Parlamentskorrespondenz Nr. 1147 vom 05.12.2025
Parlament: TOP im Nationalrat am 10. Dezember 2025
Wien (PK) – Mit Gesetzesvorlagen aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich startet der Nationalrat in seine letzte Plenarwoche in diesem Jahr. So werden die Abgeordneten etwa über das von Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegte dreiteilige Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung sowie das Abgabenänderungsgesetz 2026 beraten. Darin ist auch eine Erhöhung der Tabaksteuer und eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Nikotinbeutel vorgesehen. Zudem soll für E-Zigaretten (E-Liquids) ein Lizenzsystem eingeführt werden.
Im Wirtschaftsteil geht es etwa um mehr Preistransparenz, erweiterte Beschwerdemöglichkeiten von Umweltorganisationen in Bezug auf bestimmte Anlagen, um die Abwicklung der Investitionsprämie und voraussichtlich um den Verkauf von Tabaksticks zum Erhitzen. Zur Debatte steht außerdem eine Verlängerung des Missbrauchsverbots für den Energiesektor bis Ende 2031 sowie ein Preisüberwachungsmechanismus für Energie, für den allerdings die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Plenum noch offen ist. Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz, mit dem die Regierung gegen die sogenannte "Shrinkflation" vorgehen will, soll erst im Februar oder März ins Plenum kommen. Grund dafür ist eine erforderliche Notifizierung bei der EU. Ein verzögertes Inkrafttreten ist damit nicht verbunden, dieses ist laut Gesetzentwurf ohnehin erst für April 2026 vorgesehen.
Ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt beraten wollen die Abgeordneten über die von der Regierung vorgeschlagene Novellierung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes, für die es eine Zweidrittelmehrheit braucht. Sie wäre am Mittwoch auf der Tagesordnung gestanden.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der die ÖVP unter dem Titel "Unsere Arbeit hat ein Ziel: Aufschwung für Österreich!" über die Wirtschaftspolitik der Regierung diskutieren will.
Aktuelle Europastunde
Daran schließt eine Aktuelle Europastunde an, für die die NEOS das Thema "Die Weiterentwicklung eines geeinten, freien und starken Europas als Gegenmodell zu Putins Handlangern" gewählt haben.
Betrugsbekämpfungsgesetze Steuern, Sozialabgaben und Daten
Das von Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegte Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung betrifft in drei Sammelnovellen die Bereiche Steuern, Sozialabgaben und Daten. Ziel ist eine deutliche Verbesserung der Steuertransparenz sowie eine wirksamere Bekämpfung von Hinterziehung und organisierten Wirtschaftsdelikten. Der Finanzminister erwartet sich neben positiven Standort- und Wettbewerbseffekten auch zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt, für 2026 etwa von rund 270 Mio. €.
Vorgesehen ist unter anderem, die Auftraggeberhaftung im Baubereich auszuweiten, eine für die Krankenversicherung zweckgewidmete Prüfungsabgabe in Sozialbetrugsfällen einzuführen sowie das Recht auf Vorsteuerabzug bei vermieteten Luxusimmobilien mit einem Wert von über 2 Mio. € zu streichen. Zuwendungen über stiftungsähnliche Konstruktionen, die bisher steuerlich begünstigt waren, sollen künftig strenger besteuert werden. Darüber hinaus soll, wer wissentlich ungerechtfertigte Verluste geltend macht, künftig ebenso strafbar sein wie bei der Angabe falscher Gewinne. Eine Bargeldgrenze von 10.000 € pro Tag soll beim Finanzamt eingeführt werden, um Geldwäsche zu erschweren. Auch der Zoll soll erweiterte Befugnisse erhalten und künftig etwa ein vorläufiges Waffenverbot verhängen können. Eingeschränkt werden soll die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Verkauf eines Fahrzeugs ins Ausland. Zudem soll der Staat bei Firmenpleiten besser geschützt werden. Vor dem Insolvenzverfahren entrichtete Abgaben und Steuern sollen von der Anfechtung im Zuge der Insolvenz ausgenommen werden.
