Parlamentskorrespondenz Nr. 1113 vom 01.12.2025
Neu im Verkehrsausschuss
Wien (PK) – In einer Entschließung des Nationalrats vom 26. März 2025 wurde vom Verkehrsminister eine Prüfung der noch nicht genehmigten ASFINAG-Neubauprojekte verlangt. Laut der Entschließung sollen diese Neubauprojekte hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Effizienz und volkswirtschaftlichen Impulssetzung geprüft und eine entsprechende Priorisierung durchgeführt werden. Der Prüfbericht des Verkehrsministerium für 2025 liegt nun vor (III-254 d.B.). Er kommt hinsichtlich von fünf Neubauprojekten zu einer positiven Prognose der Auswirkungen einer Umsetzung nach den angeführten Kriterien. Diese Projekte sind die A 5 Nord/Weinviertel Autobahn, die S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, die S 10 Mühlviertler Schnellstraße, die S 34 Traisental Schnellstraße sowie die S 36 Murtal Schnellstraße. Für eine Reihe von weiteren ASFINAG-Projekten ist es laut dem Verkehrsministerium noch nicht möglich, sie nach den genannten Kriterien zu beurteilen.
Fünf Straßenbauprojekte erfüllen Kriterien für Umsetzung
Grundlegende Voraussetzung dafür, dass die geforderte umfassende Bewertung eines Projektes vorgenommen werden kann, ist laut dem Verkehrsministerium ein entsprechender Fortschritt bei den Planungen. Das bedeute konkret, dass bereits eine entsprechende Trassenfestlegung vorliegen bzw. dass ein UVP-Verfahren/UVP-Änderungsverfahren abgeschlossen oder anhängig sein müsse. Weiters müsse ein für die UVP ausgearbeitetes Einreichprojekt vorliegen und eine zeitlich realistische Abbildung im Bauprogramm der ASFINAG möglich sein.
Diese Voraussetzungen treffen derzeit laut dem Bericht auf folgende fünf ASFINAG-Neubauprojekte zu: Den Vollausbau der A5 Nord/Weinviertel Autobahn für Poysbrunn bis zur Staatsgrenze bei Drasenhofen, die S 1 Wiener Außenring Schnellstraße von Schwechat bis Süßenbrunn, die S 10 Mühlviertler Schnellstraße von Rainbach Nord bis zur Staatsgrenze bei Wullowitz, die S 34 Traisental Schnellstraße von St. Pölten/Hafing bis Wilhelmsburg Nord sowie die S 36 Murtal Schnellstraße von Judenburg bis St. Georgen ob Judenburg.
Laut dem Verkehrsministerium ergibt die Überprüfung der genannten Vorhaben, dass bei ihnen die Voraussetzungen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und der angestrebten volkswirtschaftliche Impulssetzung gegeben sind. In Hinblick auf die Nachhaltigkeit sei von der Realisierung der Projekte eine Entlastung der Bevölkerung und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erwarten. Zudem sei bei der Setzung entsprechender baulicher Maßnahmen auch eine umweltverträgliche Umsetzung möglich. Die Priorisierung der geprüften Neubauprojekte ergebe sich aufgrund der Projektreife sowie des Standes in den Genehmigungs- bzw. Beschwerdeverfahren, heißt es seitens des Verkehrsministeriums.
Eine Reihe von Projekten noch nicht evaluierbar
Bei Projekten wie etwa der S 8 Marchfeld Schnellstraße und der S 18 Bodensee Schnellstraße sei eine zeitnahe Evaluierung derzeit nicht möglich, merkt das Verkehrsministerium an. Aus verfahrensrechtlichen Gründen sei es nicht möglich, diese Projekte terminlich und kostenmäßig im 6-Jahres-Bauprogramm der ASFINAG abzubilden.
Bei der S 18 laufe derzeit der Trassenauswahlprozess. Bei der S 8 wiederum sei die grundsätzliche Zulässigkeit der gewählten und zur UVP eingereichten Trasse aktuell höchst strittig und werde derzeit beim VfGH/VwGH geprüft. Bei anderen Projekten, wie etwa der A 3 Südost Autobahn im Abschnitt Knoten Eisenstadt – Staatsgrenze bei Klingenbach, der S 37 Klagenfurter Schnellstraße im Abschnitt Scheifling – St. Veit/Kraig oder der A 12 Inntal Autobahn mit dem Tschirgant Tunnel sei sogar die grundlegende Trassenführung noch unklar. (Schluss) sox