Parlamentskorrespondenz Nr. 300 vom 10.04.2026
Neu im Innenausschuss
Wien (PK) - Zur Anpassung österreichischen Rechts an die Aufnahme-Richtlinie der EU, die bis Juni 2026 umzusetzen ist, hat die Bundesregierung das "Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz" (ObUM-G) vorgelegt (445 d.B.). Demnach soll der Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) bereits kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut werden, sobald ein unbegleiteter Minderjähriger im Bundesgebiet angetroffen wird. Dadurch sollen das bislang erforderliche Verfahren beim Pflegschaftsgericht zur Übertragung der Obsorge und damit verbundene Verzögerungen entfallen. Durch die frühzeitige Zuständigkeit sollen insbesondere das Kindeswohl gewahrt, der Zugang zu medizinischer Versorgung und Betreuung gesichert sowie das Risiko reduziert werden, dass die betroffenen Minderjährigen "verschwinden" und möglicherweise Opfer von Kinderhandel werden, wie aus den Erläuterungen hervorgeht.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass der KJHT eine erste Einschätzung zur Minderjährigkeit vornimmt. Bestehen Zweifel, soll ein gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet werden können. Bis zu einer Entscheidung sei grundsätzlich von der Minderjährigkeit auszugehen.
Neben dem Beginn der Obsorge sind auch gesetzliche Regelungen zum Übergang und Ende vorgesehen. So soll die Zuständigkeit bei einer Verlegung in ein anderes Bundesland auf den jeweils zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger übergehen. Enden soll die Obsorge etwa bei der Übergabe an obsorgeberechtigte Personen oder wenn sich die bzw. der Minderjährige nachweislich im Ausland aufhält. Flankierend sind zudem verfahrensrechtliche Anpassungen im Außerstreitgesetz vorgesehen. (Schluss) wit