Parlamentskorrespondenz Nr. 101 vom 16.02.2026

EU-Jahresvorschau 2026: Digitaler Euro frühestens 2029

Wien (PK) – Trotz der schwierigen außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird von der Europäischen Kommission ein leichtes Wirtschaftswachstum erwartet, hält das Finanzministerium in der EU-Jahresvorschau 2026 fest (III-297 d.B. und III-914-BR/2026 d.B.). Begründet wird dies mit einem stabil bleibenden Arbeitsmarkt, mehr finanziellen Spielräumen und günstigen Zinsen für Kredite. Der Herbstprognose der Europäischen Kommission zufolge soll das reale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2026 um 1,4 % zulegen. Für 2027 wird eine Wachstumsrate von 1,5 % prognostiziert. Die wirtschaftlichen Aussichten sind weiterhin mit hoher Unsicherheit behaftet.

In der EU-Jahresvorschau 2026 werden zudem die strategischen Schwerpunkte der Europäischen Kommission sowie der  Ratspräsidentschaft Zyperns aufgezeigt. Im Fokus stehen auch die finanzielle Unterstützung der Ukraine und die Vorbereitungen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der Union.

Österreich setzt auf Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Österreich verfolgt laut der EU-Jahresvorschau 2026 eine Politik, die auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie einer Sicherstellung makroökonomischer Stabilität abzielt. Das Finanzministerium unterstützt die wirtschaftspolitischen Empfehlungen der EU, die auf Produktivitätssteigerung, Innovation, Binnenmarkttiefe, Bürokratieabbau und eine stärkere Erwerbsbeteiligung setzen. Das Finanzministerium setzt sich für eine transparente und konsequente Umsetzung der EU-Fiskalregeln ein, um die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Gleichzeitig wird es für entscheidend angesehen, das Regelwerk so anzuwenden, dass es wirtschafts- und sozialpolitische Realitäten angemessen berücksichtige. Angesichts der aktuellen Budgetlage seien gezielte Maßnahmen zur Reduktion des Defizits erforderlich. Österreich werde bis Ende April seinen jährlichen Fortschrittsbericht, der auch die Meldung wirksamer Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits beinhaltet, bei der Kommission einreichen, hält der Finanzminister in der Jahresprognose fest.

Kapitalmarktunion und Bargeld-Versorgung

Die Schaffung einer Kapitalmarktunion wird weiterhin von österreichischer Seite unterstützt. Das Finanzministerium zeigt sich offen für Schritte zur Verbesserung der Markteffizienz und zur Beseitigung von Barrieren für den Kapitalbinnenmarkt. Es sei von zentraler Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger gleichen und fairen Zugang zu Finanzdienstleistungen und zu den Kapitalmärkten haben, heißt es in der EU-Jahresvorschau. Zu diesem Zweck seien ein faires regulatorisches Umfeld, Transparenz und eine starke, unabhängige Aufsicht wesentlich.

Das Zahlungsdienste-Paket werde grundsätzlich begrüßt. Für eine effektive Bargeldversorgung der Bevölkerung sei es essentiell, Händler, die Cash-back-Optionen anbieten, von zusätzlichen regulatorischen Anforderungen zu befreien, betont das Finanzministerium. Daher werde die Freigrenze von 150 € ebenfalls unterstützt.

Digitaler Euro nicht vor 2029

Der Rat habe sich am 19. Dezember 2025 auf eine allgemeine Ausrichtung zum Digitalen Euro geeinigt, informiert das Finanzministerium. Es sei davon auszugehen, dass die entsprechenden Trilog-Verhandlungen nicht vor Juni 2026 starten werden. Im November 2025 sei eine Vorbereitungsphase eingeleitet worden, welche ein Pilotprojekt 2027 umfasst. Die endgültige Einführung des digitalen Euros hänge weitgehend von der finalen Fassung der EU-Verordnung zur Einführung des digitalen Euros ab. Aufgrund notwendiger technischer Vorarbeiten nach Abschluss der Verhandlungen erwartet das Finanzministerium die tatsächliche Einführung des digitalen Euros nicht vor 2029.

Das Finanzministerium befürwortet die Einführung eines digitalen Euros. Er wird als wesentliches Instrument zur Sicherung der europäischen Währungssouveränität verstanden und soll eine digitale Ergänzung zum bestehenden Bargeld darstellen, ohne dieses zu ersetzen.

Im November 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) vorgelegt, der aus Sicht des Finanzministeriums begrüßt wird. Ziel dieses Vorschlags ist es, die Transparenzvorschriften einfacher, verständlicher und nutzerfreundlicher zu gestalten.

Neues Marktinfrastruktur- und Aufsichtspaket

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 einen Vorschlag für ein neues Gesetzespaket, das Marktinfrastruktur- und Aufsichtspaket (MISP), veröffentlicht. Dieses  soll 19 bestehende EU-Rechtsakte ändern. Ziel ist es, die Aufsicht in der EU einheitlicher zu gestalten, die Zersplitterung der Regelungen zu verringern, Größenvorteile besser zu nutzen, Kosten für die Einhaltung der Vorschriften zu senken und Innovation zu fördern. Außerdem soll die Rolle der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA gestärkt werden. Dafür soll die Aufsicht über bestimmte Marktteilnehmer künftig direkt auf die ESMA übertragen werden.

