Parlamentskorrespondenz Nr. 463 vom 22.05.2026

Neu im Justizausschuss

Wien (PK) – Die Grünen sprechen sich in einem Gesetzesantrag dafür aus, die dreijährige Entschuldungsmöglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft beizubehalten. Die Regelung sei derzeit bis zum 16. Juli 2026 befristet. Im Lichte der fortgesetzten multiplen Krisen und der positiven Erfahrungen mit dem dreijährigen Verfahren sei ein Auslaufen der Regelung und somit eine erneute Verschärfung für betroffene Privatpersonen nicht zu rechtfertigen. Konkret sollte laut Antrag daher die vorgesehene Befristung in der Insolvenzordnung ersatzlos entfallen (904/A)).

Ein funktionierendes Insolvenzsystem müsse sich an Gerechtigkeit, Effektivität und ökonomischer Vernunft orientieren, zeigen sich die Grünen überzeugt. Eine Rückkehr zur längeren Entschuldungsdauer von fünf Jahren würde aus ihrer Sicht nicht nur eine Ungleichbehandlung zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern darstellen, sondern auch die soziale und wirtschaftliche Integration überschuldeter Personen verschlechtern. Die dreijährige Entschuldung für alle Schuldnerinnen und Schuldner sei ein wichtiger Bestandteil davon und dürfe nicht wieder zur Ausnahme werden, so die Grünen. Zudem werde bei einem Auslaufen der Regelung auch ehemaligen Unternehmerinnen und Unternehmern der Zugang zum dreijährigen Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan gänzlich verwehrt. (Schluss) mbu