Parlamentskorrespondenz Nr. 54 vom 26.01.2026

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Dem Sozialausschuss liegen mehrere Anträge der Grünen zu Sozial- und Arbeitsthemen vor. So fordern sie etwa, dass eine Spezialisierung "Disaster Nurse" für Pflegefachkräfte eingeführt wird, kritisieren Kürzungen für Menschen mit Behinderungen in Wien und halten Änderungen im System von Sonderpensionen und von Pensionen von Politikerinnen und Politikern für notwendig. Im Arbeitsbereich beantragen die Grünen erneut, dass für bestimmte Gruppen Ausnahmen vom Verbot des geringfügigen Zuverdiensts zum Arbeitslosengeld geschaffen werden.

Einführung der Spezialisierung "Disaster Nurse"

Österreich müsse sich endlich systematisch auf Katastrophensituationen vorbereiten, fordern die Grünen in einem Entschließungsantrag (668/A(E)). Zentraler Bestandteil einer funktionierenden Katastrophenhilfe seien kompetente Fachpersonen insbesondere im medizinischen Bereich. Beim Stromausfall in Berlin Anfang des Jahres etwa seien pflegebedürftige Menschen plötzlich in eine Situation der Hilflosigkeit und Isolation geraten. Pflegefachpersonen, die in solchen Fällen tätig sind, benötigen eine gezielte Vorbereitung und spezifische Qualifikationen, sind die Grünen überzeugt. Sie wollen daher die Regierung auffordern, ein Fortbildungsangebot für die Spezialisierung "Disaster Nurse" nach internationalem Vorbild einzuführen.

Inflationsanpassung bei Leistungen für Menschen mit Behinderungen

In einem weiteren Entschließungsantrag kritisieren die Grünen, dass Menschen mit Behinderungen in Wien, die eine Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen, in Zukunft weniger Unterstützung erhalten. Konkret geht es um die Pflegegeldergänzungsleistung (PGE), die das Pflegegeld ergänzt, um mit beiden Leistungen gemeinsam die Persönliche Assistenz zu bezahlen. Laut der Peer-Beratungseinrichtung für Menschen mit Behinderungen Bizeps werde die PGE in Wien im Jahr 2026 um genau jenen Betrag gekürzt, um den das Pflegegeld valorisiert wird. Gleichzeitig werde die PGE in diesem Jahr nicht an die Inflation angepasst. Für Bezieherinnen und Bezieher in Wien sei das laut Grünen ein "herber Schlag". Schließlich sei der geförderte Stundensatz bereits jetzt zu niedrig.  Die Regierung solle daher in Verhandlungen mit den Bundesländern sicherstellen, dass der Teuerungsausgleich von Bundesförderungen im Pflegebereich nicht auf Landesleistungen angerechnet wird, insbesondere, wenn bei den Landesleistungen kein Inflationsausgleich erfolgt, lautet die Forderung der Grünen (676/A(E)).

Änderungen bei Luxuspensionen und Pensionen von Politikerinnen und Politikern

Eine Weiterentwicklung halten die Grünen beim System der Begrenzung von Luxus- und Sonderpensionen sowie von Pensionen von Politikerinnen und Politikern für notwendig (672/A(E)). Denn obwohl die "Politiker:innenpension (alt)" im Jahr 1997 abgeschafft wurde, habe es laut Berichten des ORF im Jahr 2025 noch 462 Pensionen in dieser Systematik gegeben und seien neue zuerkannt worden. Die Abschaffung habe ebenso wie die 2014 abgeschafften Sonderpensionen, also besonders hohe (Mehrfach-)Pensionen im Bereich öffentlicher Unternehmen, das Ziel verfolgt, Privilegien abzubauen und das Vertrauen in das Pensionssystem wiederherzustellen. Die Änderungen von damals seien heute aber teilweise überholt, Fehlentwicklungen seien nicht korrigiert worden. Deshalb wollen die Grünen die Sozialministerin zu diversen Änderungen auffordern. Unter anderem soll das System der Pensionssicherungsbeiträge bei Sonderpensionen und bei den "Politiker:innenpensionen (alt)" vereinheitlicht werden. Der Grenzbetrag, ab dem Sicherungsbeiträge eingehoben werden, soll jener Betrag sein, der als höchstmögliche Pension nach dem ASVG nach 45 Beitragsjahren erreichbar ist. Geht es nach den Grünen, sollen außerdem Ruhebezüge bzw. Sonderpensionen für Nationalratsabgeordnete und Mitglieder des Bundesrats bzw. von Landtagen meldepflichtig werden. Für mehr Transparenz schlagen sie außerdem eine Meldestelle für betroffene Leistungen vor. Um die notwendige Verfassungsmehrheit sicherzustellen, soll die Sozialministerin bis spätestens Ende Juni an die Nationalratsparteien herantreten. Damit möchten die Grünen erreichen, dass die Änderungen Anfang 2027 in Kraft treten können.

Geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld

Mit einem Initiativantrag setzen sich die Grünen erneut für Ausnahmen vom Verbot des Zuverdiensts zum Arbeitslosengeld ein (678/A). Vor dem Sommer 2025 hat der Nationalrat deutliche Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beschlossen. Seit Anfang 2026 dürfen Betroffene nur noch in Ausnahmefällen zu den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geringfügig dazuverdienen. Das weitreichende Zuverdienstverbot drohe, Berufsausübung und Arbeitsmarktchancen von Personen zu erschweren, deren Beruf stark von Projektarbeit, zeitlich befristeten Engagements und daraus resultierenden regelmäßigen Phasen von Arbeitslosigkeit geprägt ist, so die Grünen.

Mit einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wollen die Grünen den geringfügigen Zuverdienst daher auch für Personen aus Kunst, Wissenschaft und Lehre sowie für Alleinerziehende ermöglichen. Dazuverdienen sollen auch Personen können, die zahlungsunfähig sind oder ein Insolvenzverfahren vorbereiten. Das AMS soll zudem auch bei "sonstigen gewichtigen Gründen" einen Zuverdienst genehmigen dürfen. Außerdem wollen die Grünen eine Ermächtigung für die Arbeitsministerin schaffen, im Falle wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Krisen das Zuverdienstverbot für ein Jahr auszusetzen. Eine Änderung beantragen die Grünen auch bei der Notstandshilfe: Diese soll jährlich mit dem gesetzlichen Anpassungsfaktor valorisiert werden. (Schluss) kar