Parlamentskorrespondenz Nr. 226 vom 20.03.2026

Parlament: TOP im Nationalrat am 25. März 2026

Wien (PK) – Am ersten Tag des März-Plenums werden die Abgeordneten unter anderem über Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit beraten. So sollen etwa E-Mopeds von Radwegen auf die Fahrbahn verbannt und eine Helmpflicht für E-Scooter für unter 16-Jährige eingeführt werden. Zudem ist geplant, die rechtlichen Grundlagen für automationsgestützte Zufahrtskontrollen zu verkehrsberuhigten Zonen – etwa in Innenstädten -zu schaffen und Schummeln bei Führerscheinprüfungen strenger zu ahnden. Auch über mehr Transparenz bei der Bestellung des ORF-Direktoriums, eine Lockerung des Werbeverbots für Regierungsinserate, die Umsetzung neuer EU-Vorgaben für politische Werbung und eine Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsräten wird der Nationalrat diskutieren.

Schließt der Wirtschaftsausschuss seine Beratungen zeitgerecht ab, wird außerdem die von der Regierung angekündigte Spritpreisbremse auf die Tagesordnung kommen. Die dafür nötigen Gesetzentwürfe sollen am Montag in einer Sondersitzung eingebracht werden. Laut Regierung ist geplant, im Falle außerordentlicher Preissprünge die Mineralölsteuer vorübergehend zu senken und in die Margen von Raffinerien und Tankstellen einzugreifen, um eine Senkung der Preise für Diesel bzw. Benzin um rund zehn Cent je Liter zu bewirken.

Aufgerufen sind die Abgeordneten am Mittwoch außerdem, ein Ersatzmitglied für den Verfassungsgerichtshof zu wählen.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, für die den Grünen die Themenwahl zukommt.

Nationale Strategie gegen Antisemitismus

An der Spitze der Tagesordnung steht ein Bericht der Regierung über die Nationale Strategie gegen Antisemitismus für die Jahre 2025 bis 2030. Diese schließt an die Antisemitismusstrategie 2021 bis 2024 an und definiert acht Handlungsfelder mit 49 Maßnahmen, um jüdisches Leben in Österreich zu schützen und langfristig abzusichern, Antisemitismus in all seinen Formen einzudämmen und die Erinnerung an die Opfer der Shoah aufrechtzuerhalten. Dazu gehören etwa der Ausbau von Melde- und Erfassungssystemen, die Sicherstellung einer effektiven Verfolgung von Antisemitismus, die Aufnahme von Antisemitismus als verpflichtendes Querschnittsthema in Integrationsprogrammen und die Erstellung eines Handbuchs zur Erkennung von Rechtsextremismus im Fußball. Ebenso ist ein Ausbau der Social-Media-Präsenz zur Vermittlung der Strategie und ihrer Inhalte geplant. Eine neue Welle des Antisemitismus nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 habe gezeigt, wie wichtig die Weiterentwicklung der Strategie sei, betont die Regierung.

Der Bericht wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und wird auf dessen ausdrücklichen Wunsch auch im Plenum diskutiert.

"Mittleres Management" an Pflichtschulen

Mit einer von der Regierung vorgeschlagenen Dienstrechtsnovelle soll ein "mittleres Management" an Pflichtschulen eingeführt werden. Es soll die erst vor kurzem eingeführten pädagogisch-administrativen Fachkräfte an Volks- und Mittelschulen stufenweise ersetzen und sowohl die Schulleitung als auch die Lehrkräfte entlasten. Dabei geht es nicht um eine neue Hierarchieebene an Pflichtschulen, wie die Regierung in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf hervorhebt. Vielmehr sollen bestimmte Lehrerinnen und Lehrer administrative Aufgaben wie die Organisation schulischer Veranstaltungen oder die Aufbereitung von Informationen übernehmen und im Gegenzug ihre Unterrichtstätigkeit reduzieren. Wie viele Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, hängt von der Größe der Schule ab. Für die Verteilung der Aufgaben und die Auswahl geeigneter Lehrkräfte wird – im Sinne einer Stärkung der Schulautonomie – die Schulleitung zuständig sein.

Im Verfassungsausschuss stimmte nur die FPÖ gegen das Gesetzesvorhaben, das zum Teil auch für allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) und berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) zusätzliche Ressourcen für administrative Aufgaben bringt. Sie kritisiert, dass weiterhin Lehrerinnen und Lehrer für administrative Aufgaben eingesetzt werden sollen, statt klar zwischen administrativem und pädagogischem Bereich zu trennen. Für das Plenum ist ein Abänderungsantrag zu erwarten: Laut Staatssekretär Alexander Pröll sollen Anregungen aus dem vom Ausschuss durchgeführten Begutachtungsverfahren in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden.

