Parlamentskorrespondenz Nr. 153 vom 02.03.2026
Neu im Familienausschuss
Wien (PK) – Die Freiheitlichen haben einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schwangere eingebracht, der dem Familienausschuss zugewiesen wurde. Ebenso in diesem Fachausschuss behandelt werden zwei Initiativen der Grünen, die eine strengere Regulierung für sogenannte Lootboxen in Videospielen sowie einen Drei-Punkte-Plan für digitalen Kinderschutz zum Inhalt haben.
FPÖ: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schwangere und verpflichtendes Beratungsgespräch
Die Freiheitlichen vertreten die grundsätzliche Meinung, dass Schwangerschaftsabbrüche aus ethischer sowie auch aus gesellschaftspolitischer Sicht – im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen – möglichst vermieden werden sollen. Dabei gehe es ihnen aber nicht um Verbote oder moralische Verurteilung, bekräftigt Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ) in einem Entschließungsantrag, sondern um konkrete Angebote für die Schwangeren, die Perspektiven schaffen und belastende Umstände abmildern. Überdies müsse ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, in dem Mutterschaft als wertvolle und unterstützenswerte Lebensperspektive sichtbar gemacht werde, hebt Berger hervor.
Im Konkreten setzt sie sich für die Einführung einer anonymen statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen ein, zumal es in Österreich eine erhebliche Lücke in der Datengrundlage gebe. Weiters fordern die Freiheitlichen die Implementierung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards für ergebnisoffene Beratungen vor einem Schwangerschaftsabbruch, den Ausbau des psychosozialen Beratungsangebots sowie eine verstärkte Schulung des Fachpersonals in Krisenintervention und Schwangerschaftskonfliktberatung. Insbesondere sollte es ein verpflichtendes Beratungsgespräch sowie eine Bedenkzeit von mindestens drei Kalendertagen zwischen der Anmeldung und der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs geben. Generell müssten die Rahmenbedingungen für Schwangere durch Erhöhung der finanziellen Unterstützungsleistungen sowie gezielte Maßnahmen für alleinerziehende und einkommensschwache Schwangere verbessert werden (706/A(E)).
Grüne wollen strengere Regeln für "Lootboxen" aufgrund ihres Suchtpotenzials für Kinder und Jugendliche
Im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen setzen sich die Grünen für eine strengere Regulierung von sogenannten Lootboxen ein. Dabei handelt es sich um virtuelle Überraschungskisten in Videospielen, die gegen Zahlung von realem Geld erworben werden können. Spielerinnen und Spieler kaufen eine Box, ohne zu wissen, was sie bekommen. Zahlreiche Studien würden darauf hinweisen, dass damit suchtförderndes Verhalten begünstigt werde, da gezielt Mechanismen eingesetzt werden, die mit Glücksspielsucht vergleichbar seien. Zudem würden manipulative Mechaniken der Spielehersteller sowie die Bewerbung durch lnfluencerinnen und Influencer dazu beitragen, dass teilweise hohe Geldmengen ausgegeben werden, argumentieren die Grünen.
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne) fordert daher die zuständige Ministerin dazu auf, nicht nur die Informations- und Beratungsangebote für Kinder- und Jugendliche sowie für Erziehungsberechtigte zum Thema Lootboxen zu verstärken, sondern sich auf EU-Ebene für eine rasche europäische Lösung bzw. Regulierung einzusetzen (726/A(E)).
Grüne treten für umfassenden digitalen Kinderschutz ein und schlagen Drei-Punkte-Plan vor
Nachdem Kinder und Jugendliche zunehmend in einer digital geprägten Welt aufwachsen, müssten nach Ansicht der Grünen vor allem die Social-Media-Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden. Dennoch würde die Einführung eines Mindestalters für die Nutzung von Social-Media zu kurz greifen, da die Risiken breit gefächert seien und von KI-basierten Anwendungen über Online-Games bis zu Fake News reichen würden. Digitaler Kinderschutz müsse daher ganzheitlich gedacht werden, betont Grün-Abgeordnete Barbara Neßler (745/A(E)).
Sie schlägt die Umsetzung eines Drei-Punkte-Plans vor, der unter anderem den systematischen Ausbau von Medien- und Digitalkompetenz enthält. Diese müsse verbindlich, altersgerecht und systematisch in Schulcurricula, aber auch in außerschulischen Bildungsangeboten verankert werden. Ziel sollte es sein, Kindern und Jugendlichen nicht nur Technikwissen zu vermitteln, sondern auch das kritische Urteilsvermögen und die digitale Resilienz zu stärken.
Ferner sollten die Plattformen auf europäischer Ebene dazu verpflichtet werden, algorithmische Empfehlungssysteme und Kl-gestützte Inhalte sicher zu gestalten, sodass sie keine zusätzlichen Risiken für Kinder und Jugendliche erzeugen, wie insbesondere im Hinblick auf Hass, Hetze, einseitige Meinungsverzerrungen, Verzerrungen in der Selbstwahrnehmung und süchtig machendes Design. Solange die Plattformen noch kein effektives und technisch belastbares Altersverifikationssystem sicherstellen können, sollte aber auch ein gesetzlich geregeltes Schutzalter von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Medien eingeführt werden. (Schluss) sue