Parlamentskorrespondenz Nr. 353 vom 24.04.2026

Nationalrat billigt Entschließungen zur Beschaffungs-Prüfkommission und Heeresapotheke

Wien (PK) - Gegen Ende der heutigen Nationalratssitzung fassten die  Abgeordneten zwei Entschließungen aus dem Bereich der Landesverteidigung. Zum einen wird darin Verteidigungsministerin Klaudia Tanner ersucht, die Berichte der Beschaffungs-Prüfkommission (BPK) weiterhin dem Parlament vorzulegen. Dieser Antrag der Koalitionsparteien basiert auf einer Initiative der FPÖ, in der sie sich unter anderem für die rechtlich zwingende Vorlage des Berichts ausspricht.

Zum anderen gab es eine Mehrheit für einen weiteren Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, laut dem die Verteidigungsministerin gemeinsam mit Gesundheitsministerin Korinna Schumann geeignete Maßnahmen prüfen soll, um eine "bedarfsgerechte, rechtssichere und resiliente" Arzneimittelversorgung im Bundesheer sicherzustellen. Auch dieser Antrag basiert auf einer Initiative der Freiheitlichen. Darin fordern sie die Einrichtung einer neuen Heeres-Zentralapotheke mit erweiterten Labor-, Produktions- und Lagerflächen.

Schließlich stimmte der Nationalrat am Ende seiner Sitzung mehrheitlich gegen ein Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger.

Bericht der BPK soll weiter dem Parlament vorgelegt werden

Um die Kontrollfähigkeit der im Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzverankerten BPK sicherzustellen, müsse gesetzlich klargestellt werden, dass jedes Kommissionsmitglied selbstständig Beschaffungsvorgänge überprüfen könne und ihr jährlicher Bericht zwingend dem Nationalrat vorgelegt werden müsse, mahnt FPÖ-Verteidigungssprecher Volker Reifenberger in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion. Dieser fand keine Mehrheit im Landesverteidigungsausschuss. Die Koalitionsparteien griffen das Thema jedoch auf und brachten im Ausschuss den erwähnten eigenen Entschließungsantrag ein, der heute auch im Nationalrat mehrheitliche Zustimmung erhielt.

FPÖ-Wehrsprecher Volker Reifenberger bezeichnete diesen im Nationalratsplenum als "windelweichen Antrag", der keine echte Kontrolle sicherstelle. Das Parlament habe nach Fertigstellung des Berichts sieben Monate auf dessen Vorlage warten müssen. Zudem habe Verteidigungsministerin Tanner im Ausschuss erklärt, dass  sie keine Verpflichtung zur Vorlage des Berichts habe und, dass die Kommissionsmitglieder ihre Prüfvorhaben von ihr "absegnen" lassen müssten, berichtete Reifenberger. Die FPÖ wolle der BPK als "scharfes Schwert zur Verteidigung der Interessen der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen" eine rechtliche Absicherung geben, um nicht von "politischen Launen" abhängig zu sein, ergänzte Christian Schandor (FPÖ).

Die BPK sei angesichts der notwendigen "kräftigen Investitionen" in das Bundesheer bewusst als "unabhängiges Beratungsgremium" der Verteidigungsministerin und nicht als "Instrument für parteipolitische Diskussionen" konzipiert worden, entgegnete ÖVP-Mandatar Manfred Hofinger. Die Ministerin lege deren Bericht bereits vor, obwohl sie das nicht müsste und eine Berichtspflicht würde nur mehr Bürokratie produzieren. Zudem arbeiteten die Kommissionsmitglieder  bereits jetzt unabhängig, so Hofinger.

Wenn die FPÖ ernsthaft an Transparenz interessiert sei, würde sie bestehende Strukturen und das Vertrauen in diese stärken, erklärte Robert Laimer (SPÖ). Das Parlament dürfe kein "nachgelagerter Zuschauer" bei der Kontrolle der Beschaffungen sein, ergänzte sein Fraktionskollege Mario Lindner, weshalb der Antrag der Koalitionsparteien auch als "klare politische Erwartung" zu verstehen sei. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) betonte die Relevanz der BPK angesichts anstehender wesentlicher Beschaffungen.

