Parlamentskorrespondenz Nr. 144 vom 26.02.2026
EU-Jahresvorschau 2026: Weichenstellung für neue GAP-Periode, EU-Klimaziel, Ocean Act und Kohäsionspolitik
Wien (PK) – Die EU-Jahresvorschau von Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Norbert Totschnig, bietet eine detaillierte Vorschau auf die EU-Politik für 2026 in diesen Bereichen. Zentrale Themenkomplexe umfassen die Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027, die EU-Klimaschutzziele für 2040, die Kohäsionspolitik sowie neue Strategien zur Wasserresilienz und Kreislaufwirtschaft. Durch die sogenannten Omnibus-Pakete sollen etwa Rechtsvereinfachungen in Bereichen wie Chemie, Umwelt und Lebensmittelsicherheit die Verwaltungslasten senken und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union beitragen (III-299 d.B. und III-915-BR/2026 d.B.).
Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027
Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, soll es im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2028 bis 2034 zu einer Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 kommen. Anstatt der bisherigen Zwei-Säulen-Struktur soll die künftige GAP demnach Teil eines größeren, kohärenten EU-Finanzierungsrahmens mit einem gemeinsamen, umfassenden Fonds und einem Plan pro Mitgliedstaat werden – und künftig den Titel "Nationaler und regionaler Partnerschaftsplan" (NRPP) tragen. Somit soll die bisherige zweite Säule der GAP, die "ländliche Entwicklung", als eigenständiger Politikbereich mit einer eigenständigen Dotierung abgeschafft werden. Im NRPP sollen künftig alle relevanten Fördermittel und Maßnahmen integriert sein. Diese Neuerung bedeute eine substanzielle Umgestaltung der bisherigen Struktur und markiere einen Wandel im europäischen Haushaltsmanagement und der Politikumsetzung, heißt es in der EU-Jahresvorschau. Laut der Kommission soll die Vereinheitlichung zu Vereinfachungen, besserer Flexibilität und stärkerer Kohärenz zwischen den Politikbereichen führen. Die bisherigen GAP-Instrumente aus den beiden Säulen sollen aber Teil des Instrumentariums für die Mitgliedstaaten bleiben.
Eines der Kernstücke der GAP-Reform bildet die sogenannte "degressive flächenbezogene Einkommensstützung", welche die bisherigen Direktzahlungen ersetzen und insbesondere kleinere und mittlere Betriebe besser absichern soll. Ein weiterer Schwerpunkt des Vorschlags ist laut dem Bericht zudem die Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten und die Förderung des Generationswechsels.
Für Österreich sei es wichtig, dass die zentrale Stellung der GAP im MFR mit einer ausreichenden, zweckgebundenen und auf EU-Ebene festgelegten Dotierung erhalten bleibe, heißt es seitens des Landwirtschaftsressorts. Österreich werde sich dafür einsetzen, dass es zu keiner Schwächung, Fragmentierung oder Renationalisierung der GAP komme.
Forstwirtschaft
Was den Bereich der Forstwirtschaft betrifft, steht im Jahr 2026 auf EU-Ebene eine Evaluierung der EU-Waldstrategie 2030 an. Ziel sei es, den Umsetzungsstand und etwaige Umsetzungslücken in den Mitgliedstaaten darzustellen. Zudem wurde der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung um ein weiteres Jahr auf Ende 2026 verschoben, wobei bis April 2026 ein Bericht der Kommission mit weiteren Vereinfachungsvorschlägen zur Senkung des Verwaltungsaufwands erwartet wird.
Internationaler Handel und Freihandelsabkommen
Laut dem Bericht verfolgt die Europäische Kommission 2026 weiterhin eine regelbasierte Handelspolitik und setzt neben dem Abbau von Handelshemmnissen mit den USA auf den Ausbau strategischer Partnerschaften und den Abschluss zahlreicher Freihandelsabkommen – etwa mit Mexiko, der Schweiz oder Indien. Was das Mercosur-Abkommen betrifft, wird ein vorläufiges Inkrafttreten mit Mitte 2026 angestrebt. Österreich setze sich bei Handelsabkommen für die Einhaltung der EU-Qualitäts- und Produktstandards ein, die eine Voraussetzung für eine Agrarmarktöffnung sein müssten, betont das Landwirtschaftsressort.
Klimapolitik
Im Herbst 2026 plant die Europäische Kommission umfassende Legislativvorschläge zur Umsetzung des Klimaziels 2040, welches eine Netto-Reduktion der Treibhausgase um 90 % gegenüber 1990 vorsieht. Diese Initiativen umfassen insbesondere die Revision des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS), der Lastenteilungsverordnung (ESR) sowie der Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsveränderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Österreich bekenne sich zum EU-Klimaziel, fordere jedoch ausreichende Flexibilitäten und Kosteneffizienz, um das Risiko einer Deindustrialisierung oder stark steigender Energiekosten zu minimieren und gleichzeitig Planungssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten, heißt es in der EU-Jahresvorschau.
