen sich mit Entschließungsanträgen für eine Steuerbefreiung beim Carsharing sowie für die steuerliche Gleichbehandlung von tierischer und pflanzlicher Milch stark.
Grüne setzen sich für Steuerbefreiung beim Carsharing ein
Die Grünen haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der auf eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kfz-Steuer abzielt und jene elektrisch betriebenen Fahrzeuge betreffen soll, die für Carsharing oder für gemeinnützige Fahrtendienste eingesetzt werden (583/A(E)). Carsharing gewinne in Österreich zunehmend an Bedeutung: 2022 nutzten mehr als 440.000 Menschen Car- oder Bikesharing, bis zum Jahr 2027 könnte diese Zahl auf über 600.000 anwachsen, führt Antragstellerin Elisabeth Götze (Grüne) aus. Im Rahmen des Sparpakets habe die Bundesregierung die Bremse bei der Mobilitätswende angezogen, denn Elektro-Kfz müssen motorbezogene Versicherungssteuer bzw. Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
Darüber hinaus tritt Götze dafür ein, gemeinnützige E-Fahrtendienste, wie beispielsweise den e-Fahrtendienst in Niederösterreich, ebenfalls von der Steuer zu befreien. Denn diese verbessern das Mobilitätsangebot gerade im ländlichen Raum und sind somit ein wichtiger Beitrag zur sozialen Inklusion. Zudem würde es zahlreichen Menschen größere gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, argumentiert sie. Das Anliegen dieses Antrags basiert auf einer Petition, die am 23.10.2025 im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zur Kenntnis genommen wurde (7/PET).
10 % Umsatzsteuer: Grüne für steuerliche Gleichbehandlung von tierischer und pflanzlicher Milch
Es ist Zeit, die steuerliche Ungleichbehandlung von pflanzlichen Milchalternativen zu beenden, betonten Olga Voglauer und Jakob Schwarz (beide Grüne) in einem Entschließungsantrag (593/A(E)). Konkret geht es darin um eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes, um pflanzliche Milchalternativen wie Haferdrinks oder Sojadrinks analog zu Milch und Milcherzeugnissen dem ermäßigten Steuersatz von 10 % zu unterwerfen. In der Verwendung und Zusammensetzung entsprechen pflanzliche Milchalternativen viel eher Nahrungsmitteln und tierischer Milch als Softdrinks. Dennoch seien pflanzliche Milchalternativen weiterhin mit 20 % Umsatzsteuer (USt) belegt, während tierische Milch wie zahlreiche andere Lebensmittel nur mit 10 % USt besteuert werden, argumentieren Voglauer und Schwarz. Andere europäische Staaten wie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal und Großbritannien differenzieren bei der Umsatzsteuer nicht mehr zwischen tierischer Milch und pflanzlichen Alternativen.
Bei einer Reduktion der Umsatzsteuer von Pflanzendrinks auf 10 % sei wichtig, dass diese Reduktion von den Lebensmittelhändlern auch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werde, unterstreichen die Grünen. Sie erkennen dazu die Bereitschaft des Lebensmittelhandels. (Schluss) gla