Aufgrund des großen Umfangs des Pakets, sei die innerstaatliche Abstimmung und Positionsfindung noch nicht abgeschlossen, informiert das Finanzministerium. Es bestehe noch ein Prüfvorbehalt. Das Finanzministerium zeigt sich offen gegenüber der Stärkung der Aufsicht.

Eine Evaluierung des Verbriefungs-Rahmenwerks durch die Europäische Kommission habe ergeben, dass die bestehenden Anforderungen nicht ausreichend risikosensitiv sind und teilweise in zu hohen Kapitalanforderungen resultieren. Eine Wiederbelebung des europäischen Verbriefungsmarktes als Bestandteil der SIU ist zu unterstützen. Das Finanzministerium will dabei auf einen pragmatischen Ansatz setzen und ein Gleichgewicht zwischen einer strikten Regulierung und dem Eingehen übermäßiger Risiken gefunden werden. Potenzielle Risiken für die Finanzstabilität und den Anlegerschutz dürfen nicht außer Acht gelassen werden, betont das BMF.

Altersvorsorge und Pensionen

Mit der Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) hätte ein Rahmen für einfache, transparente und sichere Altersvorsorgeprodukte geschaffen werden sollen. Es handelt sich um ein Produkt der freiwilligen privaten Altersvorsorge ("Dritte Säule"). Bislang gibt es EU-weit erst zwei Anbieter. Als Grund für den Misserfolg werden die als zu streng angesehenen regulatorischen Anforderungen angesehen, hält das Finanzministerium fest. Im Rahmen eines Pensionspakets soll es nun Vereinfachungen geben. Aus Sicht des Finanzministeriums werden steuerliche Vorgaben abgelehnt. Die Zulässigkeit nationaler PEPPs sowie eine verbesserte Transparenz werden hingegen begrüßt. Provisions(behalte)-Verbote werden seitens des Finanzministeriums abgelehnt, sofern ein strenges Value-for-Money-Regime sicherstelle, dass Kosten, Rendite und Risiko in einem fairen Verhältnis stehen.

Derzeit bildet die IORP-Richtlinie (Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung) den zentralen Rechtsrahmen für die betriebliche Altersvorsorge in der Europäischen Union. Darin wird die Tätigkeit von Pensionskassen geregelt. Das BMF spricht sich klar für den Ausbau der Informationspflichten sowie das Informationsregime im Fall einer "underperformance" aus.

BMF begrüßt EU-Finanzbildungsstrategie

Die EU-Finanzbildungsstrategie verfolgt das Ziel, EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu höherer Finanzbildung zu verhelfen, sodass diese fundierte Entscheidungen über ihre persönlichen Finanzen treffen können, und um ihnen die Teilnahme an den Kapitalmärkten auf einer sicheren und soliden Grundlage zu erleichtern. Das BMF begrüße die EU-Finanzbildungsstrategie und berücksichtige deren Inhalte. Wichtig sei für Österreich, dass die Mitgliedstaaten ausreichend Flexibilität erhalten.

Energiebesteuerung, Zollreform und Mehrjähriger Finanzrahmen 2028-2034

Die mit der FASTER-Richtlinie verfolgten Ziele – Vermeidung von Doppelbesteuerung und Abbau von Hürden für den Binnenmarkt – werden seitens des Finanzministeriums unterstützt, insbesondere die Einführung einer standardisierten elektronischen Ansässigkeitsbescheinigung. Jedoch dürfe dies nicht zu Lasten der Bekämpfung von steuerlichem Missbrauch geschehen. Das Finanzministerium will die technische Implementierung der Richtlinie genau prüfen.

Energiebesteuerung stelle ein wichtiges Instrument zur Erreichung der europäischen und österreichischen Klimaziele dar, betont das Finanzministerium. Die aktuelle Energiesteuer-Richtlinie sei seit 2003 nicht angepasst worden und bedürfe einer Überarbeitung. Das BMF unterstütze die Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie, um Gesundheitsschutz, das Funktionieren des Binnenmarkts und eine risikobasierte steuerliche Erfassung aller Tabakwaren und tabakverwandten Produkte zu gewährleisten. Vom BMF wird insbesondere die Einbeziehung neuartiger (tabakverwandter) Produkte begrüßt.

Das BMF unterstützt den raschen Abschluss der Verhandlungen zur Zollreform, die ehestmögliche Abschaffung der Zollfreigrenze sowie deren vorzeitige Umsetzung im Jahr 2026.

Für Herbst 2026 wird ein erster Einigungsversuch zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 erwartet, informiert das Finanzministerium. Das BMF begrüßt die Modernisierung, Vereinfachung und stärkere Performanceorientierung. Eine Weiterführung der Rabatte werde vehement gefordert. Der Einführung neuer Eigenmittel steht Österreich grundsätzlich offen gegenüber.

Österreich bekennt sich weiterhin zur Unterstützung der Ukraine

Österreich bekenne sich zur Unterstützung der Ukraine. Zentral seien die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeits- und Demokratieprinzipien inklusive Korruptionsbekämpfung. Österreich habe die Nutzung der Veranlagungsgewinne des immobilisierten russischen Zentralbankvermögens unterstützt. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Vermögen müsste im Einklang mit nationalem und internationalem Recht stehen, betont das Finanzministerium. In Bezug auf den EU-Beitrittsprozess soll es kein verkürztes Verfahren für die Ukraine geben. (Schluss) gla