Parlamentskorrespondenz Nr. 258 vom 27.03.2026

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) – Dringenden Reformbedarf orten die Grünen im Bereich des medizinischen Sachverständigenwesens, weshalb sie einen Entschließungsantrag eingebracht haben, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurde. In einem weiteren Antrag setzen sie sich für die Rücknahme der Sparmaßnahmen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie eine Finanzierung der fehlenden Mittel über den Gesundheitsreformfonds ein. Von den Freiheitlichen liegt eine Initiative vor, in der mehr Transparenz bezüglich der Verwendung der Mittel des IVF-Fonds gefordert wird. In den künftigen Berichten sollten detaillierte Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Aufenthaltsstatus der Empfängerinnen und der Empfänger der Leistungen aufgenommen werden.

Grüne: Transparenz, Qualitätssicherung und wirkmächtige Beschwerdestellen bei medizinischen Begutachtungen im Sozialversicherungssystem

Schon seit längerem weisen die Grünen auf einen dringenden Reformbedarf im medizinischen Sachverständigenwesen hin (788/A(E)). Medizinische Begutachtungen würden eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die Zuerkennung von Leistungen aus der Sozialversicherung spielen, was insbesondere für die Gewährung einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension sowie die Einstufung des Pflegebedarfs im Rahmen des Pflegegeldes gelte. Weiters seien sie bei der Zuerkennung bzw. Bestimmung eines Grades der Behinderung durch das Sozialministeriumsservice (SMS) relevant und bei dem damit verbundenen Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe.

Es gebe aber immer mehr Hinweise auf strukturelle Ungleichbehandlungen im Begutachtungsprozess, etwa im Hinblick auf soziale Lage, Bildungsniveau oder Sprachkompetenz, führen die Grünen ins Treffen. So habe kürzlich erst eine im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich durchgeführte Studie aufgezeigt, wie problematisch Antragstellerinnen und Antragsteller den Begutachtungsprozess bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erleben würden. So würden viele Befragte von respektlosen Umgangsformen und mangelnder Transparenz der Entscheidungsgrundlagen berichten. Außerdem sei beklagt worden, dass vorhandene fachärztliche Befunde im Begutachtungsprozess nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden seien. In zahlreichen Fällen sei der Eindruck entstanden, dass generell Diagnosen in Zweifel gezogen oder ohne nachvollziehbare Begründung relativiert werden. Besonders problematisch sei dabei die Tatsache, dass Entscheidungen der PVA in einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Fällen erst im Rahmen gerichtlicher Verfahren korrigiert werden, obwohl der Klagsweg für viele Betroffene mit erheblichem zeitlichem, finanziellem, emotionalem und gesundheitlichem Aufwand verbunden sei.

Nach Ansicht der Grünen brauche es daher rasche Änderungen auf mehreren Ebenen. Insbesondere sollte eine gemeinsame Stelle für alle gesundheitlichen Begutachtungen und Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung, des AMS, des SMS und anderer betroffenen öffentlichen Einrichtungen geschaffen werden, wobei die Gutachten dann für alle Institutionen bindend sein müssten. Zudem sollten Begutachtungen, wenn dies das Krankheitsbild (z. B. schwere Fälle von ME/CFS) erfordere, auch zu Hause durgeführt werden können.

Weiters müsste ein fachlicher Prüf- und Qualitätssicherungsbeirat eingerichtet werden, der vor allem klare und transparente Qualitätsstandards für medizinische Sachverständige vorgibt. Auch sollte im Rahmen einer systematischen Qualitätssicherung die regelmäßige Ausbildung und Fortbildung von Gutachterinnen und Gutachtern gewährleistet werden. Durch die Schaffung einer nichtverlängerbaren Entscheidungspflicht von sechs Monaten könne zudem sichergestellt werden, dass Anträge rascher erledigt werden. In Summe sei eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die sowohl schnell wirkende Maßnahmen als auch eine grundlegende Neuaufstellung des medizinischen Sachverständigenwesens im Sozialversicherungsbereich ermöglicht, lautet der Auftrag an die Gesundheitsministerin.

Grüne für Rücknahme der ÖGK-Sparmaßnahmen und Finanzierung über den Gesundheitsreformfonds

Die Abgeordneten Ralph Schallmeiner und Markus Koza weisen darauf hin, dass in der Hauptversammlung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vom 19. Februar 2026 mehrere Sparmaßnahmen beschlossen worden seien, die aus ihrer Sicht eine deutliche Verschlechterung darstellen. Vor allem von der Anhebung der Selbstbehalte beim Zahnersatz und der Streichung des Familienzuschlags zum Krankengeld seien eine hohe Anzahl an Personen unmittelbar betroffen (789/A(E)). Überdies würden weitere Verschärfungen bei den Krankentransporten vorgenommen. Hauptgrund dafür sei vor allem das anhaltend hohe Defizit der ÖGK.

Um die Finanzlage der ÖGK zu verbessern sei allerdings bereits im Frühjahr 2025 die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten von 5,1 % auf 6 % beschlossen worden, zeigen die beiden Antragsteller auf. Im Zuge dessen sei auch der Gesundheitsreformfonds geschaffen worden, der 2026 mit 365 Mio. € und 2027 mit rund 380 Mio. € dotiert ist. Die Grünen plädieren daher nicht nur für eine Rücknahme der Sparmaßnahmen in der ÖGK, sondern sie fordern die zuständige Ministerin auch dazu auf, die fehlenden Mittel durch den Gesundheitsreformfonds zu finanzieren.

FPÖ fordert mehr Transparenz bei Verwendung der Mittel des IVF-Fonds

Der In-Vitro-Fertilisation-Fonds (IVF-Fonds) wurde eingerichtet, um Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung zu bieten, heißt es in einem Entschließungsantrag der Freiheitlichen (801/A(E)). Der Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten auf Kostenübernahme durch den Fonds, der insbesondere aus Steuergeldern und Beiträgen der Sozialversicherung gespeist wird, beschränke sich aber nicht nur auf österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, gibt die FPÖ zu bedenken, es reiche, wenn zumindest eine Person des Paares den Hauptwohnsitz in Österreich habe.

In Zeiten, in denen die eigene Bevölkerung unter massiver Teuerung und wirtschaftlicher Unsicherheit leide, sei es aus Sicht der FPÖ weder nachvollziehbar noch vertretbar, dass sogar Personengruppen wie Asylantinnen und Asylanten so hochspezialisierte und kostenintensive medizinische Leistungen wie die künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen könnten. Da derzeit in den Jahresberichten des IVF-Fonds spezifische Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Aufenthaltsstatus des Empfängerinnen und Empfänger der Leistungen fehlen würden, fordern die FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm in Hinkunft eine detaillierte Aufschlüsselung der Mittelverwendung. Nur damit könne sichergestellt werden, dass finanziellen Ressourcen effizient und im Sinne der österreichischen Bevölkerung eingesetzt werden. Eine transparente Darstellung würde zudem das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwendung der Steuer- und Beitragsgelder stärken und mögliche Ungleichheiten oder Missbräuche aufdecken. (Schluss) sue