Parlamentskorrespondenz Nr. 1231 vom 23.12.2025

Zahl der Anliegen bei Ombudsstelle für Studierende gegenüber dem Vorjahr wieder etwas zurückgegangen

Wien (PK) – Die Ombudsstelle für Studierende ist eine weisungsfreie Stelle im Wissenschaftsministerium, die als unparteiische Ansprechpartnerin für Studierende an den aktuell 77 hochschulischen Bildungseinrichtungen in Österreich fungiert. Sie stellt Informationen für Studierende bereit und vermittelt bei Bedarf zwischen den Studierenden und den Hochschulen. Im Studienjahr 2024/25 waren insgesamt 439.521 Studierende an den Universitäten und Hochschulen zugelassen.

Neben ihren Bemühungen um Problemlösung sieht es die Ombudsstelle auch als ihre Aufgabe, auf Basis der an sie gerichteten Anliegen Vorschläge zur Verbesserung der Studienbedingungen zu formulieren. Der Bericht für das Studienjahr 2024/25 enthält daher neben einer Aufschlüsselung der von der Ombudsstelle bearbeiteten Anliegen und einer Auswahl von aussagekräftigen Fällen auch Vorschläge an den Gesetzgeber sowie an Organe bzw. die Angehörigen von hochschulischen Bildungseinrichtungen (III-266 d.B.).

In eigener Sache plädiert die Ombudsstelle für Studierende im aktuellen Bericht dafür, die im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) vorgesehene Frist für die jährliche Vorlage des Tätigkeitsberichts von 15. Dezember auf 15. Jänner zu verschieben. Diese Fristerstreckung würde eine effizientere Arbeit am Bericht und eine bessere Datenauswertung ermöglichen, argumentiert die Ombudsstelle.

2024/25 etwas geringeres Aufkommen an Anfragen als im Jahr davor

Nach einem Anstieg über mehrere Jahre hinweg ist die Zahl der Anliegen gegenüber dem Vorjahr im aktuellen Berichtsjahr wieder zurückgegangen, von 822 im Studienjahr 2023/24 auf 775 für 2024/25. Von diesen 775 Anliegen seien bis Redaktionsschluss des Berichts 718 abgeschlossen worden, informiert die Ombudsstelle. Insgesamt seien 222 Anliegen im Sinne der Einbringerinnen und Einbringer positiv erledigt worden, und in 429 Fällen habe man die gewünschte Information erteilt. 49 Anliegen seien aufgrund der fehlenden Zustimmungserklärung nicht weiter bearbeitbar gewesen. Bei 13 Anliegen sei keine Zuständigkeit der Ombudsstelle für Studierende vorgelegen. Nur in fünf Fällen sei keine Lösung des Problems möglich gewesen.

Seit dem Studienjahr 2021/22 gliedert die Ombudsstelle für Studierende die an sie herangetragenen Anfragen in Hauptthemen, denen jeweils unterschiedliche Subthemen zugeordnet sind. Die 775 eingebrachten Anliegen des vergangenen Studienjahres wurden 14 Hauptthemen zugeordnet. Am häufigsten erreichten die Ombudsstelle für Studierende Anfragen zu Studienbedingungen (247 Anliegen). Die zweitgrößte Themengruppe betrifft Fragen zur Zulassung (161 Anliegen). Mit signifikanter Häufigkeit wurden auch Anfragen zu sonstigen Themen (127 Anliegen), zur Studienbeihilfe (103 Anliegen), zu finanziellen Themen, die nicht von der Studienbeihilfe abgedeckt sind (90 Anliegen), zu akademischen Graden (78 Anliegen) und zu Anerkennungen von bereits erbrachten Prüfungs- und anderen Studienleistungen (66 Anliegen) an die Ombudsstelle herangetragen. Weiter unten auf der Liste finden sich Fragen zum Erlöschen der Zulassung/Ausschluss aus dem Studium (54 Anliegen), zu Mobbing/Diskriminierung (52 Anliegen), zu Behinderung/Krankheit (43 Anliegen) und zum Studienbeitrag (32 Anliegen). Den Abschluss bilden Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis (20 Anliegen), 19 Anliegen zu Studierendenheimen und elf Anliegen zu Mobilitätsprogrammen.

