Parlamentskorrespondenz Nr. 216 vom 17.03.2026

Finanzausschuss beschließt neue EU-Regeln für Börsengänge und Prospekte

Wien (PK) - Der europäische "Listing Act" soll ins nationale Recht fließen. Für die entsprechenden Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz hat sich heute der Finanzausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ ausgesprochen (404 d.B.). Im Zentrum steht die Erleichterung von Börsengängen durch die Senkung des Mindeststreubesitzes auf 10 % und der Entfall von Publizitätspflichten. Zudem sollen die Schwellenwerte für die Prospektpflicht auf 12 Mio. € angehoben werden, während für Veranlagungsprospekte eine neue Billigungspflicht durch die Finanzmarktaufsicht eingeführt wird.

Alle Fraktionen – außer der FPÖ - gaben zudem grünes Licht für die Umsetzung zur wirksamen Anwendung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings (384 d.B.). Im Zentrum des nationalen Gesetzes steht die Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich.

Ebenfalls aufgrund von EU-Vorschriften über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten ist eine Novelle des Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetzes erforderlich, die einstimmig angenommen wurde (397 d.B.). Die Kernaufgaben des Fiskalrats bleiben dabei weitgehend unverändert.

Die Entschließungsanträge der Grünen wurden von den Regierungsparteien mehrheitlich vertagt. Das betrifft etwa die Initiativen zur steuerlichen Gleichbehandlung von Mehr- und Überstundenzuschlägen (740/A) sowie zur Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für "Superreiche"(748/A(E)). Dasselbe trifft auf die ein weiteres Mal von ÖVP, SPÖ und NEOS auf die Wartebank geschobenen Initiativen der Grünen zu. Darin pocht die kleinste Oppositionspartei auf Konsequenzen und Reformen in Folge der Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa Holding (45/A(E)), auf eine faire und gerechte Besteuerung von Digitalkonzernen (262/A(E)), auf die steuerliche Gleichbehandlung von tierischer und pflanzlicher Milch (593/A(E)) sowie auf die Vorlage eines jährlichen Bericht zum Ausmaß der Steuerlücke (654/A(E)).

EU-Listing-Act: Erleichterungen für Börsengänge

Mit dem vorliegenden Gesetzespaket soll die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der EU für Unternehmen gesteigert und der Kapitalzugang für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert werden. Zu den Neuerungen gehören die Modernisierung der Börsezulassung, die Senkung des Mindeststreubesitzes auf 10 % sowie die Anhebung der Schwellenwerte für die Prospektpflicht auf 12 Mio. €, hielt Angela Baumgartner (ÖVP) fest. Zudem ist eine Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) geplant und ab 2027 soll eine neue Billigungspflicht für Veranlagungsprospekte eingeführt werden, um den Anlegerschutz zu stärken. Mit einem im Finanzausschuss von den Regierungsparteien eingebrachten Abänderungsantrag wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Den Börseunternehmen soll bei der Zulassung ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren. Es werden Wahlmöglichkeiten genutzt, so Christoph Pramhofer (NEOS). Zudem soll der Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften auf Basis der EU-Verordnung von 5.000 € auf 20.000 € pro Kalenderjahr angehoben werden, erklärte ein Experte des Finanzministeriums.

Es soll Unternehmen erleichtert werden, Geld durch den Verkauf von Aktien aufzunehmen, erklärte Angela Baumgartner (ÖVP). Dies bringe insbesondere Vorteile für kleine Unternehmen. Der Mindeststreubesitz - das sind jene Aktien eines Unternehmens, die sich nicht in festen Händen befinden - für Aktien zum Zeitpunkt der Zulassung wird unionsrechtlich künftig von 25 % auf 10 % des gezeichneten Kapitals gesenkt. Die Grünen stimmten im Ausschuss gegen die Regierungsvorlage, hielten das Stimmverhalten im Nationalratsplenum aber offen. Jakob Schwarz (Grüne) begrüßte die Harmonisierung und anerkannte die Umsetzung von EU-Recht. Der Senkung der Zulassung konnte er jedoch nichts abgewinnen. Barbara Teiber (SPÖ) interessierte sich für die Ressourcenausstattung der FMA. Der Gesetzesvorschlag erhielt neben den Regierungsparteien auch die Zustimmung der FPÖ.

