Parlamentskorrespondenz Nr. 131 vom 25.02.2026

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Eine von der Regierung vorgelegte Dienstrechtsnovelle (405 d.B.) sieht die Einführung eines mittleren Managements an allgemeinbildenden Pflichtschulen zur Entlastung der Schuldirektorinnen und Schuldirektoren vor. Zudem ist geplant, die Ressourcen für Administration auch an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) aufzustocken sowie einen flexibleren Personaleinsatz zu ermöglichen. Letzteres ist auch in Berufsschulen geplant.

Konkret will die Regierung die erst vor kurzem eingeführten pädagogisch-administrativen Fachkräfte an Volks- und Mittelschulen stufenweise durch ein System des mittleren Managements ersetzen. Lehrerinnen und Lehrer, die die Schulleitung und das Lehrerkollegium administrativ unterstützen – etwa durch die Organisation schulischer Veranstaltungen, die Koordination von Arbeitsgruppen oder die Aufbereitung von Informationen –, sollen demnach ihre Unterrichtstätigkeit reduzieren. Wie viele Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, hängt von der Größe der Schule ab: Bei Schulen mit 10 bis 40 Lehrerkräften (Vollzeitäquivalenten) wird die Unterrichtsverpflichtung laut Gesetzentwurf beispielsweise um insgesamt zwölf Wochenstunden, bei Schulen mit mehr als 100 Lehrkräften um 34 Wochenstunden sinken. Eine zusätzliche Führungsebene werde mit dem mittleren Management nicht etabliert, wird in den Erläuterungen hervorgehoben.

Welche Lehrkräfte für das mittlere Management eingesetzt werden und welche konkreten Aufgaben sie übernehmen sollen, soll die Schulleitung nach einem Bewerbungsprozess entscheiden. Damit soll laut Bildungsministerium die Schulautonomie gestärkt werden, wobei an kleinen Schulen mit weniger als 15 Klassen ein bis zwei Lehrkräfte und an allen anderen Schulen bis zu vier Lehrkräfte für diese Funktion vorgesehen sind. Die Einführung soll laut Gesetzentwurf in zwei Stufen erfolgen: Ab dem Schuljahr 2026/27 soll das System demnach in mittleren und größeren Pflichtschulen mit mindestens 15 Klassen, ab dem Schuljahr 2027/28 auch an den übrigen Schulen gelten. Rund 225 zusätzliche Planstellen sind dafür den Erläuterungen zufolge ab dem kommenden Schuljahr nötig.

Mehr Ressourcen für Administration sollen darüber hinaus auch für allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) und berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) bereitgestellt werden, wobei insbesondere sehr kleine und sehr große Schulen davon profitieren. So können künftig auch für Schulen mit weniger als acht Klassen Administratorinnen bzw. Administratoren eingesetzt werden. Gleichzeitig entfällt die bestehende Deckelung. Neu ist überdies, dass die administrativen Tätigkeiten – je nach Schulgröße – künftig auf bis zu vier Lehrkräfte aufgeteilt werden können, wobei eine davon auch die Vertretung der Schulleitung zu übernehmen hat. Auch in Berufsschulen ist bei der Verteilung von Verwaltungsaufgaben in Hinkunft – bei gleichbleibenden Ressourcen – mehr Flexibilität möglich.

Insgesamt rechnet das Bildungsressort durch die Novelle ab dem Jahr 2027 mit jährlichen Mehrkosten von rund 19,7 Mio. €. Davon entfallen 1,28 Mio. € auf AHS und BMHS. (Schluss) gs