Parlamentskorrespondenz Nr. 170 vom 05.03.2026
Verwaltungsgerichtshof sorgt sich um ausreichende Budgetressourcen
Wien (PK) – An den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wurden im Jahr 2024 deutlich mehr Fälle herangetragen als im Jahr 2023. Rund 7.300 neue Rechtssachen fielen an, darunter wieder viele Asylbeschwerden. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofs für das Jahr 2024 hervor, der vor kurzem von Bundeskanzler Christian Stocker dem Nationalrat zugeleitet wurde (III-303 d.B.). Zwar zeichnete sich Anfang 2025 eine Entspannung bei den Asylbeschwerden ab, das Höchstgericht sorgt sich dennoch um ausreichende finanzielle Ressourcen. Sollte der im geltenden Bundesfinanzrahmen vorgesehene Budgetpfad für die Jahre 2027 bis 2029 schlagend werden, sei ein ordnungsgemäßer Betrieb des Verwaltungsgerichtshofs ernstlich in Frage gestellt, heißt es in einem Ausblick. Bereits 2024 ist es laut VwGH äußerst schwierig gewesen, mit dem vorhandenen Budget auszukommen, auch für 2025 und 2026 seien die Ressourcen extrem knapp bemessen.
Dass die Asylbeschwerden in den ersten Monaten des Jahres 2025 rückläufig waren, führt der VwGH unter anderem auf das Aussetzen von Verfahren syrischer Schutzsuchender bis zur Klärung der Lage in Syrien zurück. Sollte es in weiterer Folge in verstärktem Ausmaß zu Aberkennungen des Schutzstatus von Syrerinnen und Syrern kommen, sei aber mit einem Anstieg des Neuanfalls zu rechnen. Auch auf neue Aufgaben wie die Organisation einer Anlaufstelle für "Whistleblower" und knappes Verwaltungspersonal wird im Bericht verwiesen. Bei den Verwaltungsrichterinnen und -richtern setzt sich laut Bericht die personelle Erneuerung durch pensionsbedingte Abgänge vor.
7.324 neue Verfahren
Insgesamt wurden an den VwGH im Jahr 2024 7.324 neue Fälle herangetragen. Das entspricht einem Plus von 6,4 % gegenüber 2023 (6.883). Gleichzeitig wurden 3.472 Verfahren aus den Vorjahren weitergeführt und 168 in den Vorjahren abgeschlossene Verfahren wiedereröffnet.
Abschließen konnte der VwGH im Berichtsjahr 7.627 Verfahren (2023: 7.048) und damit deutlich mehr, als neu angefallen sind. Damit waren zum Jahresende noch 3.337 Verfahren anhängig. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 5,5 Monate (164 Tage).
1.147 Beschwerdeführende erfolgreich
Die Chance für Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer, vom Verwaltungsgerichtshof Recht zu bekommen, ist nach wie vor grundsätzlich keine schlechte, wobei der Prozentsatz der Stattgaben, also der Aufhebung oder Abänderung angefochtener Entscheidungen, bei ordentlichen Revisionen mit 41 % wieder signifikant höher war als im Schnitt (15 %). In absoluten Zahlen waren 1.147 Beschwerdeführerende zumindest teilweise erfolgreich. Dazu kommen 145 Abweisungen (2 %), 2.447 Zurückweisungen (32 %), 590 Einstellungen (8 %) und 3.298 "sonstige Erledigungen" (43 %), zu denen auch Entscheidungen über Anträge auf Verfahrenshilfe gehören. In 46 Fällen – und damit gleich oft wie 2023 – entschied der Verwaltungsgerichtshof 2024 in der Sache selbst.
Neben dem Asylrecht (3.393) betrafen die häufigsten Verfahren im vergangenen Jahr wieder das Fremdenrecht (395), das Baurecht (363) den Abgabenbereich (337) und das Sicherheitswesen (300). Danach folgen Verkehrssachen (267) sowie das Dienst- und Disziplinarrecht (211). Auch die Bereiche Sozialversicherung (190), Arbeitsrecht (94) und Sozialhilfe (73) rangieren im vorderen Feld, während das Schulwesen und das Gesundheitsrecht aus den TOP 10 rutschten. Auch das COVID-19-Maßnahmengesetz und weitere Corona-Regelungen spielten kaum noch eine Rolle.
Ausgewählte Entscheidungen
Im Bericht werden auch wieder etliche Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs angeführt, wobei die Materien unter anderem von der Bewertung eines Unfallfahrzeugs als Abfall über die Entlassung eines Beamten wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bis hin zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Bergführern reichten. Auch über korrekte E-Mail-Adressen von Behörden, die Berücksichtigung von Artenschutz bei Wasserkraftwerken, die Zulässigkeit von ORF-Sendungen wie "Lotto 6 aus 45" und die Besteuerung von Cannabis-Blüten nach dem Tabaksteuergesetz hat der VwGH geurteilt. In Zusammenhang mit E-Scootern stellte das Höchstgericht fest, dass auch mehrere Personen gleichzeitig als Lenker eines E-Scooters qualifiziert werden können, wenn sie diesen gemeinsam und im aktiven Zusammenwirken bedienen. (Schluss) gs