Parlamentskorrespondenz Nr. 464 vom 22.05.2026

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

Wien (PK) – Dem Gleichbehandlungsausschuss wurden mehrere Initiativen der Oppositionsparteien zugewiesen. Die Grünen fordern etwa einen umfassenden Diskriminierungsschutz, nächste Schritte bei der Erstellung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hassverbrechen, Maßnahmen für Frauen im Zuge des Doppelbudgets und die Verankerung von Schusswaffengewalt im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen. Die Freiheitlichen setzen sich für ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Frauen vor Gewalt ein.

Grüne fordern Diskriminierungsschutz für alle Menschen

Erneut fordern die Grünen einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung für alle Menschen, das sogenannte "Levelling Up" im Gleichbehandlungsrecht (882/A(E)). Außerhalb der Arbeitswelt gebe es Rechtsschutzlücken etwa bei Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, heißt es im Antrag. So sei es immer noch möglich, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung straffrei die Mitnahme im Taxi, die Bedienung im Restaurant oder den Einlass ins Schwimmbad zu verweigern. Auch dass queere Menschen bei der Suche nach einer Wohnung diskriminiert werden, halten die Grünen für "demokratiepolitisch aus der Zeit gefallen". Diskriminierung dürfe in einer modernen Gesellschaft keinen Platz haben. Die Grünen fordern von der Regierung daher einen Gesetzesentwurf, mit dem ein umfassender Schutz vor Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt aufgrund der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion und der Weltanschauung gewährleistet wird. Der Schutz soll beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, bei der Bildung, beim Sozialschutz und bei Gesundheitsdiensten gelten. Geht es nach den Grünen, soll das Gesetz bis Juni 2027 in Kraft treten.

Grüne mit Forderungen zu Nationalem Aktionsplan gegen Hassverbrechen

Die Grünen erinnern daran, dass sich der Nationalrat im Mai 2025 mit einer Entschließung für die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hassverbrechen ausgesprochen hat (883/A(E)). Seitdem seien weder die Forderungen der betroffenen queeren Community berücksichtigt worden noch dem Nationalrat über die Gestaltung des Aktionsplans berichtet worden, kritisieren die Grünen. Sie wollen die Regierung daher auffordern, bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Hassverbrechen das Positionspapier der queeren Zivilgesellschaft zu berücksichtigen und die Berichtspflicht gegenüber dem Nationalrat umgehend zu erfüllen. Außerdem soll die Regierung durch eine enge Kooperation mit der Zivilgesellschaft für die Sicherheit der queeren Community Sorge tragen.

Grüne sehen Frauen als Verliererinnen der Budgetsanierung

Die Grünen werfen der Bundesregierung in einem weiteren Entschließungsantrag vor, das Budget auf dem Rücken von Frauen zu sanieren, während Unternehmen durch Steuergeschenke entlastet würden. Die derzeit geplanten Belastungen für Frauen würden sich im Jahr 2027 auf insgesamt 1,62 Mrd. € summieren. Sie wollen daher die Regierung auffordern, das angekündigte Doppelbudget für 2027 und 2028 in Bezug auf die Gleichstellungsdefizite von Frauen und Männern zu überprüfen. Konsolidierungsmaßnahmen sollen mit Rücksicht auf geschlechtsspezifische Unterschiede in Einkommen, Arbeitszeiten, unbezahlter Arbeit, Vermögen, Armutsgefährdung und Gewaltschutz neu ausgelegt werden. Konkret sprechen sich die Grünen für eine Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen, eine Befreiung von kleineren Einkommen bei der Arbeitslosenversicherung, eine steuerliche Gleichstellung von Überstunden und Mehrstunden und die finanzielle Aufstockung des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen aus. Das Partnereinkommen soll weiterhin nicht auf die Notstandshilfe angerechnet werden. Dafür sind die Grünen für eine Vermögenssteuer für Superreiche und ein verpflichtendes Gender Budgeting Statement für das Budget (884/A(E)).

Grüne wollen Schusswaffengewalt im NAP verankern

Für die Grünen klafft im zentralen Gewaltschutzinstrument der Regierung, dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (NAP), eine Lücke. Denn obwohl laut einer Studie jeder vierte Femizid in Österreich mit einer Schusswaffe verübt werde, finde Schusswaffengewalt im NAP keine Berücksichtigung. Sie fordern von der Regierung, Schusswaffen als Risikofaktor im NAP zu verankern und die Rolle legaler Schusswaffen bei Femiziden und häuslicher Gewalt systematisch zu berücksichtigen (909/A(E)).

FPÖ für Maßnahmenpaket zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Für die FPÖ sind im Gewaltschutz weitere Maßnahmen notwendig. Es sei inakzeptabel, dass Frauen und Kinder unzureichend geschützt seien. Besonders besorgniserregend finden die Freiheitlichen den hohen Anteil von Tätern mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Mit einem Entschließungsantrag wollen sie daher eine Regierungsvorlage mit mehreren Maßnahmen einfordern (891/A(E)). Konkret geht es ihnen um eine Anhebung der Mindest- und Höchststrafen für Sexualdelikte und häusliche Gewalt, einen Ausbau von Schutzunterkünften und Beratungsstellen, verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen bei Drohungen oder Gewalttaten und eine Abschiebung straffällig gewordener ausländischer Täter. Außerdem spricht sich die FPÖ für eine umfassende Gewaltschutzstrategie, verstärkte Aufklärung und Präventionsarbeit in Schulen, mehr Mittel für psychosoziale Betreuung, eine zentrale Anlaufstelle für Gewaltopfer und verbesserte Schulungen für Justiz- und Polizeibedienstete aus. (Schluss) kar