Parlamentskorrespondenz Nr. 1226 vom 22.12.2025

Neu im Finanzausschuss

Wien (PK) – Ab 2026 soll Feiertagsarbeit bis zu 400 € monatlich steuerfrei gestellt werden. Gleiches soll im Jahr 2026 für bis zu 15 Überstunden pro Monat, maximal 170 €, gelten. Eine weitere Änderung betrifft die Umstellung von virtuellen Anteilen auf Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen, die bis Ende 2026 verlängert werden soll (666/A).

Dazu haben die Regierungsparteien eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorgelegt. Andreas Ottenschläger (ÖVP), Kai Jan Krainer (SPÖ) und Markus Hofer (NEOS) sprechen sich in dem vorliegenden Initiativantrag für einen Freibetrag zur steuerlichen Begünstigung von Arbeit an Feiertagen aus. Zudem sollen im Jahr 2026 Überstunden steuerlich begünstigt werden.

Arbeit an Feiertagen soll bis zu 400 € steuerfrei werden

ÖVP, SPÖ und NEOS planen zentrale Neuerungen bei der steuerlichen Behandlung des Feiertagsarbeitsentgelts. In der Vergangenheit wurde dies uneinheitlich behandelt. Auf Basis einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts von Ende 2024 war es ab dem 1. Jänner 2025 einheitlich steuerpflichtig zu behandeln. Dies führte bei jenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber es zuvor steuerfrei behandelt hatten, zu einem Lohnverlust. Um diese Rechtslage zu bereinigen und die Arbeitskräfte zu entlasten, soll die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts nun ausdrücklich gesetzlich verankert werden. Auf Basis des Initiativantrags soll die Feiertagsarbeit künftig bis zu 400 € monatlich steuerfrei gestellt werden. Die neue Regelung soll ab dem 1. Jänner 2026 gelten.

Überstunden-Freibetrag soll verlängert werden

Ein weiterer wichtiger Punkt des Antrags ist die Verlängerung des erhöhten Freibetrags für Überstundenzuschläge. Für das Jahr 2026 sollen die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat weiterhin im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes und insgesamt maximal 170 € steuerfrei bleiben. Ohne diese gesetzliche Anpassung wäre der Höchstbetrag von derzeit 200 € auf 120 € reduziert worden. Ab dem Kalenderjahr 2027 wird geplant, dass der steuerfreie Höchstbetrag 120 € für die ersten zehn Überstunden beträgt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen zeitnah von der neuen Regelung profitieren, daher soll die Aufrollung vom Arbeitgeber, so rasch wie möglich durchgeführt werden, spätestens jedoch bis Ende Mai 2026.

Verlängerung der steuerfreien Umwandlung von "Phantom Shares" in eine Start-Up-Beteiligung

Auch im Bereich der Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups wird eine Verlängerung vorgeschlagen. Die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 eingeführte Möglichkeit, virtuelle Unternehmensanteile, so genannte "Phantom Shares", in eine Start-Up-Beteiligung von Beschäftigten umzuwandeln, ohne dass es zu einer Versteuerung kommen muss, soll um ein Jahr verlängert werden. (Schluss) gla