Parlamentskorrespondenz Nr. 165 vom 04.03.2026

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) – Neu dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurde unter anderem ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf die Einrichtung eines bundesweiten Registers für postvirale Erkrankungen (PAIS) abzielt. Die Freiheitlichen wiederum setzen sich für die Abschaffung der für Kassenärztinnen und Kassenärzte geltenden Altersgrenze von 70 Jahren ein.

Grüne für Schaffung eines bundesweiten Registers für postvirale Erkrankungen

Die Grünen weisen in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass immer mehr Personen von sogenannten postakuten Infektionssyndromen (PAIS) wie vor allem von ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom) betroffen seien (731/A(E)). Damit verbunden seien wachsende gesundheitliche und sozialpolitische  Herausforderungen, zumal die Betroffenen häufig mit komplexen, langanhaltenden Symptomen konfrontiert seien. Dennoch würde es noch immer an einer belastbaren, einheitlichen Datengrundlage fehlen, beklagt Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne). Auch ein kürzlich erschienener Rechnungshofbericht habe diesen Umstand kritisiert und einen deutlichen Handlungsbedarf aufgezeigt.

Die Gesundheitsministerin wird von den Grünen daher ersucht, spätestens bis zum Jahresende ein bundesweit einheitliches, datenschutzkonformes Register für postakute Infektionssyndrome (PAIS) einzurichten. Dabei müsste die Erfassung aller relevanten Syndrome sichergestellt werden, wie beispielsweise das Post-Covid-Syndrom, das posturale orthostatische Tachykardiesyndrom sowie Erkrankungen wie ME/CFS.

Gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofs sollte auch die jeweilige Eingangsdiagnose, mit der sich Betroffene an Leistungsträger wie insbesondere die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wenden, systematisch dokumentiert und auswertbar gemacht werden. Derzeit würden nämlich zentrale Informationen über Krankheitsursachen, Verläufe und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen verloren gehen.

Das Register, das in enger Kooperation mit den Stakeholdern, der Ärztekammer sowie Betroffenenverbänden realisiert werden soll, würde somit eine einheitliche und vergleichbare Datengrundlage über Institutionen, Sozialversicherungsträger und Versorgungsbereiche hinweg schaffen. Es wäre eine wichtige Grundlage für Versorgungsplanung, sozialversicherungsrechtliche Entscheidungen, Forschung sowie für  evidenzbasierte gesundheitspolitische Maßnahmen.

FPÖ für Aufhebung der Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenärztinnen und Kassenärzten

FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak gibt erneut zu bedenken, dass die im Jahr 2009 beschlossene Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenärztinnen und Kassenärzte, die ursprünglich den Generationswechsel fördern sollte und zudem auf der Annahme eines Ärzteüberschusses beruht habe, sich heute als kontraproduktiv erweise (697/A(E)). Da bereits 33,3 % der gesamten Ärzteschaft älter als 55 Jahre sei, würden viele von ihnen in den kommenden Jahren in Pension gehen. Eine aktuelle Statistik zeige, dass ein jährlicher Nachbesetzungsbedarf von rund 1.900 Ärztinnen und Ärzten bestehe, nur um den Status quo halten zu können.

In einem System, das händeringend nach Ärztinnen und Ärzten als Vertragspartner suche, würden erfahrene Medizinerinnen und Mediziner, die weiterarbeiten wollen und können, per Gesetz daran gehindert. Die Altersgrenze, die es in Deutschland zum Beispiel nicht gebe, sei ein Relikt aus einer anderen Zeit und sollte daher abgeschafft werden, fordert Kaniak. Ferner setzt er sich dafür ein, dass die von ihm eingebrachte Gesetzesinitiative zur Änderung des ASVG innerhalb von drei Monaten im Rahmen einer ersten Lesung behandelt wird. (Schluss) sue