Neue EU-Vorgaben für politische Werbung

Mit dem "Politische-Werbung-Gesetz" und begleitenden Änderungen im Mediengesetz soll einer neuen EU-Verordnung Rechnung getragen werden. Um mehr Transparenz zu schaffen und Informationsmanipulation zu unterbinden, gelten seit Herbst vergangenen Jahres EU-weit einheitliche Regelungen zur Kennzeichnung politischer Werbung. Außerdem ist es grundsätzlich nicht mehr erlaubt, besonders sensible Daten wie ethnische Herkunft, politische Meinung, Religion oder sexuelle Orientierung für gezielte Schaltungen politischer Anzeigen – etwa in Sozialen Medien – zu verwenden.

In Österreich soll neben der Datenschutzbehörde und dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee auch die KommAustria für die Überwachung der EU-Vorgaben zuständig sein. Zudem wird mit dem vorliegenden Gesetz ein abgestufter Sanktionenkatalog festgelegt und die Kooperation zwischen den Behörden geregelt. Je nach Deliktskategorie drohen Strafen bis zu 500.000 € bei Verstößen gegen die EU-Verordnung.

Im Verfassungsausschuss erhielt die Gesetzesnovelle die Stimmen der Koalitionsparteien, wobei auch die Grünen die Umsetzung der EU-Verordnung grundsätzlich begrüßten. Die FPÖ befürchtet hingegen große Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen, da eine klare Definition von politischer Werbung fehle. Vor diesem Hintergrund sieht sie auch den "drakonischen Strafenkatalog" kritisch.

Mehr Transparenz bei der Bestellung der ORF-Spitze

Ebenfalls der Umsetzung einer neuen EU-Verordnung dient das sogenannte EMFG-Begleitgesetz. Mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFG), das seit August vergangenen Jahres in Geltung ist, will die EU Medienvielfalt in Europa sichern und unabhängige Medien stärken. Großen Anpassungsbedarf im österreichischen Recht sieht die Regierung nicht, einige Gesetzesbestimmungen müssen im Hinblick auf die neue EU-Vorgaben aber adaptiert werden. So sind etwa kleinere Änderungen im Kartellrecht und im Wettbewerbsgesetz in Bezug auf die Kontrolle von Medienzusammenschlüssen nötig. Auch das Medientransparenzgesetz wird novelliert und bei der KommAustria eine zentrale Datenbank mit den wirtschaftlichen Eigentümern von Mediendiensteanbietern eingerichtet.

Für den ORF bringt das EMFG-Begleitgesetz mehr Transparenz bei der Bestellung des ORF-Direktoriums. So soll die Funktion des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin künftig neun – statt sechs – Monate vor Ende der laufenden Funktionsperiode ausgeschrieben werden, wobei für die kommende Funktionsperiode ab Anfang 2027 eine Übergangsregelung mit acht Monaten gilt. Außerdem werden die fachlichen Anforderungen für die Funktion präzisiert sowie die formalen Vorgaben für die Ausschreibung erweitert und der Stiftungsrat explizit zu einem transparenten und nichtdiskriminierenden Bestellungsverfahren verpflichtet. Letzteres ist auch für die Bestellung der weiteren ORF-Direktorinnen und -Direktoren sowie der Landesdirektorinnen und Landesdirektoren verpflichtend. Neu sind überdies klare gesetzliche Bestimmungen für die Abberufung von Direktoriumsmitgliedern.

Das EMFG-Begleitgesetz hat den Verfassungsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien passiert, wobei auch die Grünen die Umsetzung der EU-Vorgaben positiv werteten. Sie stoßen sich allerdings daran, dass gleichzeitig das für Regierungsinserate geltende strikte Werbeverbot gelockert werden soll. Zwar müssen in Regierungsinseraten auch künftig Sachinformationen überwiegen, ein gewisser werblicher Effekt soll – im Sinne einer kreativen Herangehensweise an die Vermittlung von Botschaften und zur Vermeidung von Auslegungsdivergenzen – aber unproblematisch sein. Die FPÖ sieht das Europäische Medienfreiheitsgesetz grundsätzlich kritisch.

