Parlamentskorrespondenz Nr. 70 vom 30.01.2026
EU-Vorschau 2026: Von der Armutsbekämpfung, der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln bis zum Verbraucherschutz
Wien (PK) – Der Ausbau des Schutzes vor Diskriminierung, die gemeinsame Strategie zur Bekämpfung von Armut, die ausreichende Versorgung mit kritischen Arzneimitteln, die Weiterentwicklung der Tiertransportbestimmungen sowie die Verbesserung der Kooperation zwischen den Verbraucherschutzbehörden sind nur einige der Vorhaben, auf die die EU im heurigen Jahr den Fokus legen wird. Aus der von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgelegten EU-Jahresvorschau 2026 (III-290 d.B. und III-908-BR/2026 d.B.) geht zudem hervor, dass die Kommission weitere Vereinfachungsinitiativen (sogenannte Omnibuspakete) angekündigt hat, die auch Kompetenzbereiche des Ressorts, nämlich die Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie die Regulierung von Medizinprodukten, betreffen.
Grundlegend basiert der Bericht auf den Initiativen der Europäischen Kommission, dem Achtzehnmonatsprogramm des Rates für den Zeitraum von Anfang 2025 bis Mitte 2026 sowie den Schwerpunkten des zypriotischen EU-Ratsvorsitzes. Im zweiten Halbjahr 2026 wird Irland den Vorsitz innehaben.
Verringerung von Verwaltungsaufwand und Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf weitere Bereiche
Im Arbeits- bzw. Sozialsektor werden vor allem Akzente in den Bereichen Qualität sowie Teilhabe und Chancengleichheit gesetzt. Unter zypriotischem Vorsitz sollen etwa die Verhandlungen über eine "Verordnung über eine mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern" abgeschlossen werden. Primäres Ziel dieser Initiative sei es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Österreich begrüße zwar grundsätzlich die Intention des Vorschlags, heißt es im Bericht, gleichzeitig werde jedoch die Notwendigkeit betont, nationale Sensibilitäten im Bereich der Entsendungen zu berücksichtigen. So müsse nicht nur der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping gewährleistet werden, sondern auch das Prinzip der Freiwilligkeit bestehen bleiben. Bisher sei diesen Bedenken jedoch nicht Rechnung getragen worden.
Seit mittlerweile 17 Jahren wird auf EU-Ebene über ein Vorhaben diskutiert, das heuer wieder mehr an Dynamik gewinnen soll. Es geht dabei um den Ausbau des Schutzes vor Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung über den Bereich der Beschäftigung hinaus. Die neue Gleichbehandlungs-Richtlinie soll daher in Hinkunft auch für folgende Bereiche gelten: Zugang zum Sozialschutz (einschließlich Sozialversicherung und Gesundheitsversorgung), Zugang zur Bildung sowie zu Gütern und Dienstleistungen (einschließlich Wohnraum) bzw. Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Österreich unterstützt dieses wichtige Anliegen, merkt jedoch kritisch an, dass aufgrund der Streichung der Bestimmung zur Barrierefreiheit der Schutz vor Diskriminierungen für Menschen mit Behinderungen eingeschränkt wäre.
Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit, Europäische Sozialversicherungskarte
Von österreichischer Seite unterstützt werden die Bemühungen auf EU-Ebene im Bereich Telearbeit, wobei vor allem die Durchsetzung des Rechts auf Nichterreichbarkeit verbessert werden soll. Damit soll sichergestellt werden, dass die persönliche Zeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird sowie ihre Gesundheit und Sicherheit geschützt werden. Im Oktober 2025 wurde der Konsultationsprozess abgeschlossen, die Ergebnisse sollen nun in die Arbeiten in den "Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze" einfließen.
Positiv steht das Ressort auch den laufenden Bemühungen zur Digitalisierung von Sozialversicherungsdokumenten gegenüber. Es soll eine Art digitale Brieftasche zur Verwaltung von Sozialversicherungsdaten entwickelt werden, die auch grenzübergreifend online überprüft werden könne. Gleichzeitig brauche es nach Ansicht von Österreich eine dauerhafte analoge Lösung für Personen, die die digitale Brieftasche nicht nutzen können oder wollen. Zudem sei die Beachtung von Datenschutzbestimmungen von höchster Bedeutung. Der österreichische Dachverband habe die Maßnahmen zur Umsetzung des Projekts im Rahmen eines Konsortiums in leitender Funktion begleitet.
