Parlamentskorrespondenz Nr. 456 vom 22.05.2026
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Die Regierung will zur Unterstützung von Alleinerziehenden einen Fonds einrichten und hat dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt (503 d.B.). Damit sollen insbesondere jene Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher finanziell entlastet werden, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten bzw. deren Kinder keinen Anspruch auf eine Halbwaisenrente haben. Auch wenn die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist, etwa wenn eine Frau wegen häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus geflüchtet ist, soll der Fonds einspringen können. Ziel des Vorhabens ist es, sozialen Notlagen vorzubeugen. Dotieren will die Regierung den Fonds mit bis zu 35 Mio. € jährlich, wobei das Sozialministerium die zu erwartenden Kosten etwas niedriger schätzt.
Schlagend werden soll die Unterstützungsleistung beispielsweise dann, wenn die Person, die Unterhalt zahlen sollte, nicht greifbar oder nicht leistungsfähig ist, etwa weil sie untergetaucht ist oder im Gefängnis sitzt. Gleiches gilt, wenn bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Gewalt drohen würde oder einem Kind aufgrund fehlender Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteils keine Halbwaisenrente zusteht. Potenziell geht es den finanziellen Erläuterungen zufolge um rund 13.300 Kinder und junge Erwachsene, wobei das Sozialressort im Hinblick auf die vorgesehene Einkommensgrenze mit 12.400 Zuwendungsfällen rechnet.
Konkret sollen betroffene Alleinerziehende laut Gesetzesentwurf für jedes Kind eine monatliche Unterstützungsleistung von rund 240 € erhalten. Der Betrag orientiert sich am halben Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen (derzeit 481,23 €) und soll grundsätzlich zwölfmal jährlich ausgezahlt werden. Für Halbwaisen sind zwei zusätzliche Monatsbeträge vorgesehen. Zudem kann von Gewalt betroffenen Frauen in besonderen Härtefällen eine ergänzende Starthilfe in Form einer Einmalzahlung gewährt werden. Hier rechnet das Sozialministerium mit 900 Fällen bis zum Jahr 2031, wobei laut Erläuterungen an Beträge bis zu 4.000 € – je nach Bedarfslage – gedacht ist. Auch eine generelle Härtefallklausel ist in der Regierungsvorlage verankert.
In Aussicht genommen sind Zuwendungen grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes, wobei die Leistung alle zwölf Monate neu zu beantragen ist. Zudem müssen Umstände, die sich auf die Zuerkennung von Zuwendungen auswirken, innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Ist ein Kind gerade dabei, eine Erstausbildung (Schule oder Lehre) abzuschließen, kann die Unterstützungsleistung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ein Bezug über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus ist außerdem für nicht arbeitsfähige junge Erwachsene mit einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung möglich.
Als maßgebliche Einkommensgrenze für den Erhalt von Leistungen sieht der Gesetzesentwurf ein monatliches Nettoeinkommen von 2.768 € vor, wobei dieser Betrag jährlich valorisiert werden soll. Die Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag sind dabei nicht anzurechnen. An die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Unionsbürgerschaft sind die geplanten Zuwendungen nicht geknüpft, auch alleinerziehende Flüchtlinge und in Österreich lebende Drittstaatsangehörige gehören – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – zum Begünstigtenkreis. Zur Behandlung von Beschwerden gegen abgelehnte Entscheidungen wird beim Sozialministerium eine Clearingstelle eingerichtet.
Begründet wird die Einrichtung des Fonds damit, dass Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten – statistisch nachgewiesen – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt sind. Diese Belastungssituation sei durch die Inflationsentwicklung noch verschärft worden, macht das Sozialministerium geltend. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Juli 2026, für heuer rechnet Sozialministerin Korinna Schumann in diesem Sinn mit Kosten von 15,4 Mio. €. Für die kommenden Jahre werden Ausgaben zwischen 29,85 Mio. € im Jahr 2027 und 31,38 Mio. € im Jahr 2030 erwartet. Sollten mit der geplanten Kindergrundsicherung gesonderte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende hinfällig werden, könnte der Fonds spätestens Ende Oktober 2030 auslaufen. (Schluss) gs