Parlamentskorrespondenz Nr. 74 vom 02.02.2026
Jahresvorschau auf EU-Vorhaben in den Bereichen Innovation, Mobilität und Infrastruktur im Jahr 2026
Wien (PK) – Bundesminister Peter Hanke hat dem Nationalrat die Vorschau auf Vorhaben der Europäischen Union in der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) vorgelegt (III-280 d.B. und III-903-BR/2026 d.B.). Die Europäische Kommission (EK) wolle im Jahr 2026 demnach zahlreiche Schritte setzen, um Europa souveräner und unabhängiger zu machen. Der EU-Ratsvorsitz von Zypern im ersten Halbjahr 2026 beschließt den aktuellen Dreiervorsitz, dem auch Polen und Dänemark angehören. Mit dem zweiten Halbjahr beginnt der Dreiervorsitz von Irland, Litauen und Griechenland.
Schutz von Designs und Ergänzungen zum Einheitspatent
Ein wesentliches Ziel des Arbeitsprogramms der EK sind bessere Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum und mehr Wettbewerbsfähigkeit. Dazu soll auch ein modernisiertes Schutzsystem für Geschmacksmuster (Designs) auf EU-Ebene beitragen. Österreich habe aktiv an der Reform des Designsystems in Form einer Verordnung über das Unionsgeschmacksmuster und einer zugehörigen Richtlinie mitgearbeitet. Derzeit stehe die Kodifizierung des Rechtstextes an, teilt das BMIMI mit.
Das 2023 in Kraft getretene europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) soll laut dem BMIMI um ein System einheitlicher Zertifikate ergänzt werden. Entsprechende EU-Verordnungen liegen demnach bereits zu "einheitlichen ergänzenden Zertifikaten" für Arzneimittel sowie Pflanzenschutzmittel vor. Die Haltung Österreichs zu den genannten Verordnungsvorschlägen sei grundsätzlich positiv. Man erwarte sich davon Kosteneinsparungen und Vereinfachungen. Allerdings bestehe noch Uneinigkeit über die Behörde, die die Zertifikate erteilen solle. Österreich unterstütze die Forderung nach einer gebührenden Einbindung des Einheitlichen Patentgerichts in das Rechtsschutzsystem. Vor allem dürfe es bei der Patenterteilung zu keiner weiteren Fragmentierung im bereits komplizierten System der statistischen Prozesskontrolle (SPC-System) kommen.
Anhängige Vorschläge im Straßenverkehr
Die Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen wird laut dem BMIMI im zweiten Halbjahr 2026 einer Evaluierung unterzogen. Österreich warte die Ergebnisse ab, begrüße aber alle Vorschläge, die zur Vereinfachung der Vorschriften führen, ohne das Sicherheits- oder Umweltverträglichkeitsniveau abzusenken.
Die Überarbeitung der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern ("Pickerl") soll laut dem Verkehrsministerium die Verkehrssicherheit verbessern und negative Umweltauswirkungen beschränken. Auch die Richtlinie über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, steht vor der Überarbeitung. Hier sei bereits eine "Allgemeine Ausrichtung" erzielt worden, die wichtige Probleme entschärfe, merkt das BMIMI an. Bedenken gebe es aber noch bei den verpflichtenden Messungen von Stickstoffoxyden (NOx).
Teil des EU-Pakts zur Verkehrssicherheit ist auch eine geplante Richtlinie zur Einführung digitaler Zulassungsbescheinigungen von Fahrzeugen und zur Digitalisierung und Vereinfachung des grenzüberschreitenden Austauschs von in den nationalen Registern gespeicherten Fahrzeugdaten. Österreich habe der "Allgemeinen Ausrichtung" dazu bereits zugestimmt, teilt das BMIMI mit.
Österreich stellt sich weiterhin gegen Gigaliner
Überarbeitet werden soll auch die Richtlinie über höchstzulässige Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr und zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr. Die Ziele der EU, stärkere Anreize für die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge zu schaffen und den intermodalen Verkehr zu fördern, unterstütze Österreich, betont das Verkehrsministerium.
Sehr kritisch sehe man aber EU-Pläne, mehr Fahrzeuge mit höheren Gewichten im Straßenverkehr zuzulassen. Selbst eine nur geringe Gewichtserhöhung im "European Modular System" (EMS), besser bekannt als "Gigaliner", würde deutliche Mehrkosten für die Erhaltung der Infrastruktur bedeuten und sich negativ auf eine umweltfreundliche Verkehrsverlagerung und auf die Verkehrssicherheit auswirken, merkt das BMIMI an. Österreich habe daher der "Allgemeinen Ausrichtung" dazu im Dezember 2025 nicht zustimmen können.
Mehr Anreize für die Nutzung emissionsarmer Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sollen laut dem BMIMI auch neue Gebührenregelungen für schwere Nutzfahrzeuge erzielen, die die Auswirkung von Anhängern auf die CO2-Emissionen von Lastkraftwagenkombinationen einbeziehen sollen. Da es Bedenken in Hinblick auf die Praktikabilität der Einbeziehung von Anhängern gebe, wäre es aber besser, den sie betreffenden Teil des Vorschlags zu streichen. Vielmehr sollte auf eine Vereinfachung der Richtlinie zur CO2-emissionsabhängigen Differenzierung der Infrastruktur- und Benutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge hingearbeitet werden.
Eine Einigung gebe es bei der Verordnung über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten, teilt das BMIMI mit. Österreich unterstütze den auf Freiwilligkeit ausgerichteten Verordnungsvorschlag. Die vorgesehene Offenlegung der Emissionsdaten könne klimafreundliche Entscheidungen auf Unternehmer- wie auf Verbraucherseite fördern, lautet die Einschätzung des Ressorts.
Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum
Positive Erwartungen knüpfe Österreich an die Verordnung zur Nutzung von Fahrwegkapazitäten der Eisenbahn, teilt die Jahresvorschau mit. Diese solle die bestehende Richtlinie zum einheitlichen europäischen Eisenbahnraum abändern und die bisherige EU-Verordnung über Schienengüterverkehrskorridore ersetzen. Geplant seien auch neue Maßnahmen zur besseren Planung, Steuerung und Koordinierung des Personen- und Güterschienenverkehrs.
Österreich sehe darin eine wichtige Initiative für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr, heißt es dazu. Ein Beschluss werde im zweiten Quartal 2026 erwartet. Zu begrüßen seien in diesem Zusammenhang auch die geplanten verbindlichen strategischen Leitlinien im Schienenverkehr. Diese würden einen integrierten Taktfahrplan sowie die Umsetzung von Systemtrassen ermöglichen. Auch der Einführung überarbeiteter Kapazitätsmanagementprozesse stehe Österreich positiv entgegen.
Stärkung der Fahr- und Fluggastrechte
Diskussionen gebe es noch über erweiterte Rechte von Fahr- und Fluggästen. Nach einer längeren Unterbrechung der Verhandlungen sei es 2025 zu einer politischen Einigung über gemeinsame EU-Regelungen gekommen, teilt das BMIMI mit. Konkret geht es um Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung bzw. bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. Des Weiteren solle die Verordnung adaptiert werden, die die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr regelt. Laut der EU-Vorschau wird eine Einigung zwischen dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament im ersten Halbjahr 2026 angestrebt.
Mit der Revision der Bestimmungen solle die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) berücksichtigt werden, erläutert das BMIMI. Österreich trete hier für eine Balance zwischen dem besseren Schutz der Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten und den Anliegen der Luftfahrtunternehmen ein. Der Konsumentenschutz habe dabei Priorität, eine Verschlechterung von bestehenden Rechten komme für Österreich hingegen nicht in Frage.
Eine weitere Verordnung liegt zur Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte in der Union vor. Sie solle Mängel bei der Umsetzung der bestehenden Regelungen beheben, schaffe aber keine neuen Rechte, ist der Vorschau zu entnehmen. Eine tatsächliche Stärkung der Fahr- bzw. Fluggastrechte solle jedoch eine Verordnung zum Thema multimodale Reisen bringen. Hier gehe es etwa um die Nichtdiskriminierung bei den Beförderungsbedingungen, insbesondere auch für Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität, um präzise Mindestinformationen, Rechte bei verpassten Anschlüssen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern oder auch um die vereinfachte Rückerstattungen des gesamten Ticketpreises bei Annullierungen. Österreich stehe einer Stärkung der Passagierrechte durchaus positiv gegenüber, teilt der Verkehrsminister in der EU-Jahresvorschau mit.
Überarbeitung der Vorschriften für Flughäfen
Eine geplante Revision der Verordnung über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der EU ziele darauf ab, das bestehende Regulativ zeitgemäß zu gestalten, Lücken zu schließen und zu Vereinfachungen und Entbürokratisierungen zu führen, informiert das Verkehrsministerium. Zu diesem Zweck führe die EK derzeit einen "Fitness Check" der EU-Flughafenrechtsvorschriften durch. Österreich stehe einer möglichen umfassenden Überarbeitung der Rechtsakte in Form einer unmittelbar anwendbaren Verordnung bisher kritisch gegenüber, heißt es dazu. Eine detaillierte Einschätzung sei aber erst auf Basis weiterer Informationen und konkreter Vorschläge möglich.
Einheitliche und klare Standards für Weltraumtätigkeiten
Die EK hat einen Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit von Weltraumtätigkeiten in der Union vorgelegt, dessen Ziele Österreich unterstützt. Unter anderem soll die Entstehung von neuem Weltraummüll begrenzt und Umweltauswirkungen von Weltraumaktivitäten nach einheitlichen Kriterien gemessen werden. Grundsätzlich geht es laut dem BMIMI darum, ein "Level Playing Field" zu schaffen. Von einheitlichen Standards und klaren Zuständigkeiten würden insbesondere KMU, Start-ups sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen profitieren.
Im Bereich Weltraum werde für das zweite Quartal 2026 auch ein neuer EU-Aktionsplan zum europäischen Weltraumschild erwartet, teilt der Bericht mit. Ziel sei es, die Resilienz und den Schutz von Weltraumressourcen und -diensten zu gewährleisten. Österreich unterstütze diese Bemühungen, warte aber die nähere Ausgestaltung des europäischen Weltraumschilds ab. Die verteidigungspolitischen Aspekte der Initiative würden zudem in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) liegen.
Neues Finanzierungsinstrument für transeuropäische Verkehrsnetze
Verhandlungen laufen laut der EU-Vorschau derzeit über das Nachfolgeinstrument für die Finanzierungsfazilität "Connecting Europe", wo bereits ein Vorschlag für die EU-Finanzperiode 2028-2034 vorliegt. Österreich begrüße, dass auch weiterhin ein eigenständiges, starkes Finanzierungsinstrument zur Förderung von Projekten zur Schaffung transeuropäischer Netze (TEN) im Verkehrs- und Energiebereich bestehen solle. Der unterdessen dazu erzielte Kompromiss stellt aus österreichischer Sicht "eine ausgewogene Balance" dar. (Schluss) sox