Parlamentskorrespondenz Nr. 355 vom 24.04.2026
Neu im Gesundheitsausschuss
Wien (PK) – Das Gesundheitsressort hat dem Parlament eine Novelle zum Organtransplantationsgesetz (OTPG) zugeleitet, die eine Reihe von rechtlichen Klarstellungen zum Inhalt hat (475 d.B.). Insbesondere soll es zu einer Verschärfung der Regelungen über Werbe- und Gewinnverbote kommen. Damit sollen unlautere Geschäftspraktiken von sogenannten Organtourismusunternehmen und Vermittlungsplattformen, die ihre Leistungen bereits auch in Österreich über das Internet anbieten, hintangehalten werden.
Es wird daher im Gesetz explizit festgeschrieben, dass Werbungen für den Organverkauf im engeren Sinn sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der auf Gewinn ausgerichteten Vermittlung von Organen nicht zulässig sind. Rechtsgeschäfte, die dagegen verstoßen, seien als nichtig zu betrachten. Bisher galt nur, dass Werbungen für den Bedarf an Organen oder deren Verfügbarkeit keine Bezugnahme auf finanziellen Gewinn oder vergleichbare Vorteile enthalten dürfen. Weiters wird festgelegt, dass nicht nur die Organe selbst, sondern auch deren Vermittlung kein Gegenstand von gewinnorientierten Rechtsgeschäften sein dürfen.
Im Sinne der Rechtssicherheit wird zudem klargestellt, dass die wissenschaftliche Untersuchung bzw. Beforschung von ursprünglich für Transplantationszwecke entnommenen Organen, die aber dann nicht mehr verwendbar sind, zulässig ist. Die Gesetzesänderung soll mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft treten. (Schluss) sue