Parlamentskorrespondenz Nr. 460 vom 22.05.2026
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Die Grünen wenden sich gegen Kompetenzeinschränkungen bei der Anästhesiepflege. Zudem sprechen sie sich dafür aus, regelmäßig eine "Misscare-Studie" durchzuführen.
Regelmäßige Erhebung von Pflegemängeln
Gemäß dem vom Grünen-Abgeordneten Ralph Schallmeiner vorgelegten Entschließungsantrag wurde in Österreich das Phänomen der sogenannten "Missed Nursing Care" 2022 erstmals auf Allgemeinstationen österreichischer Krankenhäuser untersucht. Dabei wurde erhoben, wie oft notwendige pflegerische Tätigkeiten weggelassen oder verspätet durchgeführt wurden, etwa weil zu wenig Personal an den Stationen vorhanden war. Die Ergebnisse der sogenannten "Misscare-Studie" würden den Studienautorinnen zufolge deutliche Hinweise auf eine implizite Rationierung pflegerischer Versorgung in österreichischen Krankenhäusern liefern, hebt Schallmeiner hervor. Vor allem Tätigkeiten im Bereich emotionaler Unterstützung, Gesprächsführung sowie Beratung und Schulung von Patientinnen und Patienten und deren Angehöriger hätten vernachlässigt werden müssen.
Schallmeiner fordert vor diesem Hintergrund, regelmäßig eine derartige Studie – im Abstand von maximal fünf Jahren – durchzuführen und damit die Häufigkeit von "Missed Nursing Care" systematisch zu erheben (908/A(E)). Ziel soll es sein, Entwicklungen und Veränderungen im Zeitverlauf sichtbar zu machen, regionale und strukturelle Unterschiede zu analysieren und Einflussfaktoren wie Personalausstattung, Arbeitsorganisation, Belastungssituationen und Führungsstrukturen zu identifizieren. Zudem sollen die Auswirkungen von "Missed Nursing Care" auf Patientensicherheit und Versorgungsqualität evaluiert werden.
Grüne gegen Einschränkungen bei Anästhesiepflege
In einem weiteren Entschließungsantrag (912/A(E)) macht sich Schallmeiner für möglichst weitreichende Kompetenzen für Pflegepersonal im Bereich der Anästhesiepflege stark. Das Sozialministerium wolle die Spezialisierungsverordnung gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) ändern und die ursprünglich vorgesehene – fachlich erarbeitete – Kompetenzbeschreibung substanziell einschränken, kritisiert er. Damit würde bereits auf Ausbildungsebene eine restriktive berufsrechtliche Interpretation vorgenommen und ein problematischer Präzedenzfall geschaffen. Schallmeiner zufolge übernimmt die Anästhesiepflege im perioperativen Bereich hochspezialisierte Aufgaben in den Bereichen Patientensicherheit, Monitoring, Prozesssteuerung, Krisenmanagement und interprofessionelle Versorgung und soll daher angelehnt an internationale Standards weiterentwickelt werden. (Schluss) gs