Nationales Gesetz zur wirksamen Anwendung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings

Ab dem 2. Juli 2026 gilt die europäische Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Rating-Verordnung) unmittelbar. Um sie in Österreich wirksam anwenden zu können, soll ein nationales Gesetz mit dem Namen ESG-Rating-Verordnungs-Vollzugsgesetz umgesetzt werden. Es soll zeitgleich am 2. Juli 2026 in Kraft treten. Im Zentrum des nationalen Gesetzes steht die Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich. In Kooperation mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird die FMA ermächtigt, Kontrollen durchzuführen, Informationen auszutauschen und bei Verstößen Sanktionen zu vollstrecken. Finanzminister Markus Marterbauer hielt es für einen großen Fortschritt, die Aufsicht durch die FMA einzuführen.

Es seien immer mehr Ratingagenturen entstanden, darunter viele kleine, erläuterte Christoph Pramhofer (NEOS). Investoren hätten diesen jedoch nicht ausreichend vertraut. Mit dieser Regelung sollen nun die kleinen Agenturen gestärkt werden. Abgeordneter Ernst Gödl (ÖVP) hob die Methodentransparenz hervor. Für Arnold Schiefer (FPÖ) wird das Thema um zwei Jahre zu früh behandelt. Die FPÖ sei kurz davor gewesen zuzustimmen, sagte er.

Fiskalrat soll künftig alle 5 Jahre evaluiert werden

Zu den Aufgaben des Fiskalrats zählt die Überwachung der Einhaltung der länderspezifischen Haushaltsregeln. Zur Umsetzung von EU-Regeln soll es künftig alle fünf Jahre zu einer externen Evaluierung des Fiskalrats kommen. Geprüft werden soll dabei die Ressourcenausstattung, die Prognosen und die Unabhängigkeit des Fiskalrats. Zudem soll geprüft werden, ob der Fiskalrat der Überwachung der Einhaltung der Fiskalregeln nachkommt. Neu verankert werden soll die Bewertung der Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit. Der Fiskalrat soll außerdem in regelmäßigen Abständen Ex-post-Bewertungen von Haushaltsprognosen für die jährliche und mehrjährige Finanzplanung durchführen. Es handle sich dabei um die Umsetzung von EU-Gesetzgebung, hielt Kai Jan Krainer (SPÖ) fest.

Bereits gelebte Praxis sei die Teilnahme an Sitzungen des Nationalrats auf dessen Einladung, betonte Angela Baumgartner (ÖVP). Nun soll dies auch gesetzlich vorgesehen werden. Das Wesen des Fiskalrats bleibe unverändert, betonte sie.

Arnold Schiefer (FPÖ) bezeichnete die Arbeit des Fiskalrats als besonders wertvoll, weshalb die FPÖ die Regierungsvorlage unterstütze. Der Produktivitätsrat liefere ebenso wesentliche Arbeit für die Bundesregierung, hielt Markus Hofer (NEOS) fest und unterstützte den Gesetzesvorschlag. Jakob Schwarz (Grüne) interessierte sich für die Kosten der Evaluierung. Die Abgeordneten stimmten einheitlich für die Regierungsvorlage.