Zulagen für Personalvertreterinnen und Personalvertreter

Wenig Erfolgschancen hat die Forderung der Grünen, das mit der Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführte Zulagensystem für freigestellte Personalvertreterinnen und Personalvertreter im öffentlichen Dienst wieder zurückzunehmen und dieses "fair und transparent" zu gestalten. Im Verfassungsausschuss stimmte neben den Grünen nur die FPÖ für den Entschließungsantrag. Die Personalvertreterinnen und Personalvertreter würden mit großem Einsatz die Interessen der Bediensteten vertreten und dürften daher auch keine bezügerechtlichen Nachteile erfahren, betonen die Grünen. Ihrer Meinung nach braucht es aber eine angemessene Deckelung der Ersatzzulagen. Sie halten es etwa für unfair, dass eine Klassenvorständin mit 20 Dienstjahren und einem Hauptfach auf eine maximale Zulagen von 500 € komme, während ein freigestellter Personalvertreter das Siebenfache dieser Zulage erhalte.

Ministeranklage gegen Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler

Auch für den Antrag der FPÖ, Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler wegen des in ihrer Amtszeit verkündeten Stopps des Lobautunnels und anderer Straßenbauprojekte beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen, ist keine Mehrheit zu erwarten. Im Verfassungsausschuss wurde der Vorstoß von den anderen Fraktionen einhellig abgelehnt. Man solle das Instrument der Ministeranklage nicht inflationär anwenden, argumentierte etwa die ÖVP. Eine genauere Prüfung hat ihr zufolge außerdem ergeben, dass nicht offensichtlich sei, dass Gewessler gegen ein Gesetz verstoßen habe. Auch die Grünen können kein Fehlverhalten Gewesslers erkennen. Dass der Lobautunnel nun doch kommt, sieht neben der ÖVP auch die FPÖ positiv, sie ist aber überzeugt davon, dass Gewessler das Bundesstraßengesetz "vorsätzlich verletzt" und damit gegen geltendes Recht verstoßen habe.

Ziel einer Ministeranklage ist grundsätzlich der Verlust des Ministeramts. Bei "besonders erschwerenden Umständen" oder im Falle strafrechtlicher Vergehen kann der VfGH aber auch weitergehende Sanktionen wie den zeitweiligen Verlust politischer Rechte verhängen. Die rechtliche Verantwortung von Regierungsmitgliedern gegenüber dem Nationalrat endet auch nicht mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt – bei Ausschöpfung aller Fristen hätte der Nationalrat noch bis Anfang September Zeit, eine Ministeranklage gegen Gewessler einzubringen.

Spritpreisbremse

Schließt der Wirtschaftsausschuss seine Beratungen zeitgerecht ab, werden die Abgeordneten auch über die von der Regierung angekündigte Spritpreisbremse beraten. Die dafür nötigen Gesetzesentwürfe – Novellen zum Preisgesetz und zum Mineralölsteuergesetz – sollen in einer Sondersitzung des Nationalrats am Montag eingebracht und Dienstagvormittag im Ausschuss vorberaten werden. Laut Ankündigung ist geplant, die Mineralölsteuer per Verordnung zu senken und die Margen von Raffinerien und Tankstellen zu begrenzen, sollten die Preise von Diesel oder Benzin über einen Zeitraum von zwei Monaten um mehr als 30 % steigen. In Summe soll das Entlastungen von 10 Cent je Liter bringen. In Kraft treten sollen die Maßnahmen demnach mit 1. April und vorerst begrenzt bis Jahresende gelten. Da für Teile des Gesetzesvorhabens eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, braucht es dafür auch die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei.

Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Notariatsordnung

Gemäß eines Fünf-Parteien-Antrags soll die Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten unionskonform auf 50 Jahre angehoben werden. Bisher liegt die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und -kandidaten bei einem Alter von unter 35 Jahren. Selbiges gilt für eine neuerliche Eintragung, wenn die betreffende Person nicht bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidatin bzw. Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen gewesen ist. Durch die nunmehrige Anhebung der Altersgrenze soll vor allem sichergestellt werden, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung bereits langjährig tätiger Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt. Die neue Altersstruktur soll insgesamt eine Erleichterung des Generationenwechsels sicherstellen. Der Justizausschuss sprach sich einstimmig für die neue Regelung aus.

