Parlamentskorrespondenz Nr. 43 vom 22.01.2026

Neu im Geschäftsordnungsausschuss

Wien (PK) – Die Grünen haben eine Änderung der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse beantragt (679/A). Geht es nach den Abgeordneten Alma Zadić und Nina Tomaselli soll die Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen in Untersuchungsausschüssen künftig öffentlich sein. Wie bei öffentlichen Ausschusssitzungen soll der Öffentlichkeit demnach "nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten, unter Bevorzugung von Medienvertretern" Zutritt gewährt werden. Die bestehende Unzulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen wird davon nicht berührt.

Begründet wird der Antrag mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 1993. Laut Antrag hatte dieser damals festgestellt, dass eine Regelung, die ausschließlich Medienvertreterinnen und Medienvertretern Zugang zu Sitzungen von Untersuchungsausschüssen gewährt, während andere Personen generell ausgeschlossen sind, gegen Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Gleichheitsgrundsatz verstößt und daher verfassungswidrig ist. Vor der Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss ist der Antrag einer Ersten Lesung zu unterziehen. (Schluss) gs