Parlamentskorrespondenz Nr. 4 vom 09.01.2026

Neu im Bildungsausschuss

Wien (PK) – Mit Änderungen im Bildungsinvestitionsgesetz soll der Ausbau ganztägiger Schulformen flexibler gefördert werden. Vorgesehen ist die Erhöhung von im Gesetz genannten Beträgen zum Ausgleich der Inflation sowie eine Erleichterung hinsichtlich der Übertragbarkeit der Gelder in nachfolgende Kalenderjahre (369 d.B.). Dies soll eine höhere Mittelausschöpfung durch die Bundesländer zur Finanzierung des Ausbaus und Bestandes ganztägiger Schulformen bewirken. Die entsprechenden Änderungen sollen rückwirkend per 1. September 2025 in Kraft treten.

Die Inflation habe dazu geführt, dass im Bildungsinvestitionsgesetz festgelegte Grenz- und Schwellenwerte ihren ursprünglichen Zweck "nicht mehr vollständig erfüllen", heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzestext. Gleichzeitig würden starre gesetzliche Vorgaben wie Betragsgrenzen und eingeschränkte Mittelübertragungen eine effiziente Ausschöpfung der Mittel für Ausbau und Bestandssicherung ganztägiger Schulformen erschweren. Die Flexibilisierung soll im Sinne einer Übergangsfrist für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 ermöglicht werden. Für die Zeit danach sieht das Regierungsprogramm ein neues Modell der Finanzierung der ganztägigen Schulformen vor. (Schluss) bea

Themen