Parlamentskorrespondenz Nr. 160 vom 03.03.2026
Neu im Verfassungsausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ pocht auf die Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe. Die Grünen wollen eine im Zuge der Dienstrechts-Novelle 2025 beschlossene Gesetzesänderung wieder rückgängig machen.
FPÖ pocht auf Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe
Die FPÖ hat schon mehrfach eine Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe gefordert. Nun unternimmt sie einen neuen Anlauf. Das ORF-Beitrags-Gesetz soll demnach so rasch wie möglich außer Kraft treten (699/A).
Begründet wird der Antrag damit, dass der ORF schon seit langem nicht mehr seinen eigentlichen Kernauftrag – eine "unparteiliche Berichterstattung und Informationstätigkeit für alle Österreicher" – erfülle. Zudem ist er nach Ansicht von Abgeordnetem Christian Hafenecker und seiner Fraktionskollegin Lisa Schuch-Gubik "massiv überfinanziert". Auch dass Personen, die keinen Fernseher haben, und Unternehmen ORF-Gebühren zahlen müssen, ist ihnen ein Dorn im Auge. Eine Abschaffung der Haushaltsabgabe würde den ORF unter einen gewissen Spardruck setzen, machen die beiden Abgeordneten geltend. Als Finanzierungsalternative schlagen sie eine beschränkte finanzielle Unterstützung durch den Staat in Form eines mehrjährigen Finanzrahmenplans vor.
Öffentlicher Dienst: Grüne fordern Rücknahme des neuen Zulagensystems für Personalvertretung
Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag (746/A(E)), das mit der Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführte Zulagensystem für freigestellte Personalvertreterinnen und Personalvertreter im öffentlichen Dienst wieder zurückzunehmen und dieses "fair und transparent" zu gestalten. Personalvertreterinnen und Personalvertreter würden tagtäglich mit großem Einsatz die Interessen der Bediensteten vertreten und dürften daher auch keine bezügerechtlichen Nachteile erfahren, betont Abgeordnete Sigrid Maurer. Ihrer Ansicht nach gehen die nunmehrigen Bestimmungen aber zu weit. Es brauche eine angemessene Deckelung der Ersatzzulagen, mahnt sie. Zudem müsse das rückwirkende Inkrafttreten zurückgenommen werden, um "ungebührliche" Nachzahlungen hintanzuhalten.
In der Begründung des Entschließungsantrags weist Maurer auf eine ihrer Meinung nach bestehende Diskrepanz zwischen den Erläuterungen der kurzfristig vorgelegten Gesetzesnovelle und der Realität hin. Ihr zufolge drängt sich der Verdacht eines "unfairen Tauschgeschäfts" auf, der auch bei öffentlich Bediensteten zunehmend für Empörung sorge. Während die eigenen Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre nunmehr höhere Zulagen bekämen, sei die vereinbarte Gehaltserhöhung für die Bediensteten um ein halbes Jahr verschoben worden. (Schluss) gs