Höhere Frauenquote in Aufsichtsräten

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der Justizausschuss dafür ausgesprochen, die Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in den börsenotierten Gesellschaften in Österreich von 30 % auf 40 % anzuheben. Ziel des entsprechenden "Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz" ist es, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen dieser Gesellschaften weiter zu erhöhen. Die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben soll über die Mindestanforderungen hinaus alle börsenotierten Gesellschaften in Österreich erfassen, so die Erläuterungen. Künftig soll unter diesen Aufsichtsratsmitgliedern eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 % Männern zu erreichen sein. Die bisherige Quotenregelung betrug 30 %. Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden. Anzuwenden sein sollen die neuen Vorgaben für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen, die nach dem 31. Dezember 2026 stattfinden.

Ergänzend zur neuen Quotenregelung hat die Dreierkoalition eine Änderung des Unternehmensgesetzbuchs ins Plenum geschickt. Demnach sollen die betreffenden börsenotierten Unternehmen künftig im Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darstellen. Betroffen davon sind Corporate-Governance-Berichte für Geschäftsjahre, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen.

Mit den beiden Gesetzesentwürfen mitverhandelt wird außerdem ein Antrag der Grünen, in dem sie sich für eine umfassende Umsetzung der "Women-on-Boards-Richtlinie" aussprechen. Er blieb im Ausschuss allerdings in der Minderheit. Neben einer 40-%-Geschlechterquote für Aufsichtsräte sollten demnach in Vorständen börsenotierter Unternehmen, die aus zumindest drei Personen bestehen, mindestens eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts vertreten sein.

Verbannung von E-Mopeds von Fahrradwegen

Für die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich im Verkehrsausschuss ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne ausgesprochen. Geschaffen werden damit neue Bestimmungen für das Lenken von E-Bikes, E-Scootern und E-Mopeds sowie ein rechtlicher Rahmen für automationsgestützte Zufahrtskontrollen. Mit der Neukategorisierung von E-Scootern und E-Mopeds soll auf die zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen mit diesen neuen Fortbewegungsmitteln reagiert werden. E-Mopeds werden demnach ab Oktober als Kraftfahrzeuge klassifiziert, damit geht auch ein Verbot für die Benützung von Fahrradwegen sowie eine Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht einher.

Für E-Scooter gilt, dass Rollerfahrende unter 16 Jahren künftig einen Helm benützen müssen. Weiters wird geregelt, dass ausnahmslos nur eine Person auf dem E-Scooter fahren darf und Güter nicht transportiert werden dürfen. Außerdem wird eine Alkoholgrenze im Blut von 0,5 Promille normiert. Ausrüstungstechnisch sind E-Scooter verpflichtend mit Klingeln und Blinklichtern auszustatten. Neu ist außerdem eine Helmpflicht für E-Bikes bis zu einem Alter von 14 Jahren.

Mit automationsgestützten Zufahrtskontrollen, wie sie etwa für die Wiener Innenstadt geplant sind, soll es möglich werden, Fahrzeuge ausfindig zu machen, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen einfahren. Genaue Datenschutzbestimmungen sollen sicherstellen, dass nur die unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten, aber keine personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden.

Abgelehnt wurden im Ausschuss ein Antrag der Freiheitlichen, der sich gegen eine allgemeine Helmpflicht ausspricht, sowie ein weiterer FPÖ-Antrag, der sich gegen automationsgestützte Zufahrtskontrollen wendet.

Führerscheingesetz: Sanktionen für Prüfungsbetrug

Zahlreiche Detailänderungen bringt eine Novelle zum Führerscheingesetz. So ist etwa geplant, Bestimmungen über die Erteilung von Lenkberechtigungen zu vereinheitlichen und das Vorgehen gegen den technisch unterstützten Prüfungsbetrug bei der Führerscheinprüfung zu verschärfen. Wer beim Schummeln ertappt wird, muss künftig 18 statt neun Monate auf einen Wiederantritt bei der Prüfung warten. Zudem drohen Verwaltungsstrafen für Personen, die im Hintergrund den Betrug organisieren. Die Novelle wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ins Plenum geschickt.

Die Grünen sprechen sich darüber hinaus dafür aus, dass bei der Führerscheinausbildung eine Türgrifftechnik für das Aussteigen aus Fahrzeugen trainiert werden muss. Diese soll erlauben, herannahende Radfahrende besser im Blick zu behalten und dementsprechend Unfälle zu vermeiden. Außerdem treten die Grünen dafür ein, in Österreich nur mehr hauptamtliche Fahrprüferinnen und Fahrprüfer einzusetzen. Beide Anträge blieben im Ausschuss in der Minderheit.

