Parlamentskorrespondenz Nr. 1223 vom 19.12.2025
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) - Es sei höchste Zeit, das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht zu verankern und das Konsensprinzip klar gesetzlich festzuschreiben, meinen die Grünen. Sexuelle Handlungen sollten klar nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten eindeutig zustimmen. Daher sollte das Gericht künftig prüfen, ob eine Zustimmung vorlag, und nicht mehr, ob sich die betroffene Person gewehrt oder zu erkennen gegeben hat, dass die sexuelle Handlung gegen ihren Willen erfolgte. Die Grünen schlagen in einem entsprechenden Initiativantrag (632/A) daher eine Änderung im Strafgesetzbuch vor. So soll in der betreffenden Regelung die Wortfolge "gegen deren Willen" durch die Wortfolge "ohne deren Einverständnis" ersetzt werden. Der Wortlaut "gegen deren Willen" knüpfe lediglich an eine nach außen hin erkennbare Ablehnung des Opfers an und verfehle damit das Ziel, nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen generell unter Strafe zu stellen. Mit dem Antrag soll das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" für ein konsensbasiertes modernes Sexualstrafrecht abgebildet werden, so die Grünen. (Schluss) mbu