Parlamentskorrespondenz Nr. 281 vom 01.04.2026
Finanzierung des Katastrophenschutzes 2024 und 2025
Wien (PK) – Der Finanzminister berichtet über die Entwicklung des Katastrophenfonds in den Jahren 2024 und 2025. Ein wesentlicher Teil der Ausgaben floss in den Hochwasserschutz, die Unterstützung privater Geschädigter sowie in die technische Ausstattung der Feuerwehren (III-311 d.B.). Auch das Hochwasser von September 2024 ist Thema.
53,4 % für Prävention, 33,5 % für die Beseitigung von Schäden
Der Katastrophenfonds verzeichnete 2025 Einzahlungen von 678,8 Mio. € (2024: 657,1 Mio. €). Ausgezahlt wurden 595,2 Mio. € (2024: 667,5 Mio. €). Es besteht eine Rücklage in maximal zulässiger Höhe von 30 Mio. €. Am Ende des Jahres 2025 wurden 73,2 Mio. € an den allgemeinen Bundeshaushalt abgeführt, heißt es in dem Bericht aus dem Finanzministerium.
2025 wurden 53,4 % der Mittel für Prävention, 33,5 % für die Beseitigung von Schäden und 13,1 % für die Finanzierung von Einsatzgeräten der Feuerwehren verwendet. Unter die Vorbeugungsmaßnahmen fällt die Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden sowie die Finanzierung passiver Hochwasserschutzmaßnahmen, die Erhebung der Wassergüte, die Finanzierung des Warn- und Alarmsystems und die Förderung der Hagelversicherung. Seit dem Jahr 2022 werden an den Fonds 20 Mio. € aus der Körperschaftsteuer für einen Zuschuss an die Länder für die Finanzierung von Investitionen der Feuerwehren überwiesen.
Zudem wird der Katastrophenfonds jährlich mit 10 Mio. € dotiert, die für die Beseitigung von Schäden an "Landesstraßen B" zweckgebunden sind. 2025 wurden daraus Auszahlungen von 6,4 Mio. € getätigt. Die Rücklagen erhöhten sich auf 122,7 Mio. €.
Hochwasser von September 2024
Auf Basis eines eigenen Gesetzes anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024 gewährt der Bund den Ländern – anspruchsberechtigt war nur Niederösterreich - einen gesonderten Zweckzuschuss (siehe Parlamentskorrespondenz 1100/2024). Im Jahr 2025 leistete der Bund dem Land Niederösterreich einen Vorschuss über 75,0 Mio. €. Dieser Zweckzuschuss ist nicht Teil der Gebarung des Katastrophenfonds.
Im Rahmen des Katastrophenfonds bestand im Jahr 2024 ein zusätzlicher Bedarf an Mitteln. Die Bedeckung erfolgte durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 10,4 Mio. €.(Schluss) gla