Parlamentskorrespondenz Nr. 304 vom 10.04.2026
Bericht zur Finanzzielsteuerung Gesundheit 2025 zieht Bilanz auf Basis neuer Ausgabenobergrenzen
Wien (PK) – Bereits im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt. Durch eine gemeinsame "Governance" soll vor allem den Prinzipien Wirkungsorientierung, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht, Offenheit und Transparenz von Strukturen bzw. Prozessen sowie Fairness Rechnung getragen werden. Die im Rahmen von 15a-Vereinbarungen beschlossene Zielsteuerung im Bereich des Gesundheitswesen sieht dabei nicht nur das Erfassen von relevanten Messgrößen und Indikatoren vor, sondern auch ein regelmäßiges Monitoring.
Über das Erreichen dieser Vorgaben, den Stand der Reformvorhaben sowie die aktuelle Entwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens informiert unter anderem der vorliegende halbjährliche Kurzbericht 2025, der von der Gesundheit Österreich GmbH für das Sozialministerium erstellt und dann dem Parlament zugeleitet wurde (III-308 d.B.).
In einem eigenen Kapitel werden auch all jene Gesundheitsausgaben, die nicht unter die Zielsteuerungsvereinbarung fallen, wie z.B. jene der Pensionsversicherung, der Unfallversicherung, der Krankenfürsorgeanstalten des Bundes, Investitionen oder auch die privaten Gesundheitsausgaben gesondert dargestellt.
Finanzausgleich 2024 bringt neue Ausgabenobergrenzen
Seit dem Finanzausgleich 2024 gelten folgende neue Wachstumsraten der Ausgabenobergrenzen (AOG), die für die nunmehr dritte Zielsteuerungsperiode festgelegt wurden: 6,7 % (2024), 5,8 % (2025), 5,2 % (2026), 4,5 % (2027) und 4,42 % (2028). Diese basieren auf den damals gültigen Konjunkturprognosen (z.B. BIP-Prognose des Wifo vom März 2023). Um den besonderen Herausforderungen im Gesundheitswesen, wie etwa der demografischen Entwicklung oder der Inflation gerecht zu werden, haben sich die Systempartner auf Steigerungsraten geeinigt, die über jener des prognostizierten nominellen BIP zu liegen kamen, zeigt der Bericht auf. Auch den für die nachhaltige Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems erforderlichen zusätzlichen Mitteln sei durch die Berücksichtigung im nominellen Startwert der Ausgabenobergrenzen Rechnung getragen worden.
Unterschreitung der Werte aufgrund neuer Ausgabenobergrenzen
Die öffentlichen Gesundheitsausgaben gemäß System of Health Accounts (SHA) beruhen für das Jahr 2024 auf der Schnellschätzung von Statistik Austria und konnten im vorliegenden Bericht daher bereits den neuen Ausgabenobergrenzen gegenübergestellt werden. Auf dieser Basis zeigt sich, dass es – im Gegensatz zum letzten Bericht – zu einer Unterschreitung der Vorgaben kommt. Dies könne auf die Festlegung neuer Ausgabenobergrenzen zurückgeführt werden. Nachdem die öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege für das Jahr 2024 auf 39,17 Mrd. € geschätzt werden, wird eine Unterschreitung der AOG um rund 966 Mio. € angenommen.
Nach einem pandemiebedingten starken Anstieg der Gesundheitsausgaben in den Jahren 2020 und 2021 und einem darauf folgenden leichten Rückgang weist die Schnellschätzung für 2024 wieder eine leichte Zunahme auf 7,9 % des BIP auf. Dadurch sei die Bedeutung des Gesundheitssektors im Verhältnis zur gesamtwirtschaftlichen Leistung weiter im Steigen begriffen, geben die Autorinnen und Autoren zu bedenken.
Was die privaten Gesundheitsausgaben betrifft, so sind diese mit rund 12 Mrd. € weiterhin hoch und seit dem Jahr 2021 wieder im Steigen begriffen. Ihr Anteil an den gesamten Gesundheitsausgaben beträgt mittlerweile 23,5 %.
Unterschiedliche Entwicklungen bei Ländern und Sozialversicherung
Für den Sektor der Länder wurden zum aktuellen Monitoringzeitpunkt für das Jahr 2024 zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben in der Höhe von 18,25 Mrd. € ermittelt. Dies entspricht ebenfalls einer Unterschreitung um 439 Mio. € bzw. 2,35 %. Nachdem für das Jahr 2025 Ausgaben in der Höhe von 18,7 Mrd. € prognostiziert werden, soll sich dieser Trend fortsetzen (Unterschreitung um 5,49 %). Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wurde für 2024 eine Unterschreitung der AOG um 1,38 % ermittelt, 2025 kommt es auf Basis eines unterjährigen Monitorings dann zu einem Anstieg um 0,55 %. Ein Plus weisen dabei die ÖGK (0,55 %) und die BVAEB (2,07 %) auf, die SVS unterschreitet hingegen die Ausgabenobergrenzen um 1,47 %. (Schluss) sue