Parlamentskorrespondenz Nr. 358 vom 24.04.2026
Neu im Gesundheitsausschuss
Wien (PK) – Bei den neu eingelangten Anträgen der FPÖ, die dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurden, geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Lachgasmissbrauch, um den Stopp der verpflichtenden Einführung der ICD-10-Codierung, um einen klaren und einheitlichen Rahmen für die medizinische Betreuung von Kindern in Betreuungseinrichtungen sowie um den Einsatz von Telemedizin.
Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Lachgasmissbrauch
Die Freiheitlichen weisen in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass Lachgas nicht nur für legitime technische oder haushaltsbezogene Zwecke verwendet, sondern zunehmend auch als Rauschmittel missbräuchlich konsumiert werde (844/A(E)). Als besonders problematisch erscheint ihnen dabei die niederschwellige Verfügbarkeit über frei zugängliche Verkaufsautomaten, zumal Lachgas vor allem für Kinder und Jugendliche ein großes gesundheitliches Risiko darstelle. Gerade in den letzten Jahren sei der Konsum sprunghaft angestiegen, gibt Gerhard Kaniak (FPÖ) zu bedenken. Außerdem führt er mögliche Langzeitfolgen einer missbräuchlichen Verwendung ins Treffen, die von Nervenschäden bis Lähmungserscheinungen reichen können.
Der Antragsteller setzt sich daher dafür ein, dass der Verkauf von Lachgas über frei zugängliche Automaten untersagt wird, dass die Abgabe von entsprechenden Produkten an Minderjährige wirksam verhindert und die rechtmäßige Abgabe für zulässige Zwecke klar geregelt wird.
Stopp der ICD-Codierung im niedergelassenen Bereich und Neukonzeption der Gesundheitsdateninfrastruktur
Für einen unverzüglichen Stopp der verpflichtenden ICD-10-Codierung im niedergelassenen Bereich setzt sich FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak in einem weiteren Antrag ein (851/A(E)). Dabei handelt es sich um ein internationales System zur Klassifikation von Krankheiten, an dem sich ab Mitte 2026 die meisten Ärztinnen und Ärzte bei jedem Patientenkontakt orientieren müssen.
Insbesondere die Verknüpfung von Diagnosecodierung und Honorarabrechnung führe dazu, dass die Daten einen langen und ineffizienten Weg über Sozialversicherung und weitere Stellen durchlaufen, beklagt Kaniak. Die Daten würden im Gesundheitsministerium erst mit monatelanger Verzögerung ankommen und damit für eine evidenzbasierte Steuerung weitgehend unbrauchbar sein. Auch der oberösterreichische Ärzteverband habe eindringlich vor der verpflichtenden Codierung gewarnt, da das System handwerklich schlecht umgesetzt, nicht zukunftsfähig und eine massive Belastung für Ordinationen und ohne erkennbaren Nutzen für Medizin oder Gesundheitspolitik sei. Außerdem stünde die Maßnahme im Widerspruch zu den europäischen Entwicklungen, zumal der EU-Gesundheitsdatenraum ein anderes System, nämlich die Snomed-Codierung, vorsehe.
Die Gesundheitsministerin wird daher von Kaniak aufgefordert, ein neues Konzept für eine digitale Gesundheitsdateninfrastruktur vorzulegen, das von der Honorarabrechnung strikt getrennt ist, das den datenschutzrechtlichen Anforderungen vollinhaltlich entspricht und das mit den europäischen Vorgaben des künftigen Gesundheitsdatenraums kompatibel ist. Ferner müsse ein System etabliert werden, das den administrativen Aufwand in den Ordinationen nicht erhöht und das einen tatsächlichen medizinischen sowie gesundheitspolitischen Mehrwert sicherstellt.
Medizinische Betreuung in Kinderbildungseinrichtungen
Derzeit gebe es viele offene Fragen, wie mit chronisch kranken Kindern umgegangen werden soll, die Betreuungseinrichtungen besuchen, zeigt FPÖ-Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik auf (859/A(E)). Während im Schulbereich bereits seit Jahren klare rechtliche Regelungen bestehen, die es ermöglichen, medizinische Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen an Lehrpersonen zu übertragen, fehle ein vergleichbarer, rechtssicherer Rahmen im Bereich der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen weitgehend.
Diese Rechtsunsicherheit führe jedoch dazu, dass das pädagogische Personal notwendige medizinische Maßnahmen oftmals nicht durchführen könne oder dürfe. Aus Sorge vor Haftungsfragen oder rechtlichen Konsequenzen würden entsprechende Tätigkeiten vielfach unterlassen. Die daraus resultierenden Folgen würden die Familien tragen müssen. Eltern seien gezwungen, ihre Kinder früher abzuholen, private Lösungen zu organisieren oder auf Betreuungseinrichtungen ganz zu verzichten.
Es sei daher aus Sicht von Schuch-Gubik dringend notwendig, gemeinsam mit den zuständigen Ländern einen bundesweit einheitlichen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass Kinder mit chronischen Erkrankungen oder medizinischem Betreuungsbedarf uneingeschränkt Zugang zu Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen erhalten. Nur dadurch könnte die Wahlfreiheit sowie die Teilhabe der Kinder gewährleistet werden.
Telemedizin als Ergänzung statt Ersatz
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen biete unbestritten Chancen, die es im Sinne der Patienten zu nutzen gelte, konstatiert FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak (864/A(E)). Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass telemedizinische Angebote, insbesondere im Rahmen der telefonischen Gesundheitsberatung unter der Nummer 1450, ausschließlich subsidiär zur wohnortnahen Versorgung genutzt werden und nicht zu deren Ersatz führen. Die persönliche und unverzichtbare Arzt-Patienten-Beziehung müsse immer im Vordergrund stehen, unterstreicht der freiheitliche Gesundheitssprecher.
Das von der ÖGK vorangetriebene Projekt eines zentralen "Telemedizinischen Ambulatoriums" sei daher aus seiner Sicht ein grundlegend falscher Lösungsansatz, von dem Abstand genommen werden müsse. Telemedizinische Leistungen sollten vorrangig durch bestehende Kassenärztinnen und Kassenärzte erbracht und entsprechend honoriert werden. Es müsse zudem weiterhin, und zwar auch bei digitaler Terminvergabe, die freie Arztwahl uneingeschränkt gewahrt bleiben, appelliert Kaniak an die Gesundheitsministerin. Überdies sollten die Zuteilungskriterien für Termine öffentlich einsehbar sein und ein öffentlich zugängliches Wartezeiten-Register für wesentliche medizinische Leistungen eingerichtet werden. (Schluss) sue
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Links
- 851/A(E) - Stopp der verpflichtenden ICD-10-Codierung im niedergelassenen Bereich und Neukonzeption der Gesundheitsdateninfrastruktur
- 844/A(E) - Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Lachgasmissbrauch
- 859/A(E) - Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens für die medizinische Betreuung von Kindern in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen
- 864/A(E) - Telemedizin als Ergänzung statt Ersatz – Für eine Stärkung der regionalen Versorgung