Parlamentskorrespondenz Nr. 372 vom 29.04.2026

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Die Freiheitlichen haben dem Wirtschaftsausschuss zwei Anträge vorgelegt, in denen sie eine praxistaugliche Ausgestaltung der Erdgasabgabenbefreiung für erneuerbare Gase sowie eine Verlängerung der strategischen Gasreserve unter Einhaltung ökonomischer und energiewirtschaftlicher Grundsätze fordern. Die Grünen wiederum orten einen "Mikrowindkraftskandal" nach einer "bedenklich fehlerhaften und fahrlässigen" Prüfung einer Mikrowindkraftanlage durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).

FPÖ: Praxistaugliche Ausgestaltung der Erdgasabgabenbefreiung für erneuerbare Gase

Die im Erdgasabgabegesetz vorgesehene Steuerbegünstigung für erneuerbare Gase müsse "umgehend praxistauglich" werden, fordert Paul Hammerl (FPÖ) mittels Entschließungsantrag (847/A(E)). Ziel dieser Regelung sei, einen Anreiz für den Einsatz klimafreundlicher gasförmiger Energien zu schaffen und damit zur Dekarbonisierung des Energiesystems beizutragen. In der praktischen Umsetzung würden sich aber "massive systemische Schwächen" zeigen, kritisiert Hammerl. So erfolge die Abwicklung der Steuerbegünstigung über ein mehrstufiges Rückvergütungssystem. Dieses sorge aber bei Netzbetreibern, Energieversorgern und der Finanzverwaltung für einen erheblichen administrativen Aufwand. Eine Vorabbefreiung würde die Abwicklung massiv vereinfachen. Ein zentrales Problem bestehe auch darin, dass die erforderlichen Verordnungen bis heute nicht erlassen wurden. Diese seien notwendig, um das Verfahren, die Nachweispflichten sowie die konkreten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung festzulegen. Ohne diese Regelungen sei die gesetzlich vorgesehene Befreiung operativ nicht anwendbar. Energieversorger könnten daher momentan keine Rückvergütung für ihre Kunden beantragen. Ein weiterer Schwachpunkt sei der erforderliche Nachhaltigkeitsnachweis. Dieser sollte effizienter unter Nutzung bestehender EU-Systeme gestaltet werden. Ein "besonders gravierender" Mangel sei der FPÖ nach weiters die Bemessungsgrundlage auf Basis des Volumens (Kubikmeter). Diese sollte der FPÖ nach wie auch der Praxis entsprechend nach Kilowattstunden oder Gigajoule erfolgen.

FPÖ: Verlängerung der strategischen Gasreserve

Es sei unverständlich, warum die Verlängerung der strategischen Gasreserve aufgrund von Uneinigkeit in der Bundesregierung nicht gesichert sei, kritisieren die FPÖ-Abgeordneten Paul Hammerl und Axel Kassegger in einem Entschließungsantrag (854/A(E)). Die strategische Gasreserve sei ein zentrales Instrument staatlicher Vorsorge, um die Gasversorgung bei Lieferausfällen sicherzustellen. Die Kosten seien deutlich gestiegen und würden sich mittlerweile auf über 100 Mio. € jährlich belaufen. Durch eine effizientere Gestaltung wären aber Einsparungspotenziale von etwa 30 % realisierbar, zeigen die Abgeordneten auf. Sie fordern daher, in der Ausschreibung für die weitere Bevorratung einen hohen Wettbewerb unter den Anbietern sicherzustellen. Dies soll durch einheitliche Qualitätsstandards für alle Speicherbetreiber, insbesondere für die Ein- und Ausspeicherung in allen österreichischen Marktgebieten erfolgen. Eine höchstmögliche Kosteneffizienz soll auch dadurch erreicht werden, indem Kostenpositionen für die Ein- und Ausspeicherung nur im tatsächlichen Bedarfsfalle in Rechnung gestellt werden. Zudem soll der FPÖ nach der Bevorratungsvertrag bis mindestens Ende März 2030 laufen.

Grüne fordern Maßnahmen gegen "Mikrowindkraftskandal"

Negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Behinderung des Windkraftausbaus ortet Elisabeth Götze (Grüne) angesichts einer ihrer Meinung nach "bedenklich fehlerhaften und fahrlässigen" Prüfung einer Mikrowindkraftanlage durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Dieses habe 2023 eine Prüfung dieser zertifizierten Anlage eingeleitet, ist dem entsprechenden Entschließungsantrag zu entnehmen (823/A(E)). Dazu sei ein Produktplagiat mit beträchtlichen Abweichungen vom Original verwendet worden, kritisiert Götze. In Folge sei ein sofortiges Vertriebsverbot und ein Rückruf der kompletten Produktserie angeordnet sowie eine europaweite Warnung veröffentlicht worden. Nach der Aufhebung des Bescheids und sämtlicher Anordnungen durch das Bundesverwaltungsgericht sei eine neuerliche Prüfung ebenfalls mit einem Plagiat erfolgt und erneut wurde der Hersteller angewiesen, sämtliche Produkte vom Markt zu nehmen. Es sei erschreckend, wie ein Unternehmen, das die ökologische Transformation voranbringen will und alle erforderlichen Zertifikate vorweisen kann, von einer Behörde zweimal an den "Rand des Ruins" getrieben wird, kritisiert Götze. Dem BEV soll es daher künftig nicht erlaubt sein, Plagiate als Untersuchungsbasis für Eingriffe ins Wirtschaftsleben heranzuziehen, fordert die Abgeordnete. (Schluss) pst