David Stögmüller (Grüne) unterstützte sowohl den Antrag der Koalitionsparteien als auch jenen der FPÖ, wobei letzterer die Transparenz nicht nur erhöhen, sondern auch garantieren würde.

Verteidigungsministerin Tanner kündigte an, den Bericht der BPK "natürlich" auch weiterhin dem Parlament vorlegen zu wollen.

Weiterentwicklung der Heeresapotheke

Für die Koalitionsparteien geht der im Landesverteidigungsausschuss abgelehnte Antrag der FPÖ auf die Einrichtung einer Heeres-Zentralapotheke "über den bestehenden Grundauftrag" der Heeresapotheke hinaus, wie sie in der Begründung zu ihrem eigenen Entschließungsantrag festhalten. Im Plenum betonten dies auch Friedrich Ofenauer (ÖVP) und Petra Oberrauner (SPÖ). Beide gingen auf bereits getätigte Investitionen in das Sanitätswesen des Bundesheeres und dessen systematischer Modernisierung im Rahmen einer "langfristigen Gesamtstrategie" ein. "Systemfremde Parallelstrukturen", wie sie die FPÖ vorsehe würden hier "unnötige Konflikte" erzeugen, führte Oberrauner aus.

Die von der FPÖ vorgesehene Heeres-Zentralapotheke würde zwar ein "Parallelsystem" darstellen, das jedoch nicht im Widerspruch zu bereits bestehenden Strukturen stehen würde, entgegnete Gerhard Kaniak (FPÖ). Er berichtete von der aus seiner Sicht mangelhaften Ausstattung der gegenwärtigen Heeresapotheke, insbesondere des Sanitätszentrums Ost (Van Swieten-Kaserne) in Wien-Stammersdorf, dessen Räumlichkeiten für zukünftige Aufgaben unzureichend seien und den hygienischen und behördlichen Auflagen nicht entsprächen.

Verteidigungsministerin Tanner berichtete von der Vernachlässigung des Bundesheeres und seiner Infrastruktur in den letzten Jahrzehnten, was auch die Heeresapotheke betroffen habe. Seit ihrer Amtszeit seien jedoch bereits 1,4 Mrd. € in die Infrastruktur investiert worden. Tanner unterstrich zudem die Bedeutung der Heeresapotheke als Lehrlingsausbildner. Veit Valentin Dengler (NEOS) regte einen Blick in die Schweiz an, deren Armee-Apotheke auch eine wesentliche zivilgesellschaftliche Bedeutung habe.  

Keine Mehrheit für "Auslieferung" von Andreas Hanger

Am Ende der Sitzung sprach sich der Nationalrat mehrheitlich gegen eine behördliche Verfolgung von ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger aus.

Im Raum steht der Vorwurf der falschen Beweisaussage, wobei es laut Medienberichten um von Hanger verteilte Informationen in Zusammenhang mit der Finanzaffäre der Grazer FPÖ geht. Die Causa war Thema im von der ÖVP initiierten "Rot-Blauen-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss". Die Abgeordneten folgten damit der Empfehlung des Immunitätsausschusses, der dazu heute Früh tagte, und stellte einen Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit von Hanger fest.

Diesen Zusammenhang wollte auch Norbert Nemeth (FPÖ) "nicht ausschließen", er betonte jedoch, dass das nicht das einzige Kriterium für eine "Auslieferung" sei. "Üblicherweise" liefere der Immunitätsausschuss in derart gelagerten Fällen aus, da auch abgewogen werde, ob das inkriminierte Verhalten "unter das Berufsbild eines Abgeordneten subsumiert" werden könne oder nicht. Aus Nemeths Sicht war dies ebenso wenig der Fall, wie nach Ansicht von Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Im Falle einer falschen Zeugenaussage "geht sich das nicht aus", sagte Prammer.

Für ÖVP-Abgeordneten Jakob Grüner ist die Frage über den Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit "Kern und Wesensmerkmal" der Entscheidung über die Auslieferung von Abgeordneten. Die Feststellung, ob ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht, sei hingegen keine Aufgabe des Immunitätsausschusses. Grüner ging auf den demokratiepolitischen Hintergrund der Immunität ein und plädierte dafür, mit dieser "nicht leichtfertig" umzugehen. (Schluss Nationalrat) wit

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