Parlamentskorrespondenz Nr. 476 vom 26.05.2026

Neu im Landesverteidigungsausschuss

Wien (PK) - Ein Anspruch auf den Familienzeitbonus ("Papamonat") besteht derzeit nur, wenn Väter in den letzten 182 Tagen vor Bezugsbeginn durchgehend einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Unterbrechungen von insgesamt mehr als 14 Tagen gelten dabei als "anspruchsschädigend". Diese Regelung sei ein Problem für Wehrpflichtige des Milizstandes, zeigt FPÖ-Wehrsprecher Volker Reifenberger in einem Initiativantrag (897/A) auf. Längere Milizübungen würden zum Verlust des Anspruchs auf den Familienzeitbonus führen. Reifenberger fordert daher eine Änderung des Familienzeitbonusgesetzes, wonach länger andauernde Milizübungen nicht mehr als "anspruchsschädigende" Unterbrechung der Erwerbstätigkeit gelten sollen. (Schluss) wit