Parlamentskorrespondenz Nr. 473 vom 26.05.2026
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Mit zwei Gesetzesanträgen schlagen die Grünen Maßnahmen für ältere Arbeitnehmende vor. Einerseits wollen sie ein Bonus-Malus-System für Unternehmen einführen, andererseits die Rechte von Menschen stärken, die nicht zwangsweise pensioniert werden wollen.
Anreize zur Beschäftigung von älteren Menschen
Die Grünen schlagen ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahren vor. Damit sollen Unternehmen dazu bewegt werden, ältere Personen einzustellen. Konkret wollen sie mit einer Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (872/A) Zu- oder Abschläge auf den dienstgeberseitigen Krankenversicherungsbeitrag einführen. Unternehmen, die überdurchschnittlich viele ältere Personen beschäftigen, würden dann niedrigere Beiträge zahlen (Bonus). Unternehmen mit unterdurchschnittlich vielen älteren Beschäftigten müssten höhere Beiträge entrichten (Malus).
Österreich weise im europäischen Vergleich eine besonders niedrige Erwerbsbeteiligung älterer Menschen auf, führen die Grünen in der Begründung an. Bisher seien insbesondere Maßnahmen auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzt worden, um das effektive Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Man müsse aber auch bei den Betrieben ansetzen, um sicherzustellen, dass ältere Menschen tatsächlich länger erwerbstätig bleiben können. Denn viele Personen würden keineswegs freiwillig vorzeitig die Pension antreten. Es bestünden vielmehr keine realistischen Beschäftigungsmöglichkeiten, so die Grünen.
Künftig soll laut dem Vorschlag der Grünen alle drei Jahre eine Zielquote für die Beschäftigung von 60- bis 65-Jährigen errechnet werden, die sich an Prognosen der Erwerbsbeteiligung orientieren soll. Wenn ein Betrieb die Quote erfüllt, würde weder ein Bonus noch ein Malus anfallen. Wenn die Beschäftigungsquote über dem Zielwert liegt, würden die Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung aller Beschäftigten im Betrieb um 0,1 Prozentpunkte gesenkt. Wird die Quote um mindestens 20 % übererfüllt, würde die Senkung 0,2 Prozentpunkte betragen. Umgekehrt müssten Unternehmen, die die Quote unterschreiten, um 0,1 Prozentpunkte mehr Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Bei einer Unterschreitung von mehr als 20 % würden Zuschläge von 0,1 Prozentpunkten anfallen. Die Zu- und Abschläge sollen bis 2040 schrittweise auf 0,25 bzw. 0,5 Prozentpunkte angehoben werden.
Ausnahmen soll es bei den Zuschlagszahlungen für Lehrlinge, Menschen mit Behinderungen und Personen in Nachtschwerarbeit geben. Bis 2033 schwebt den Grünen eine Übergangsregelung vor. Bis dahin soll etwa die branchenspezifische Beschäftigungsquote älterer Menschen herangezogen werden. Unternehmen mit weniger als 20 Angestellten sollen ausgenommen werden, ebenso wie Start-Ups in den ersten sieben Jahren nach ihrer Gründung.
Maßnahmen gegen Zwangspensionierungen
Um das effektive Pensionsantrittsalter anzuheben, halten die Grünen auch Änderungen auf Ebene des AMS für notwendig. Außerdem wollen sie die Rechte jener Menschen stärken, die nicht zwangsweise pensioniert werden wollen. Sie schlagen daher Änderungen im Arbeitsverfassungsgesetz und im Arbeitslosenversicherungsgesetz vor (873/A).
Im Arbeitsverfassungsgesetz soll der Katalog der Kündigungsanfechtungen erweitert werden. Eine Kündigung soll künftig anfechtbar sein, wenn sie eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellt oder nur deshalb erfolgt ist, weil die betroffene Person die Voraussetzungen für eine Korridorpension, Schwerarbeitspension oder vorzeitige Alterspension erfüllt.
Mit einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes soll die "Zwangspensionierungsregelung" zum frühestmöglichen Pensionsantritt abgeschlafft werden. Künftig sollen Personen also nur dann kein Arbeitslosengeld erhalten können, wenn sie das Regelpensionsalter von 65 Jahren vollendet haben und ein Pensionsanspruch besteht. Es gebe dann keine Möglichkeit mehr, Menschen zwangsweise mit Abschlägen in die vorzeitige Pension zu schicken, heißt es in der Begründung. Ergänzend dazu soll das AMS verpflichtet werden, Menschen über 60 Jahren besonders intensiv zu betreuen und im Interesse der Arbeitssuchenden zu beraten. Personen über 62 Jahren soll eine subventionierte Beschäftigung in einem sozialökonomischen Betrieb angeboten werden, falls eine Vermittlung am "ersten Arbeitsmarkt" nicht möglich ist. (Schluss) kar