Grüne für steuerliche Gleichbehandlung von Mehr- und Überstundenzuschlägen

Da bislang Überstundenleistungen von Vollzeitarbeitskräften gegenüber Mehrarbeitsleistungen bei Teilzeitbeschäftigung bevorzugt würden und dies typischerweise Männer begünstige, fordern die Grünen eine steuerliche Gleichbehandlung von Mehr- und Überstundenzuschlägen. Dies könne zur Reduzierung des geschlechtsspezifischen Einkommensunterschieds und zu mehr Gerechtigkeit beitragen, so Markus Koza (Grüne) im Ausschuss. Die im Nationalrat beschlossene Ausweitung der Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen von 10 auf 15 Überstunden bis Ende 2026 löse zudem einen zusätzlichen starken Verteilungseffekt zugunsten der oberen Einkommen und damit von Männern aus. Geht es nach den Grünen sollen die ersten 10 Überstunden-, wie auch die ersten 10 Mehrstundenzuschläge ab Anfang 2027 bis zu einer Obergrenze von 120 € steuerfrei sein. Da davon auszugehen sei, dass es im nächsten Jahr wieder zu einer Verlängerung der aktuellen Regelung komme – zuungunsten von Teilzeitbeschäftigten -, plädierte Koza für eine zeitnahe Umsetzung der Grünen-Forderung.

Das sah Gabriel Obernosterer (ÖVP) anders. Bei einer Umsetzung des Antrags würden "in der Praxis" viele Menschen nicht mehr Vollzeit arbeiten wollen, da eine Teilzeitanstellung, in Kombination mit dem Leisten von Mehrstunden, besser gestellt werde, so der ÖVP-Mandatar.

Dem schloss sich Gerhard Kaniak (FPÖ) an. Anstatt dem Ausbau bestehender Fehlanreize für Teilzeitarbeit brauche es steuerliche Anreize für Vollzeitarbeit.

Grüne pochen auf Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für "Superreiche"

In einer weiteren Initiative sprechen sich die Grünen für eine "verfassungskonforme Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Millionenerbschaften, inklusive Erbersatzsteuer für Privatstiftungen, aus. Es sollen jedoch "treffsichere Erleichterungen" für die Übergabe von klein- und mittelständischen Familienbetrieben und für die Übertragung von Eigenheimen vorgesehen werden. Es gehe um einen solidarischen Beitrag von "leistungslosem Einkommen", um unter anderem eine faire und sozial ausgewogene Budgetsanierung sicherzustellen und Spielräume für die "Entlastung von echten Leistungsträgern" sowie für die Finanzierung von öffentlichen Leistungen zu schaffen, betonen die Grünen.

Ein zeitnaher Beschluss zur Wiedereinführung von Erbschaftssteuern sei wichtig, da diese statt "Einschnitten für die breite Masse" zur Budgetkonsolidierung beitragen könnten, hielt Jakob Schwarz (Grüne) fest. Dadurch sei auch die allgemein geforderte Lohnnebenkostensenkung finanzierbar. Auch eine große Zahl von Expertinnen und Experten, darunter der Fiskalratschef und der Finanzminister – würden eine Einführung von Erbschaftssteuern begrüßen, so Schwarz.

Laut SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer handelt es sich zwar um einen inhaltlich richtigen Antrag der Grünen, derzeit gebe es aber dazu keine Mehrheit im Hohen Haus. Arnold Schiefer, Gerhard Kaniak (beide FPÖ) und Kurt Egger (ÖVP) bekräftigten ihre Ablehnung von Erbschaftssteuern und verwiesen ebenfalls auf fehlende Mehrheiten.

Was die Initiative der Grünen zu einer fairen und gerechten Besteuerung von Digitalkonzernen betrifft, hat man laut Finanzminister Markus Marterbauer mit der aktuellen gesetzlichen Lösung "den ersten Schritt gemacht". Weitere seien vorstellbar, es sei aber in Bezug auf die USA die handelspolitische Dimension nicht zu unterschätzen. In diesem Sinne sei er bei einer nationalstaatlichen Lösung zurückhaltend, eine europäische Lösung sei hingegen unterstützenswert, so der Finanzminister. (Schluss Finanzausschuss) gla/med