Auch erweiterte Meldepflichten für Anbieter von Dienstleistungen für Kryptowährungen und ein Ausbau des EU-weiten Datenaustauschs gehören zum Gesetzespaket, das überwiegend mit Jahresbeginn 2026 in Kraft treten soll. Mit Abänderungsanträgen wurden im Finanzausschuss Klarstellungen und Konkretisierungen vorgenommen, unter anderem hinsichtlich der Vergütung des Restwertes der NoVA. Gemäß eines Ausschussantrags auf Änderung des Körperschaftsteuergesetzes soll außerdem bei Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft ab 2026 auf einen einheitlichen Steuersatz von 15 % (statt bisher 12,5 %) abgestellt werden.
Im Finanzausschuss erhielt der Teil Sozialabgaben des Betrugsbekämpfungspakets neben den Koalitionsparteien auch die Zustimmung der Grünen, die beiden anderen Teile wurden mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit angenommen. Beide Oppositionsparteien signalisierten aber Gesprächsbereitschaft, was die Sicherstellung der notwendigen Zweidrittelmehrheit für den Teil Daten betrifft.
Abgabenänderungsgesetz 2025
Eine rege Diskussion fand im Finanzausschuss zum Abgabenänderungsgesetz 2025 statt. Das von der Regierung vorgelegte Paket enthält insgesamt 17 Maßnahmen und Änderungen in mehr als 20 Bundesgesetzen. Im Zentrum der Sammelnovelle steht die Ausweitung und Erhöhung der Tabaksteuer sowie die Modernisierung des Tabakmonopols. So sollen ab dem Jahr 2026 schrittweise höhere Steuersätze für Zigaretten, Tabak zum Erhitzen und Feinschnitt gelten. Die Anwendung der Monopolbestimmungen soll auf Nikotinbeutel (Nikotinpouches) ausgeweitet und ein Lizenzsystem für Liquids für E-Zigaretten (E-Liquids) eingeführt werden. Was das Tabakmonopol in Bezug auf Hanfblüten betrifft, ist für Fachgeschäfte für Hanfprodukte eine Übergangsfrist bis Ende 2028 vorgesehen.
Weitere Punkte des Gesetzespakets betreffen die Präzisierung des Freiwilligenpauschales und der Steuerbefreiung von Ausschüttungen körperschaftlich organisierter Agrargemeinschaften sowie Abschreibungen von Immobilien und Klarstellungen bei privaten Grundstücksveräußerungen. Erleichtert werden sollen Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots. Darüber hinaus sollen ab April 2026 die Grunderwerbsteuer, ab 2027 die Versicherungssteuer und ab 2028 Gebühren vollständig digital abgewickelt werden. Ein Sanktionsmechanismus soll die elektronische Einreichung von Anbringen durchsetzbarer machen.
Das Gesetzespaket wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien sowie der Grünen an den Nationalrat weitergeleitet. Die FPÖ stimmte vorerst nicht zu und will die vorgesehenen Maßnahmen noch prüfen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait
Einstimmig gab der Finanzausschuss grünes Licht für die Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kuwait. Das bisher gültige Abkommen entspricht bei Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung nicht mehr den aktuellen Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), so die Erläuterungen zum vorliegenden Staatsvertrag. Auch neu geregelt werden sollen die steuerliche Transparenz und die Amtshilfe. Auf Basis eines Rechnungshofberichts soll der Artikel zur Dividendenbesteuerung geändert werden. Durch die Adaptierung soll zudem die doppelte Nichtbesteuerung vermieden werden.
Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen 2025
Mit dem IFI-Beitragsgesetz 2025 wird festgelegt, welche Beiträge Österreich an internationale Finanzinstitutionen (IFI) leistet. Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage mehrheitlich - ohne die Stimmen der FPÖ – ins Plenum geschickt. Demnach übernimmt der Bund im Rahmen einer generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB-GCCI) zusätzliche Kapitalanteile im Wert von umgerechnet 475,3 Mio. €. Durch diese Erhöhung der Anteile soll Österreich das aktuelle Ausmaß an Anteilen und Stimmrechten halten.
Zusätzlich ist eine Beteiligung an mehreren Wiederauffüllungen von Entwicklungsbanken vorgesehen. So sollen 488,48 Mio. € für die 21. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation ausgegeben werden. Im Rahmen einer außerordentlichen Auffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – IDA-MDRI) ist der Kauf von 12,65 Mio. € Sonderziehungsrechten vorgesehen. Für die 13. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und die 8. Wiederauffüllung des Technischen Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEF-14) sollen 10 Mio. € investiert werden. Außerdem soll der Bund für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund – ehemaliger HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 3,2 Mio. € leisten.
