Parlamentskorrespondenz Nr. 1233 vom 23.12.2025

Neu im Finanzausschuss

Wien (PK) – Ein neues EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz (EuGB-VVG) soll der wirksamen Anwendung der direkt gültigen EU-Verordnung über europäische grüne Anleihen (EuGB) in Österreich dienen. Dadurch sollen einheitliche Standards und Transparenzregeln eingeführt werden, die das Vertrauen der Investoren stärken und Greenwashing verhindern (366 d.B.).

Das EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz ist Teil des von der Regierung übermittelten Finanzmarktsammelgesetzes, das auch die Überarbeitung einer Reihe weiterer Gesetze vorsieht. Insgesamt zielen die Maßnahmen darauf ab, die Transparenz, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Finanzplatzes im Einklang mit dem European Green Deal zu erhöhen.

Umsetzung europäischer Vorgaben für grüne Anleihen

Zentrale Rolle spielt dabei die Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde. Zur Umsetzung der EU-Verordnung über europäische grüne Anleihen soll sie mit umfassenden Aufsichts-, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet werden, um die Einhaltung der Offenlegungspflichten zur Mittelverwendung zu überwachen. Bei Verstößen gegen die Verordnung soll die FMA etwa den Handel aussetzen, die Verwendung der Bezeichnung "EuGB" untersagen oder Verwaltungsstrafen verhängen können, die bei juristischen Personen bis zu 500.000 € oder 0,5 % des jährlichen Gesamtumsatzes betragen können. Darüber hinaus soll die FMA als Sammelstelle für das zentrale europäische Zugangsportal (ESAP) bestimmt werden, um die digitale Zugänglichkeit und Vergleichbarkeit von Informationen über grüne Anleihen sicherzustellen. Auf Basis der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie sollen die Änderungen in Zusammenhang mit den Offenlegungspflichten nach ESAP spätestens mit 10. Jänner 2026 in Kraft treten.

Breite Novelle zahlreicher Finanzmarktgesetze

Im Rahmen der Novelle sollen zahlreiche andere Gesetze geändert werden. Betroffen sind das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, das Pensionskassengesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Pfandbriefgesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018.

Die Novelle umfasst unter anderem technische Anpassungen im Bankensektor, wie die Ausübung von Wahlrechten beim Output Floor (Basel III) sowie die Förderung von Echtzeitüberweisungen. Zur Absicherung dieser Standards sollen der FMA erweiterte Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse übertragen und die Finanzierung der Behörde sichergestellt werden. (Schluss) gla