Parlamentskorrespondenz Nr. 257 vom 27.03.2026

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Die Grünen setzen sich für ein Berechnungstool für Menschen mit Behinderungen in inklusiven Arbeitsmarktprojekten ein. Außerdem wollen sie mit einem Gesetzesantrag Rechtssicherung bei Verfallsfristen von Lohn- und Gehaltsansprüchen schaffen. Die Freiheitlichen sprechen sich für eine Evaluierung der Ausbildungspflicht bis 18 aus.

Grüne fordern Berechnungstool für Personen in inklusiven Arbeitsmarktprojekten

Die Grünen sprechen sich für ein Tool zur Berechnung möglicher Einkommen in Projekten inklusiver Arbeit aus (790/A(E)). Damit Menschen mit Behinderungen von Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln können, seien vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern inklusive Arbeitsmarktprojekte geschaffen worden. Weil das dort erzielte Einkommen in den meisten Fällen für die Betroffenen nicht zum Leben ausreiche, sei explizit vorgesehen, dass diese auch Sozialleistungen beziehen können. Der Lohn wirke sich in den einzelnen Bundesländern aber unterschiedlich auf die Sozialleistungen aus. Deshalb seien vereinzelt Werkzeuge geschaffen worden, um ein mögliches Erwerbseinkommen unter Berücksichtigung der jeweiligen länderspezifischen Sozialhilfegesetzgebung zu berechnen. Weil dies nicht bei allen Trägern und Bundesländern vorhanden sei, wollen die Grünen nun Sozial- und Finanzministerium auffordern, ein einheitliches Tool zu schaffen und den Bundesländern zur Verfügung zu stellen.

Grüne für Rechtssicherheit bei Verfallsfristen von Lohn- und Gehaltsansprüchen

Mit Änderungen im ABGB, im Angestelltengesetz und im Landarbeitergesetz wollen die Grünen sicherstellen, dass Ansprüche auf Löhne und Gehälter von Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern drei Jahre lang weder verjähren noch verfallen können (808/A). Während Verjährungsfristen mit drei Jahren normiert seien, gebe es keine ausdrückliche Festlegung von Verfallsfristen, heißt es in der Begründung des Antrags. In der Praxis würden zur Umgehung des Verbots einer früheren Verjährung in Arbeitsverträgen zunehmend Klauseln aufgenommen, die einen Verfall der Ansprüche deutlich früher als nach drei Jahren vorsehen. Die Judikatur dazu sei uneinheitlich. Daher wollen die Grünen nun auch den Verfall von Lohn- und Gehaltsansprüchen nach drei Jahren gesetzlich normieren.

FPÖ fordert Evaluierung der Ausbildungspflicht bis 18 Jahre

Die Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 Jahre sei eingeführt worden, um die Qualifikationen junger Menschen zu erhöhen und die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren, führen die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag (797/A(E)) an. Weil sie seit der Einführung nicht evaluiert worden sei, sei aber nicht klar, ob die Ausbildungspflicht auch den gewünschten Nutzen für die Jugendlichen und den Arbeitsmarkt bringe. Für die FPÖ besteht der Eindruck, dass es sich um eine "Integrationsmaßnahme für bildungsferne Schichten aus dem Zuwanderermilieu" handle. Sie will daher die Arbeitsministerin auffordern, einen umfassenden Bericht zur Ausbildungspflicht bis 18 vorzulegen. Darin sollen Informationen über die Höhe und Verteilung der finanziellen Mittel, die Ergebnisse von Kontrollen und Sanktionen, die betroffenen Staatsbürgerschaftsgruppen sowie die Effizienz und Effektivität der Maßnahmen enthalten sein. (Schluss) kar

Themen