Parlamentskorrespondenz Nr. 433 vom 18.05.2026

Fortschrittsbericht 2026: Österreichs Budget- und Konjunkturentwicklung im EU-Rahmen

Wien (PK) – Die Weltwirtschaft habe sich 2025 trotz verschiedener handelspolitischer und geopolitischer Einflüsse robuster entwickelt als erwartet, berichtet das Finanzministerium im Fortschrittsbericht 2026 (III-333 d.B.).

Der Fortschrittsbericht thematisiert die Jahre 2024 bis 2026. Im Rahmen des europäischen Defizitverfahrens soll Österreich mindestens alle sechs Monate über die Fortschritte berichten. Dies erfolgt mit dem vorliegenden Bericht.

Weltwirtschaft 2025 mit robustem Wachstum – Energiepreisschock und Konjunkturabschwächung prägen Ausblick 2026

Die Weltwirtschaft entwickelte sich 2025 trotz Handels- und geopolitischer Unsicherheiten robuster als erwartet: Der Welthandel stieg um 4,2 % und die globale Industrieproduktion um 3,2 %, bevor 2026 ein Energiepreisschock infolge des Nahostkriegs und der Schließung der Straße von Hormus die Wachstumsaussichten dämpfte. Für 2026 erwarten der Internationale Währungsfonds (IWF) und das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) ein schwächeres Wachstum, insbesondere in Europa, mit prognostizierten Zuwächsen von 1,0 % in der Eurozone, 0,8 % in Deutschland sowie niedrigeren Raten in Italien und der Schweiz. Österreich verzeichnete 2025 nach zwei schwachen Jahren ein moderates Wachstum von 0,6 %, getragen vor allem von Ausrüstungsinvestitionen und Dienstleistungen, während Exporte nur leicht zunahmen und die Industrierezession endete.

Fortschritte bei Budgetkonsolidierung: Maastricht-Defizit unter Prognosewert

2025 konnten die Konsolidierungsziele erreicht werden und das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit verringerte sich auf 4,2 % statt wie geplant auf 4,5 %, berichtet der Finanzminister. Der gesamtstaatliche Maastricht-Saldo lag 2025 bei -21,5 Mrd. € bzw. -4,2 % des BIP und fiel damit sowohl gegenüber 2024 als auch im Vergleich zu früheren Prognosen günstiger aus. Die Staatsausgabenquote sank leicht auf 55,2 % des BIP, während die Ausgaben absolut um 3,6 % auf 283,0 Mrd. € stiegen. Gleichzeitig erhöhte sich die Staatseinnahmenquote auf 51,0 % des BIP, die Einnahmen stiegen um 4,5 % auf 261,5 Mrd. €, wobei die Steuer- und Abgabenquote 44,3 % des BIP betrug.

Die Zinsausgaben wuchsen mit 12,6 % relativ gesehen am stärksten und betrugen 2025 8,3 Mrd. €. Die Zinsausgabenquote belief sich damit auf 1,6 % des BIP, so das Finanzministerium. Die Konsolidierungsmaßnahmen des Bundes hätten 2025 zu deutlichen Rückgängen bei Transfers, Subventionen und Vermögenstransfers, insbesondere durch die Abschaffung des Klimabonus und geringere Förderungen etwa für Klima-, Energie-, Industrie- und Breitbandprojekte geführt. Gleichzeitig seien Vorleistungen, Sozialbeiträge sowie Produktions- und Importabgaben gestiegen, wobei steuerliche Maßnahmen wie höhere Abgaben auf Banken, Energie, Glücksspiel und Tabak die Einnahmen stärkten.

So ging das Defizit des Bundes spürbar zurück, während sich das Defizit der Länder und Gemeinden erhöhte, hält der Finanzminister in seinem Bericht fest. Die Expertinnen und Experten des Finanzministeriums prognostizieren für 2026 ein gesamtstaatliches Defizit von -22,2 Mrd. € bzw. -4,2 % des BIP. Für die Zinsausgaben wird auch 2026 mit einem Wachstum von über zehn Prozent gerechnet, sodass sie auf 1,8 % des BIP ansteigen.

Nettoausgabenregel und EU-Defizitverfahren bestimmen Budgetkurs bis 2028

Die EU-Fiskalregeln begrenzen das zulässige Wachstum der Nettoausgaben als zentralen Steuerungsindikator, wobei Österreich für 2025–2028 einen verbindlichen Pfad im Rahmen des Fiskalstrukturplans und eines Defizitverfahrens einhalten muss. Für 2025 und 2026 gilt dabei eine Obergrenze von 2,6 % bzw. 2,2 % Wachstum, wobei diese Vorgaben für 2025 bereits erfüllt wurden und aus Sicht des Finanzministeriums für 2026 voraussichtlich ebenfalls eingehalten werden. Zusätzlich kann Österreich im Rahmen einer nationalen Ausweichklausel bei Verteidigungsausgaben begrenzt vom Pfad abweichen.

Österreich hat sich im Fiskalstrukturplan 2025–2029 zur Umsetzung von 14 Reform- und Investitionsmaßnahmen verpflichtet, die eine Verlängerung des Anpassungszeitraums auf sieben Jahre ermöglichen. Ein Großteil dieser Maßnahmen sei bereits umgesetzt worden, wie im Bericht analysiert wird, insbesondere in den Bereichen Sozialversicherung, Pensionen, Arbeitslosenunterstützung sowie bei mehreren steuerlichen Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem Änderungen bei Lotteriebesteuerung, Immobilientransaktionen, Grundstücksgewinnen und der Stiftungseingangssteuer. (Schluss) gla