Parlamentskorrespondenz Nr. 77 vom 03.02.2026
Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen von Regierung vorgelegt
Wien (PK) – Die Bundesregierung hat im November 2025 den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen für die Jahre 2025 bis 2029 beschlossen. Nun hat Bundeskanzler Christian Stocker den Plan dem Nationalrat vorgelegt (III-291 d.B.). Die Regierung bekenne sich klar zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und verpflichte sich, den Maßnahmenkatalog bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode konsequent umzusetzen, heißt es im Bericht. Der Nationale Aktionsplan (NAP) wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung von mehr als 250 Expertinnen und Experten in acht Untergruppen erarbeitet. Entsprechend ist der NAP auch in acht Bereiche untergliedert. Insgesamt enthält er 159 Vorhaben.
Gewaltfrei vom Kindesalter bis zur Hochschule
37 Vorhaben enthält der Bereich des gewaltfreien Lebens vom Kindesalter bis zur Hochschule. Als eine der ersten Maßnahmen ist das bereits beschlossene Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren vorgesehen. Ebenfalls im Jahr 2026 umgesetzt werden soll ein Kinderschutz auf Tablets und Laptops, die im Rahmen der Geräteinitiative an Schulen zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2028 soll ein Pflichtfach "Demokratie" in der Sekundarstufe 1 kommen, das den Fokus auf Werte, Zusammenleben und Gleichberechtigung setzt. Im Hochschulbereich soll ab 2026 die geschlechtssensible Präventionsarbeit ausgebaut werden.
Gewaltfreies Arbeiten und wirtschaftliche Unabhängigkeit
Für eine gewaltfreie Arbeitswelt sind 15 Maßnahmen geplant. Ab dem Jahr 2026 soll im Rahmen der Arbeitsschutzstrategie eine Arbeitsgruppe "Gewalt gegen Frauen" eingerichtet werden, die Schutzkonzepte für Frauen im Handel, in der Gastronomie, der Pflege und im öffentlichen Verkehr entwickeln soll. Ab dem Jahr 2027 soll das Arbeitsinspektorat einen Schwerpunkt in diesen Sektoren zum Schutz vor Gewalt und Mobbing setzen. Für Zivil- und Grundwehrdiener sowie Bedienstete des Bundesheers und des Verteidigungsressorts soll 2027 ein verpflichtender Onlinekurs zu den Themen sexuelle Belästigung, Gewalt und Machtmissbrauch kommen.
Gewaltfreie Welt – im privaten und im öffentlichen Raum
Im Sicherheits- und Justizbereich sollen 31 Maßnahmen ein gewaltfreies Leben für Frauen und Mädchen fördern. So soll etwa im zweiten Quartal 2026 das Sexualstrafrecht evaluiert werden, um mögliche Lücken zu schließen. Im Jahr 2026 ist außerdem vorgesehen, ein Verbot sexuell motivierter Bildaufnahmen ohne Einverständnis der Betroffenen zu prüfen, den aktuellen Tatbestand der sexuellen Belästigung zu evaluieren und die Beratungen zur Reform des Familienrechts fortzuführen. Bei der Nationalen Koordinierungsstelle Gewalt gegen Frauen soll ab dem heurigen Jahr eine Online-Plattform eingerichtet werden, wo Daten zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt veröffentlicht werden. 2027 soll geprüft werden, ob eine allgemeingültige Legaldefinition "häusliche Gewalt" sowie eine Begriffsdefinition von "Femizid" erstellt werden kann. Bis 2029 will die Regierung die Gewaltambulanzen flächendeckend ausrollen, einen KI-Agenten bei den Webseiten des Frauenressorts einführen und ein Gütesiegel "Sicheres Taxi" etablieren.
Gewaltfreie Teilhabe – digital und medial
Im digitalen und medialen Bereich sind zwölf Maßnahmen vorgesehen. In den Jahren 2026 und 2027 sollen die österreichische Rechtslage in Bezug auf Identitätsdiebstahl und "Hass im Netz"-Delikte geprüft werden und rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deep Fakes geschaffen werden. In den Jahren 2027 und 2028 ist eine Studie über mediale Berichterstattung zu geschlechtsspezifischer Gewalt geplant. Außerdem soll der Leitfaden für Journalistinnen und Journalisten überarbeitet werden.
Gewaltfrei in Kunst, Kultur & Sport
Zwölf Vorhaben enthält der NAP auch im Bereich Kunst, Kultur und Sport. So sollen bis 2029 etwa Schutz- und Präventionskonzepte entwickelt und umgesetzt werden und Mindeststandards an Schutzmaßnahmen definiert werden. Die Vertrauensstelle für Betroffene von Gewalt und Belästigung in Kunst, Kultur und Sport vera* soll noch im heurigen Jahr weiterentwickelt werden.
Gewaltfrei durch Prävention
Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorzubeugen, hat die Regierung zehn Maßnahmen geplant. So soll es ab den Jahr 2026 Fußfesseln bzw. Armbänder für Hochrisiko-Gewalttäter mit einstweiliger Verfügung in Folge eines Betretungsverbots geben. 2026 soll auch ein Entwurf ausgearbeitet werden, um Betretungsverbote für Sexualstraftäter etwa auf Schwimmbäder und Fitnesscenter auszuweiten. Bereits in Umsetzung ist laut NAP die strukturelle Absicherung der gleichstellungsorientierten Männer- und Burschenarbeit.
Gewaltfrei durch Früherkennung im Gesundheitswesen und körperliche Selbstbestimmung
Insgesamt 26 Punkte hat sich die Regierung im Gesundheitsbereich vorgenommen. So sollen ab 2026 bundesweit einheitliche Leitlinien für Fragen zum Thema Gewalt in der Anamnese erarbeitet werden. Auch der Dokumentationsbogen für Verletzungen soll überarbeitet und bundesweit implementiert werden. Ab 2026 soll zudem das Thema Gewalt in die Demenzstrategie aufgenommen werden, um Bewusstsein beim Pflegepersonal zu schaffen. Bis 2029 will die Regierung klare Regelungen zum Schutz intergeschlechtlicher Minderjähriger vor medizinisch nicht notwendigen Eingriffen schaffen. Mehrere Maßnahmen sind auch zur Bekämpfung von Female Genital Mutilation/ Cutting (FGM/C) vorgesehen. So soll etwa ab 2026 die FGM/C Koordinationsstelle nachhaltig implementiert und eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet werden.
Gewaltfrei durch Berücksichtigung besonderer Vulnerabilität
Die 16 Maßnahmen für besonders vulnerable Gruppen sollen insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen und Migrationsbiographie schützen. In den Jahren 2027 und 2028 soll etwa eine Studie zu Gewalterfahrungen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen erstellt werden. Im Jahr 2027 will die Regierung die Erweiterung des bestehenden Straftatbestandes zu Zwangsheirat prüfen, um den Zwang zum Eingehen von Verlobungen, informellen Ehen und eheähnlicher Gemeinschaften zu erfassen. Bis 2029 soll außerdem das Frauenzentrum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) weiterentwickelt werden. (Schluss) kar