Parlamentskorrespondenz Nr. 145 vom 27.02.2026
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Mit einer Änderung der Notariatsordnung soll eine unionsrechtskonforme Anpassung der Altersgrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten umgesetzt werden. FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne haben dazu eine gemeinsame Gesetzesinitiative vorgelegt (696/A). Bisher liegt die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und -kandidaten bei einem Alter von unter 35 Jahren. Selbiges gilt für eine neuerliche Eintragung, wenn die betreffende Person nicht bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidatin bzw. Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen gewesen ist.
Künftig soll diese Altersobergrenze auf 50 Jahre angehoben werden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beziehen sich dabei auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Durch diese Anhebung der Altersgrenze werde vor allem sichergestellt, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung bereits langjährig tätiger Notariatskandidatinnen und -kandidaten komme. Zudem soll es dadurch auch nicht zu Einbußen bei der Qualität der Rechtsdienstleistungen und der Sicherstellung der unabhängigen Rechtspflege durch das Notariat kommen. Die neue Altersstruktur soll insgesamt eine Erleichterung des Generationenwechsels sicherstellen, so die Erläuterungen. (Schluss) mbu