Parlamentskorrespondenz Nr. 66 vom 29.01.2026
Neu im Umweltausschuss
Wien (PK) – Die Bundesregierung hat dem Parlament das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse – kurz Hochseeschutz-Übereinkommen – zur Genehmigung vorgelegt (385 d.B.). Nachdem 60 Staaten das Übereinkommen ratifiziert haben, ist es im Jänner 2026 in Kraft getreten. Das Übereinkommen enthält vier Regelungsbereiche. Dazu zählen Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen, die Einrichtung gebietsbezogener Managementinstrumente wie Meeresschutzgebiete, die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeits-Prüfungen für Aktivitäten auf Hoher See und der Kapazitätsaufbau und Meerestechnologietransfer.
Die "Hohe See" umfasse mehr als 60 % der Weltmeere, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Bislang seien aber weniger als 1 % dieser Gebiete wirksam geschützt gewesen, wodurch diese besonders anfällig für Überfischung, Lebensraumzerstörung, Umweltverschmutzung und die Folgen des Klimawandels seien. Das Übereinkommen sei auch für Binnenstaaten wie Österreich von großer Bedeutung, wird in den Erläuterungen betont. Dieses sei nicht nur im Sinne der Nahrungsmittelversorgung und Einkommenssicherung, sondern auch zur Aufrechterhaltung der klimaregulierenden Funktion der Ozeane bedeutend. Anlässlich der Ratifikation des Hochseeschutz-Übereinkommens werde Österreich eine Erklärung abgeben, um eine Ausnahme von der rückwirkenden Anwendung des Übereinkommens auf die Nutzung genetischer Meeresressourcen und digitaler Sequenzinformationen über genetische Meeresressourcen von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse in Anspruch zu nehmen. Damit würden für Österreich die Bestimmungen nur für Tätigkeiten im Zusammenhang mit solchen maringenetischen Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen gelten, die nach Inkrafttreten des Übereinkommens für die Republik Österreich gesammelt und generiert wurden. (Schluss) pst