Vorschläge der Ombudsstelle an Gesetzgeber und Hochschulen

Ein Schwerpunktthema der Ombudsstelle ist die wissenschaftliche Integrität. Um ein besseres Monitoring zu ermöglichen, wird angeregt, eine Verständigungspflicht einer geeigneten Stelle bei Anzeigen gemäß Universitätsgesetz (UG) und Hochschul-Qualitätsicherungsgesetz (HS-QSG) über die Anzeigen bei der Verleihung von gefälschten akademischen Graden durch nicht berechtigte Einrichtungen einzuführen. Auch sollte einmal pro Jahr dem Wissenschaftsministerium die durchgeführten und abgeschlossenen Verfahren an Hochschulen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten und den Widerruf von Verleihungen akademischer Grade erstattet werden. An die Hochschulorgane richtet die Ombudsstelle die Anregung, klare Bestimmungen zur KI-Nutzung in die Beschreibungen von Lehrveranstaltungen aufzunehmen, sofern das noch nicht erfolgt sei.

Ein zweites Schwerpunktthema betrifft den Umgang mit internationalen Studierenden in Österreich. Als Vorschläge an den Gesetzgeber wird eine Regelung des Vorgehens bei einer Vielzahl an Zulassungsanträgen und zur neuerlichen Antragstellung auf Nostrifizierung an einer anderen Universität nach Fristablauf angeregt. Gesetzliche Verbesserungen hält die Ombudsstelle auch bei Sprachnachweisen notwendig. Zudem sieht sie den Bedarf an einer Klarstellung des Verständnisses der wissenschaftlichen Tätigkeit im Ausländerbeschäftigungsgesetz und der Auslegung durch hochschulische Bildungseinrichtungen. Die Arbeitsrichtlinie führe zu einer Ungleichbehandlung von Studierenden aus Drittstaaten, merkt die Ombudsstelle an. Die Universitätsorgane sollten auch dem Onboarding internationaler Studierender und der Frage von Nostrifizierungen besonderes Augenmerk schenken.

An allgemeinen Vorschlägen an den Gesetzgeber spricht sich die Ombudsstelle für eine gesetzliche Regelung des Verständnisses von "Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter" im UG bzw. Hochschulgesetz (HG) aus. Die Ombudsstelle hält es auch für zweckmäßig, eine Verpflichtung der Ombudsstelle zur Vertraulichkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten ins HS-QSG aufzunehmen.

Auch im Bereich der Ausbildung bei Gesundheits- und Krankenpflegerberufen sieht die Ombudsstelle gesetzlichen Regelungsbedarf. Sie spricht sich für eine rechtliche Grundlage aus, die es Fachhochschulen ermöglichen würde, in den Ausbildungsverträgen zu regeln, wie im Fall des Wegfalls der gesundheitlichen Eignung während des Studiums zu verfahren sei. Insbesondere sollte es Fachhochschulen danach ermöglicht werden, in den Ausbildungsverträgen zu regeln, wie die Fachhochschule auf den Verdacht eines solchen Wegfalls der gesundheitlichen Eignung reagiert.

An die Organe bzw. Angehörigen von hochschulischen Bildungseinrichtungen richtet sich die Anregung, sofern es noch nicht erfolgt sei, auch im Fall eines außerordentlichen Studiums eine gewisse Anzahl von ECTS-Anrechnungspunkten für alle Lehrveranstaltungen festzulegen. Das würde den Umstieg zu anderen hochschulischen Bildungseinrichtungen erleichtern.

Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung gegen Gewalt an Frauen regt die Ombudsstelle die Aufnahme eines Verweises auf das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in das HG und eine Klarstellung des Gefährdungsbegriffs im UG bzw. im HG an. (Schluss) sox

Themen