Parlamentskorrespondenz Nr. 459 vom 22.05.2026
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Die Koalitionsparteien haben eine Novelle zum Notarversorgungsgesetz (913/A) vorgelegt. Sie reagieren damit auf die vor kurzem beschlossene Anhebung der Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und Notariatskandidaten von 35 auf 50 Jahre. Da damit zu rechnen sei, dass es dadurch auch zu einem späteren Eintritt ins Notariat und damit in die Vorsorge nach dem Notarversorgungsgesetz kommt, würden Beitragseinnahmen und gewährte Pensionsleistungen auseinanderzudriften drohen.
August Wöginger (ÖVP), Wolfgang Muchitsch (SPÖ) und Sophie Wotschke (NEOS) schlagen daher vor, die im Gesetz verankerte Mindestpensionshöhe je nach Ausmaß der vorhandenen Versicherungsmonate zu staffeln. Demnach sollen bei weniger als 20 anrechenbaren Versicherungsjahren (240 Monate) nur 70 % des Mindestpensionsbetrags ausgezahlt werden, sofern die erworbenen Pensionsansprüche nicht ohnehin höher sind. Bei 240 bis 299 Versicherungsmonaten (20 bis 25 Jahre) sind es 80 %, bei 300 bis 359 Versicherungsmonaten 90 %. Laut Erläuterungen zum Gesetzesentwurf liegt die unterste Pensionshöhe aktuell bei 3.807,51 €, bei einer Reduktion auf 70 % würde sie auf 2.665,26 € sinken.
Grundsätzlich liegt das Regelpensionsalter für Notarinnen und Notare bei 70 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt aber bereits nach Vollendung des 65. Lebensjahrs eine vorzeitige Alterspension. Bei Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension soll es zu keiner Staffelung der Mindestpension kommen. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2027. (Schluss) gs