Parlamentskorrespondenz Nr. 163 vom 04.03.2026

Vom Neoabsolutismus zum Reichsrat: Podiumsdiskussion im Parlament

Wien (PK) – Die von Kaiser Franz Joseph I. erlassenen Verfassungsdokumente, das Oktoberdiplom von 1860 und das Februarpatent von 1861, markieren den Beginn einer Verfassungskontinuität in der Habsburgermonarchie bzw. der Republik Österreich. Anlässlich des 165-Jahr-Jubiläums dieser konstitutionellen Wende lud das Parlament zu einer Podiumsdiskussion über die Entstehung des österreichischen Verfassungsstaates ein. Diskutiert wurden die politischen Hintergründe sowie die langfristigen Folgen dieses Umbruchs für die parlamentarische Entwicklung in Österreich.

Nach Eröffnungsworten von Parlamentsdirektor Harald Dossi zeichnete Brigitte Mazohl, emeritierte Professorin für Österreichische Geschichte an der Universität Innsbruck, in einem Einführungsvortrag zunächst den "schwierigen und langwierigen Weg" Österreichs zum Verfassungsstaat nach. In der darauffolgenden Podiumsdiskussion widmeten sich Jana Osterkamp, Professorin für Verflechtungsgeschichte Deutschlands mit dem östlichen Europa an der Universität Augsburg, Richard Lein, Universitätsassistent am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien und Christoph Schmetterer, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Halle-Wittenberg, ausgewählten Aspekten der politischen und institutionellen Entwicklungen des Reichsrats.

Mazohl über Verfassungsfrage und Reformdruck im Vielvölkerreich

Brigitte Mazohl stellte die Jahre 1860/61 in einen größeren Zusammenhang der staatsrechtlichen Entwicklung seit den napoleonischen Kriegen, aus deren Wirren das Kaisertum Österreich als Vielvölkerstaat ohne einheitliche gesamtstaatliche Verfassung hervorgegangen sei. Modernisierungsschübe etwa im wirtschaftlichen und technologischen Bereich sowie die Erfahrungen der Revolution von 1848 hätten in der Bevölkerung neue Erwartungen betreffend  politischer Teilhabe geweckt. Eine "rückwärtsgewandte Außenpolitik" des Habsburgerreiches, damit verbundene Fehlentscheidungen und militärische Niederlagen hätten zu einer schweren Finanzkrise geführt. Die Sanierung des Staates habe schließlich nur mit Geldern des liberalen Großbürgertums gelingen können, das nun vehement auf demokratische Mitspracherechte gepocht habe.

Mazohl ging auf die in dieser Zeit zentrale staatsrechtliche Frage ein, wer in Österreich das stimmberechtigte Volk konstituiere, und zeichnete die strukturellen Spannungen zwischen ständischen Traditionen und bürgerlichen Gleichheitsvorstellungen sowie zwischen den Volksgruppen des Reiches nach. Kompromisse, wie etwa das Oktoberdiplom, seien "wenig erfolgreiche Versuche der Verwandlung in eine konstitutionelle Monarchie" gewesen und auch das Februarpatent habe angesichts des Widerstandes der Nationalitäten, die sich teilweise grundsätzlich gegen eine gesamtstaatliche Verfassung gewandt hätten, nicht lange Bestand gehabt, so Mazohl. Als entscheidend habe sich letztlich die ungelöste Nationalitätenfrage erwiesen. Trotz wiederholter verfassungsrechtlicher Weiterentwicklungen und Reformversuche sei es nicht gelungen, die politischen und nationalen Gegensätze dauerhaft zu befrieden – ein Grundkonflikt, der in weiterer Folge wesentlich zum Zerfall der Monarchie beigetragen habe.

Podiumsdiskussion über Repräsentation und Konfliktlinien im Reichsrat

In der Podiumsdiskussion standen die institutionellen und politischen Konsequenzen der Reformen im Mittelpunkt. Richard Lein skizzierte die Anfänge des Reichsrats, der am 29. April 1861 erstmals zusammen getreten sei, sowie die organisatorischen Herausforderungen des jungen Parlaments. Das Wahlrecht sei zunächst stark eingeschränkt und an Steuerleistung gebunden gewesen. Das Kurienwahlrecht habe zu einer deutlichen Überrepräsentation bestimmter gesellschaftlicher Gruppen, wie Großgrundbesitzern und Großgrundbesitzerinnen (auch Frauen hätten mit entsprechendem Grundbesitz über einen männlichen Vertreter abstimmen können) und Deutschsprachigen geführt. Mit den sukzessiven Wahlrechtsreformen sei zwar die Beteiligung erweitert worden, zugleich habe jedoch die politische Zersplitterung zugenommen. Kontinuitäten aus dieser Zeit sah Lein – neben den stenographischen Protokollen – insbesondere im Bereich der Grundrechte.

Jana Osterkamp hob das Spannungsverhältnis zwischen zentralstaatlichen und föderalen Kräften hervor. Die Auseinandersetzungen um Kompetenzen und Repräsentation seien nicht als schlichter Gegensatz von Einheitsstaat und Länderautonomie zu verstehen, sondern als Ausdruck unterschiedlicher politischer und sozialer Interessenlagen, etwa zwischen konservativem Adel und liberalem Bürgertum. Die starke Stellung der Länder sei bis heute erhalten geblieben, so Osterkamp.

Christoph Schmetterer beleuchtete das Verhältnis zwischen Kaiser und Reichsrat. Das Februarpatent sei für Franz Joseph I. weniger Ausdruck innerer Überzeugung als politischer Notwendigkeit gewesen, weshalb er auch zeitlebens Distanz zum Reichsrat gewahrt habe. Trotzdem habe er etwa durch Beeinflussung von Großgrundbesitzern "erstaunlich geschickt" mit diesem umgehen können.

Weiters ging Schmetterer auf das damalige Verhältnis der politischen Parteien zu den parlamentarischen Klubs ein. So sei es durchaus üblich gewesen, dass sich innerhalb einer Partei mehrere Klubs formiert hätten, und umgekehrt ein Klub aus Abgeordneten verschiedener Parteizugehörigkeit gebildet worden sei. Wichtiger als ideologische Fragen sei jedoch insbesondere in der "heißen Zeit" um die Jahrhundertwende die nationale Zugehörigkeit der Abgeordneten gewesen, so Schmetterer. (Schluss) wit

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