Zudem soll zur Stärkung der Klimaresilienz im Herbst 2026 ein Rahmenprogramm vorgestellt werden, das unter anderem den Schutz der Gesundheit und die Förderung klimaresistenter Technologien zum Ziel hat. Mit der ebenfalls für 2026 geplanten Anpassung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll insbesondere die Einbeziehung von Produkten der "Nachkette" mit hohem Gehalt an Eisen, Stahl oder Aluminium, wie Maschinen oder Haushaltsgeräten, umgesetzt werden. Damit soll die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und Drittstaaten sowie die wirksame Bekämpfung von Umgehungspraktiken erreicht werden.
Umweltpolitik
Ein zentrales EU-Vorhaben im Bereich der Umweltpolitik ist der geplante Rechtsakt für die Meere (Ocean Act), für den die Europäische Kommission bis 2027 einen Vorschlag vorlegen will. Dieser soll auf einer Überarbeitung der Richtlinie über die maritime Raumplanung aufbauen und die sektorübergreifende Koordinierung sowie einen regional organisierten Ansatz stärken. Ziel ist die Stärkung und Modernisierung der maritimen Raumplanung als strategisches Instrument.
Parallel dazu soll das internationale Hochseeschutz-Übereinkommen (BBNJ) in EU-Recht überführt werden. Besondere Relevanz habe dabei das Kapitel zu marinen genetischen Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen sowie die Schaffung einer EU-Plattform für Meldungen und Schnittstellen, um Rechtssicherheit für die Forschung zu gewährleisten. Österreich unterstütze trotz seiner Lage als Binnenstaat die rasche Umsetzung im Sinne der internationalen Solidarität, so der Bericht.
Was die EU-Biodiversitäts-Strategie 2030 betrifft, unterstützt Österreich deren Zielsetzungen. Im Jahr 2026 stehen zudem Berichte an die Vereinten Nationen zur nationalen Umsetzung der globalen Biodiversitätsziele 2030 sowie die 17. UN-Biodiversitätskonferenz in Armenien an, bei der eine erste Bestandsaufnahme der globalen Ziele in diesem Bereich erfolgen soll. Zur neuen EU-Bioökonomie-Strategie hält der Bericht fest, dass diese eine Vision für 2040 skizziere und den Schwerpunkt auf die industrielle Umsetzung, den Marktausbau, die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz verlagere. Ziel sei ein vereinfachter Rechtsrahmen, der nachhaltige und biobasierte Geschäftsmodelle belohnt.
Zum Bereich der Nuklearenergie informiert der Bericht, dass die Kommission für 2026 die Vorlage einer Strategie zur Errichtung der ersten Fusionskraftwerke in Europa plane. Österreich vertrete in diesem Bereich weiterhin eine dezidiert kritische Position und lehne die energetische Nutzung der Kernspaltung sowie die Entwicklung von Small Modular Reactors (SMR) grundsätzlich ab. Jede direkte oder indirekte Förderung der Kernenergie durch EU-Mittel sei zu vermeiden, so das Umweltressort.
Kreislaufwirtschaft
Zudem plant die Kommission für 2026 die Vorlage eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das unter anderem die Abfall- und Deponierichtlinien harmonisieren, die getrennte Sammlung verbessern und die erweiterte Herstellerverantwortung digitalisieren soll. Für Österreich sei es wichtig, dass EU-Vorgaben klar und zielgerichtet sind. Nur unmittelbar anwendbare Regelungen sollten als Verordnung erlassen werden, um zusätzlichen nationalen Umsetzungsaufwand zu vermeiden, so der Bericht.
Kohäsionspolitik
Zur Kohäsionspolitik der EU hält der Bericht fest, dass diese darauf abziele, wirtschaftliche, soziale und territoriale Unterschiede zwischen den Regionen abzubauen, wobei Österreich in der laufenden Programmperiode 2021–2027 rund 1,3 Mrd. € zur Verfügung stehe. Für die Zeit nach 2027 sehe ein Kommissionsvorschlag eine grundlegende Neuausrichtung vor, bei der die Regionalpolitik zusammen mit der Agrar-, Migrations- und Sicherheitspolitik in einem neuen umfassenden Fonds sowie einem einzigen nationalen Partnerschaftsplan (NRPP) gebündelt werden soll. In der Raumentwicklung wird 2026 an einer neuen europäischen Raumentwicklungsvision für territorialen Zusammenhalt gearbeitet, während in der Stadtentwicklung unter zypriotischem Ratsvorsitz das Thema Wohnen priorisiert wird.
Wasserwirtschaft
Im Bereich der Wasserwirtschaft wird die Kommission 2026 die Umsetzung der Wasserresilienzstrategie mit dem Digitalen Aktionsplan und einer Plattform für Wasserresilienz vorantreiben, um alle Akteurinnen und Akteure zu mobilisieren, die Wassereffizienz zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stärken, informiert die EU-Jahresvorschau. (Schluss) med
Format
Links
- III-299 d.B. - Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend EU-Jahresvorschau 2026
- III-915-BR/2026 d.B. - Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2026 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2025/2026