Änderungen bei Beschwerdemöglichkeiten von Nichtregierungsorganisationen
Um EU-Vertragsverletzungsverfahren entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung eine Sammelnovelle vorgelegt, die Änderungen in der Gewerbeordnung und im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen vorsieht. Unter anderem sollen damit anerkannte NGOs ein Beschwerderecht bei Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen nach der Gewerbeordnung erhalten. Weiters sollen für den Bereich des Industrieunfallrechts die von der Europäischen Kommission beanstandeten Regelungen wortgetreu aus der Seveso III-Richtlinie übernommen werden.
Mit einer weiteren Regierungsvorlage, ebenso im Zusammenhang mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren, sollen auch betreffend besonders umweltrelevante Industrie-, Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen (IPPC-Anlagen), die unter das Mineralrohstoffgesetz fallen, die Beschwerdemöglichkeiten von Umweltorganisationen erweitert werden. Diese sollen auch dann Beschwerde gegen die Bewilligung einer IPPC-Anlage erheben können, wenn sie sich nicht am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt haben. Beide Gesetzesvorlagen passierten den Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Dreierkoalition und der Grünen.
Abwicklung der Investitionsprämie bis Ende 2029
Zur Abwicklung der in der Coronazeit für Unternehmen eingeführten Investitionsprämie stimmten die Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss einstimmig dafür, das Investitionsprämiengesetz bis 31. Dezember 2029 zu verlängern. Grund dafür seien einerseits Prüf- und Berichtspflichten, die mit der Abwicklung der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität einhergehen, andererseits auch die Prüfung der Behaltefrist der geförderten Vermögensgegenstände von zumindest drei Jahren.
Klarstellungen im Preisauszeichnungsgesetz
Mit Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz sollen Klarstellungen zur Schriftgröße von Preisangaben im Handel getroffen sowie Vorgaben zu Bezugsgrößen festgelegt werden. Die leichte Lesbarkeit der Preisauszeichnung sei demnach in Regalen in Selbstbedienungsbetrieben anzunehmen, wenn der Verkaufspreis einer Schriftgröße von 8 Millimetern und der Grundpreis einer Schriftgröße von 4 Millimetern entspreche. Bei digitaler Preisauszeichnung liege die leichte Lesbarkeit des Grundpreises bei einer Schriftgröße von 3,5 Millimetern. Die Bestimmungen seien als "Vermutungsregelung" ausgestaltet, da die leichte Lesbarkeit in Einzelfällen auch bei geringerer Schriftgröße - nach Einzelfallprüfung - gegeben sein kann, so die Erläuterungen. Bei einer Schriftgröße des Verkaufspreises über 8 Millimeter habe die Schriftgröße des Grundpreises 50 % der Schriftgröße des Verkaufspreises zu betragen.
Um den Konsumentinnen und Konsumenten eine leichte Vergleichbarkeit der Preise zu ermöglichen, wird außerdem vorgesehen, dass die Bezugsgrößen wie etwa Kilo oder Liter innerhalb einer Betriebsstätte bei den jeweiligen Produktgruppen einheitlich auszuweisen sein sollen. Im Wirtschaftsausschuss stimmten ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne für die Regelungen.
Änderungen im Tabakgesetz
Ein Initiativantrag der Koalitionsparteien zur Änderung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes enthält vorerst nur redaktionelle Anpassungen. Er passierte den Ausschuss mit den Stimmen der Dreierkoalition. Seitens SPÖ und ÖVP wurde für die Beratungen im Plenum dazu eine Abänderung betreffend Tabaksticks zum Erhitzen angekündigt. Damit solle ermöglicht werden, die bereits in anderen Ländern verfügbaren neueren Tabaksticks bzw. "neue Heets-Produkte" auch auf den regulären Vertriebswegen in Österreich verkaufen zu können.
Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus
Mit Änderungen des Preisgesetzes 1992 und des Energie-Control-Gesetzes soll ein neuer Preisüberwachungsmechanismus für Energie geschaffen werden. Der derzeitige Rechtsrahmen stelle sich als zu unflexibel dar, um einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen vorsehen zu können, ist den Erläuterungen der entsprechenden Regierungsvorlage zu entnehmen. Daher soll im Preisgesetz die Ausnahme von Strom und Gas gestrichen werden. Mit dem neuen Preisüberwachungsmechanismus soll die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, bei einer ungerechtfertigten Preispolitik vorübergehend in Energiepreise einzugreifen. Eine wichtige Rolle soll hier der E-Control zukommen. Diese soll künftig prüfen können, ob die von Energieanbietern geforderten Preise die internationale Preisentwicklung widerspiegeln. Stellt sie dabei Missstände in der Form fest, dass Preise auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen sind, soll sie Vorschläge zur Behebung ausarbeiten und die Bundesregierung darüber unterrichten. Auf Basis dieser Erkenntnisse soll die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen zu können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann. Die Regierungsvorlage wurde im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags angenommen. Im Plenum ist dafür allerdings eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. FPÖ und Grüne behielten sich eine Zustimmung vor.
Missbrauchsverbot für den Energiesektor bis 2031
Das "Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern" ist derzeit bis 31. Dezember 2027 befristet. Mit einer Regierungsvorlage soll es nun um weitere vier Jahre bis Ende 2031 verlängert werden. Damit soll die wettbewerbsbehördliche Durchsetzung des Missbrauchsverbots für den Energiesektor gestärkt werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen. So soll es weiter möglich sein, großen Energieversorgern Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden, zu untersagen. Die Regierungsvorlage wurde im Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen.
Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel
Von allen Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss befürwortet wurde eine Regierungsvorlage, die eine Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel vorsieht. Mit einer Anpassung der Nationalparkflächen an den aktuellen Stand sowie der Neustrukturierung von Gremien und Organen des Nationalparks soll es auch zur Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofs kommen. Die dauerhafte Vertretung des Bundes soll im Vorstand festgeschrieben und dieser neu organisiert werden. Weitere Änderungen betreffen den Wissenschaftlichen Beirat und das Nationalparkforum. Zudem soll es zu einer klaren Regelung über die Finanzierung der Nationalparkgesellschaft kommen und diese an die gängige Praxis der österreichischen Nationalpark-GmbHs angepasst werden. Eine Änderung der gleichteiligen Finanzierung von Bund und Land ist nicht geplant.
Ausweitung des Bio-Anteils bei der Lebensmittelbeschaffung
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ nahm der Landwirtschaftsausschuss einen Entschließungsantrag zur "Stärkung der biologischen und regionalen sowie tierwohlgerechten Lebensmittelbeschaffung im Bundesbereich" an. Der Antrag zielt auf die Prüfung von Maßnahmen ab, die eine langfristige Stärkung der biologischen Landwirtschaft in Österreich unterstützen und zu einer "ambitionierten und umsetzbaren Ausweitung" des Bio-Anteils im Bundesbereich beitragen können. Zudem soll ein administrativ umsetzbares Monitoringsystem entwickelt werden, das Fortschritte bei der nachhaltigen Lebensmittelbeschaffung nachvollziehbar darstellt.
Initiiert hatten die Debatte die Grünen, deren eigener Antrag im Ausschuss jedoch in der Minderheit blieb. Sie befürchten, dass der Bund die Bio- und Tierwohlkriterien zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (naBe) im Lebensmittelbereich abschwächen will, und fordern, die bestehenden Vorgaben unverändert beizubehalten.
Psychosoziale Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft
Einstimmig im Landwirtschaftsausschuss angenommen wurde auch eine Initiative der Regierungsfraktionen zur Verbesserung der psychosozialen Rahmenbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Hintergrund dafür ist eine Studie über soziale und psychische Belastungen in der Land- und Forstwirtschaft, die den Abgeordneten zufolge "klaren Handlungsbedarf" aufgezeigt hat. Demnach haben 46 % der Befragten über psychische Beschwerden berichtet. Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien zielt nunmehr darauf ab, die Informationsarbeit zu bestehenden Unterstützungs- und Entlastungsangeboten zu forcieren sowie bestehende Unterstützungsstrukturen weiterzuentwickeln und besser miteinander zu verzahnen. Zudem soll die Vernetzung und Kooperation aller relevanten Akteurinnen und Akteure im psychosozialen Bereich intensiviert und Präventions- und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.