Intelligente Verkehrssysteme

Mit einer Novelle des IVS-Gesetzes reagieren die Abgeordneten auf eine Überarbeitung der EU-Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen (IVS), die die Bereitstellung von Daten für Verkehrsinformationssysteme regelt. Eine wesentliche Neuerung ist die explizite Benennung eines Nationalen Zugangspunkts für Mobilitätsdaten. Dazu soll die digitale Schnittstelle www.mobilitaetsdaten.gv.at eingerichtet werden. Weiters müssen nationale Stellen benannt werden, die für die entsprechende Datenqualität sorgen. Die EU-Richtlinie macht auch Vorgaben für die Datenverfügbarkeit. Im Gesetz soll dazu auf die bereits bestehenden IVS-Anwendungen verwiesen werden, die von der öffentlichen Hand bereitgestellt werden. Der Verkehrsausschuss hat die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Vorsorge für einen Notfallbetrieb von Straßentunneln

Mit der Vorlage des Bundesstraßennotfallgesetzes (BStNG) will die Regierung aktuellen globalen Entwicklungen im Bereich der Energieversorgung Rechnung tragen. Damit soll die Sicherung eines Notfallmanagements für den Betrieb der Bundesstraßen bei einer Energiemangellage bis hin zum Blackout oder im Falle eines anderen Großschadensereignisses gewährleistet werden. Das Gesetz geht davon aus, dass im Falle eines Blackouts nur das Bundesstraßennetz als einzige bundesweite Verkehrsinfrastruktur für die Versorgung und den Transport zur Verfügung stehen würde. Nach derzeitiger Rechtslage könnte die Bundesstraßenverwaltung die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für den Betrieb von Tunneln im Sinne des Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes (STSG) aber in einer solchen Situation nicht gewährleisten, ist den Erläuterungen zum Gesetz zu entnehmen. Das BStNG soll daher die rechtlichen Grundlagen schaffen, dass bei einem Blackout oder einem großen Schadensereignis der Verkehrsminister bzw. die Verkehrsministerin eine Verordnung erlassen kann, die eine rechtskonforme Nutzung von Tunneln im Sinne des STSG ermöglicht. Auch diese Regierungsvorlage wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig gebilligt, wobei mit einem Abänderungsantrag das Inkrafttreten mit 1. Juni 2026 verankert wurde.

FPÖ will Bundesstelle für Sektenfragen abschaffen

Die FPÖ ist schon seit längerem der Ansicht, dass die Bundesstelle für Sektenfragen ihren "ursprünglichen Auftrag über Bord geworfen hat und als Akteur auf der politischen Bühne gegen unliebsame weltanschauliche Gegner vorgeht". Diese Kritik formulierten die Freiheitlichen auch in einem Initiativantrag, der im Familienausschuss jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Darin wird im Konkreten das Außerkrafttreten des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen gefordert. Wenn staatliche Einrichtungen zur Diskreditierung unbequemer Meinungen oder Weltanschauungen missbraucht würden, dann sollte man sie abschaffen, hieß es im Ausschuss seitens der FPÖ. Kritik sei immer zulässig, erklärte Familienministerin Claudia Bauer, aber die Bundesstelle für Sektenfragen leiste eine enorm wichtige Arbeit.

Wahl eines VfGH-Ersatzmitglieds

Aufgrund der Bestellung von Andrea Julcher zur VfGH-Richterin ist im vergangenen Jahr die Stelle eines Ersatzmitglieds beim Verfassungsgerichtshof vakant geworden. Bei der vom Nationalrat durchgeführten Ausschreibung hatten sich ursprünglich acht Personen beworben, sieben davon stellten sich im Oktober einem – nicht öffentlichen – Hearing im Parlament. Aus diesem Kreis wird der Nationalrat auf Basis von Wahlvorschlägen der Parteien bzw. einzelner Abgeordneter einen Kandidaten wählen. Namen wurden noch keine bekanntgegeben. Die Wahl findet voraussichtlich geheim in Wahlzellen statt. Kandidatinnen stehen nicht zur Wahl, die einzige Bewerberin hat ihre Kandidatur vor dem Hearing zurückgezogen. Ernannt wird das vom Nationalrat gewählte Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs vom Bundespräsidenten.

Der Nationalrat hat gemäß der Bundesverfassung ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Sechs Mitglieder sowie der Präsident und der Vizepräsident werden von der Bundesregierung nominiert, drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied vom Bundesrat. Voraussetzung für eine Bestellung zur Verfassungsrichterin bzw. zum Verfassungsrichter ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige juristische Berufserfahrung. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.