Parlamentskorrespondenz Nr. 151 vom 02.03.2026

Neu im Finanzausschuss

Wien (PK) – Das Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz soll novelliert werden (397.d.B.). Dies ist erforderlich, um die EU-Vorschriften über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Kernaufgaben des Fiskalrats bleiben dabei weitgehend unverändert.

Überprüfung des Watchdogs: Alle fünf Jahre Evaluierung des Fiskalrats geplant

Unter den Aufgaben des Fiskalrats wird die Überwachung der Einhaltung der länderspezifischen Haushaltsregeln genannt. Neu verankert werden soll die Bewertung der Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit. Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird festgehalten, dass der Fiskalrat in regelmäßigen Abständen Ex-post-Bewertungen von Haushaltsprognosen für die jährliche und mehrjährige Finanzplanung durchzuführen hat.

Künftig soll sich der Fiskalrat alle fünf Jahre einer externen Evaluierung unterziehen. Geprüft werden soll dabei die Ressourcenausstattung, die Prognosen und die Unabhängigkeit des Fiskalrats. Zudem soll geprüft werden, ob der Fiskalrat der Überwachung der Einhaltung der Fiskalregeln nachkommt. Der Fiskalrat soll die externe Evaluierung ausschreiben und beauftragen.

Weisungsfreiheit wird untermauert

Die Mitglieder des Fiskalrats sollen, wie auch bisher, weisungsfrei sein. Sie dürfen weder von der entsendenden Stelle, noch – nun neu im Gesetz - von den Haushaltsbehörden oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen Weisungen einholen oder entgegennehmen.

Bereits gelebte Praxis ist die Teilnahme an Sitzungen des Nationalrats auf dessen Einladung. Nun soll dies auch gesetzlich vorgesehen werden. Ebenso umgesetzt werden soll die Anpassung der geänderten Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz. (Schluss) gla