Parlamentskorrespondenz Nr. 73 vom 02.02.2026
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) – Ab dem 2. Juli 2026 gilt die europäische Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Rating-Verordnung) unmittelbar. Um sie in Österreich wirksam anwenden zu können, soll ein nationales Gesetz mit dem Namen ESG-Rating-Verordnungs-Vollzugsgesetz umgesetzt werden. Es soll zeitgleich mit 2. Juli 2026 in Kraft treten (384 d.B.).
Die europäische ESG-Rating-Verordnung zielt darauf ab, die ESG-Ratings zu verbessern. Geregelt ist darin die Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern durch Offenlegungspflichten zu Bewertungsmethoden, Ausgabe, Vertrieb und Veröffentlichung von ESG-Ratings. Im Zentrum des nationalen Gesetzes steht die Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich. In Kooperation mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird die FMA ermächtigt, Kontrollen durchzuführen, Informationen auszutauschen und bei Verstößen Sanktionen zu vollstrecken. (Schluss) gla