Generell sollen die Systeme der sozialen Sicherheit in der EU über Grenzen hinweg besser aufeinander abgestimmt werden. Im Rahmen des sogenannten Mobilitätspakts liegen daher weitere Vorschläge vor, die unter anderem die Kapitel Arbeitslosenversicherung, Familien- sowie Pflegeleistungen betreffen. Obwohl es noch sehr viele strittige Punkte gibt, strebt der der zypriotische Vorsitz an, die Arbeiten wieder aufzunehmen und abzuschließen.
Europäische Strategie zur Bekämpfung der Armut
Das EU-Kernziel zur Armutsbekämpfung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) sieht vor, die Zahl der von Armut bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen bis 2030 zu senken. Vor diesem Hintergrund soll mit einer EU-weiten Strategie zur Bekämpfung von Armut der Zugang zu grundlegenden Schutzmaßnahmen und Dienstleistungen unterstützt sowie die Ursachen von Armut bekämpft werden. Der geplante holistische und multidimensionale Ansatz der Strategie sowie der Fokus auf Kinderarmut und Ungleichheiten wird vom Sozialministerium ausdrücklich unterstützt. Ebenso wird die Stärkung der europäischen Garantie für Kinder im neuen Programm der Kommission positiv hervorgehoben.
Gesundheit: Kritische Arzneimittel, Stärkung der Resilienz und Tierschutzagenden
Auf der Gesundheitsebene wird unter anderem der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens "für die Stärkung der Verfügbarkeit von und der Sicherheit der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln" im Bericht erwähnt ("Critical Medicines Act"). Der Rechtsakt sieht eine Reihe von Maßnahmen und Instrumenten vor, mit denen die Produktion kritischer Arzneimittel in der EU abgesichert, der Ausbau von Herstellungskapazitäten erleichtert sowie umfassendere rechtliche Grundlagen für die Beschaffung dieser Medikamente beschlossen werden sollen.
Österreich vertritt die Auffassung, dass nur koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene eine nachhaltige Eindämmung von Arzneimittelengpässen ermöglichen können. Als wichtig erachtet wird auch die Initiative der Kommission zu einer gezielten Überarbeitung der beiden Medizinprodukte-Verordnungen. Man erwarte sich dadurch eine Verringerung des administrativen Aufwands speziell für kleine und mittlere Unternehmen.
Auch die von der Kommission angekündigte Initiative für Resilienz im Bereich der globalen Gesundheit findet ihren Niederschlag im Bericht. Im Mittelpunkt steht dabei, die Fähigkeit der EU und ihrer Partnerstaaten zu stärken, um auf grenzüberschreitende Gesundheitskrisen schneller, koordinierter und wirksamer reagieren zu können. Derartige Maßnahmen im Bereich der globalen Gesundheit können einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Resilienz der Gesundheitssysteme in der EU leisten, zeigt sich Österreich überzeugt.
Überarbeitet werden sollen ferner die bestehenden Vorschriften über den Schutz von Tieren beim Transport, weshalb ein Vorschlag für eine Verordnung vom Europäischen Parlament und vom Rat eingebracht wurde. Zudem liegt eine Initiative zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelsicherheit vor, die Teil der übergeordneten Vereinfachungsagenda der Kommission für die Legislaturperiode 2024– 2029 ist. Damit sollen die diesbezüglichen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene gestrafft und vereinfacht werden, ohne das bestehende Schutzniveau für die menschliche Gesundheit, die Tier- und Pflanzengesundheit, den Tierschutz sowie die Umwelt abzusenken.
Konsumentenschutz: Bessere Kooperation zwischen nationalen Verbraucherschutzbehörden
Im Konsumentenschutzbereich ist vor allem die Überarbeitung der EU-Verbraucherbehördenkooperation (Consumer Protection Cooperation) in Aussicht gestellt. Damit sollen Anpassungen an die aktuellen Herausforderungen erfolgen und Schwachstellen beseitigt werden. Deshalb sollen auch Unternehmen aus Drittländern außerhalb der EU einbezogen sowie die Rolle der Kommission bei besonders schwerwiegenden EU-weiten Verbraucherrechtsverstößen, insbesondere im Fall von großen multinationalen Unternehmen, gestärkt werden.
Mit dem EU-Gesetz über digitale Fairness ("Digital Fairness Act") soll wiederum auf Defizite des EU-Verbraucherschutzrechts im digitalen Kontext reagiert und besonders problematische Online-Praktiken EU-weit reguliert werden. Insbesondere stünden dabei manipulative Gestaltungsmuster im Online-Bereich ("dark patterns"), suchterzeugende Designpraktiken, Influencer-Marketing oder Personalisierungspraktiken im Fokus. Ein entsprechender Vorschlag soll Ende 2026 eingebracht werden. (Schluss) sue