Parlamentskorrespondenz Nr. 485 vom 28.05.2026
Bundesheerkommission meldet Rückgang bei Beschwerdeverfahren
Wien (PK) – Die parlamentarische Bundesheerkommission verzeichnete 2025 mit 233 Beschwerden im Vergleich zu den Vorjahren einen der niedrigsten Werte. Das geht aus ihrem jüngsten Jahresbericht hervor (III-339 d.B.). Die Personalsituation im Heer habe sich im Berichtsjahr ebenfalls verbessert. Dennoch bekräftigt die Kommission ihren Appell, das Bundesheer attraktiver zu machen, um einem Personalmangel infolge anstehender Pensionierungen rechtzeitig beizukommen. So müsse die teils noch "desolate" Kaserneninfrastruktur auf den Stand der Zeit gebracht werden. Außerdem sei ein klarer Anschaffungsfahrplan für neues Gerät nötig.
Im Vorwort zum Bericht zeichnet die Kommission auf Grundlage der Risikoeinschätzung des Verteidigungsministeriums ein drastisches Lagebild: "Der Krieg ist nach Europa zurückgekehrt". Imperiale Bestrebungen und klassische militärische Bedrohungen gingen dabei mit hybriden Gefahren wie Drohnenangriffen, Cyberattacken, Fake News, Spionage und Sabotage einher. Angesichts dessen sei neben einer Modernisierung der Heeresausrüstung die Verstärkung der personellen Einsatzbereitschaft ein Gebot der Stunde, so der Bericht, der dabei verpflichtende Milizübungen und die Verlängerung der Wehrpflicht als zielgerichtete Maßnahmen anführt.
Beschwerden: Mängel bei Ausbildung, Dienstangelegenheiten, Infrastruktur
Ursachen für Beschwerden, die an die Bundesheerkommission in ihrer Funktion als Kontrollorgan des Nationalrats gerichtet wurden, waren dem Bericht zufolge vor allem Angelegenheiten des Ausbildungs- und Dienstbetriebes, Personalangelegenheiten und Mängel bei der Infrastruktur. Vereinzelt gab es auch Fälle von Beschimpfungen und Herabwürdigungen. Die meisten Beschwerden, wegen derer letztes Jahr insgesamt 3.120 Personen die Kommission kontaktierten, konnten durch lösungsorientierte Beratung und Rechtsauskünfte rasch beigelegt werden. Zu behaupteten Mängeln und Missständen im militärischen Dienstbereich wurden im Vorjahr acht amtswegige Prüfverfahren eingeleitet.
Als Verfahrensbeispiel beschreibt der Bericht den Fall eines Milizsoldaten, der nach 21 Jahren Auslandseinsatz nur die Mindestpension erhielt. Versäumnisse seitens des Bundesheeres wurden dabei allerdings nicht festgestellt. Vielmehr habe das Pensionsrecht vor Einführung einer Pauschalbeitragsregelung 2005 keine Versicherungsbeiträge bei Auslandseinsätzen vorgesehen. Erst seit 2016 gibt es für auswärtig stationierte Soldatinnen und Soldaten im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses von Arbeitsgeber- und nehmerseite Versicherungsbeiträge. Davor habe man betroffenen Personen den Abschluss einer "allfälligen Pensionsvorsorge" empfohlen, um pensionsrechtliche Nachteile zu vermeiden, heißt es im Bericht
Der Suizid eines Grundwehrdieners im Dienst war ein weiterer Anlass für ein amtswegiges Prüfverfahren. Dabei stellte der Heerespsychologische Dienst fest, dass dem Rekruten zuvor alle dem Bundesheer zur Verfügung stehenden psychologischen Hilfen angeboten worden waren. Der Interventionsprozess sei somit "lege artis" erfolgt.
Baustelle Infrastruktur
"Akuter Nachholbedarf" bestehe bei der Kaserneninfrastruktur, hebt die Parlamentarische Bundesheerkommission hervor. Vielfach bestünden sicherheitstechnische und gesundheitsbedenkliche Mängel. Immerhin habe es "jahrzehntelang" kaum bauliche Investitionen gegeben. Vor diesem Hintergrund anerkennt die Parlamentarische Bundesheerkommission die Bemühungen des Verteidigungsressorts, notwendige Sanierungen anzugehen und nennt als Best-Practice-Beispiel die Unterkünfte am Campus der Theresianischen Militärakademie.
Prüfbesuche verdeutlichen Personalmangel
Bei mehreren Prüfbesuchen in Heereseinrichtungen stellte die Parlamentarische Bundesheerkommission 2025 fest, dass Personalengpässe einen planmäßigen Dienstbetrieb erschweren. Beispielsweise führe der Mangel an Grundwehrdienern an der Heerestruppenschule in Zwölfaxing dazu, dass verschiedene Ausbildungsvorhaben "nicht real geübt werden können". Dazu stelle fehlende Ausrüstung, etwa neue Sturmgewehre, ein Problem dar.
Beim Überwachungsgeschwader am Fliegerhorst Zeltweg sei mit einer personellen Auslastung von 77 % keine ständige Einsatzbereitschaft gegeben. Außerdem schaffe die Entscheidungsverzögerung, ob und wann Nachfolgemodelle für veraltete Flugzeuge angeschafft werden, berufliche Unsicherheit unter Soldatinnen und Soldaten, kritisiert die Bundesheerkommission.
Als "gravierend" bezeichnet die Kommission den Personalmangel bei Teilen der Miliz. Bei der Jägerkompanie Reaktionsmiliz in Allentsteig mit einem personellen Befüllungsgrad von 20 % müsse zur Durchführung von Übungen auf Grundwehrdiener zurückgegriffen werden. Allerdings erreichen Grundwehrdiener erst nach dem sechsten Monat ihre volle "Feldverwendungsfähigkeit".
Maßnahmen zur Personalgewinnung
Als größte Herausforderung des Bundesheeres bezeichnet die Parlamentarische Bundesheerkommission folglich personelle Abgänge, besonders bei Berufssoldaten und der Miliz. Zwar sehe man einen Aufwärtstrend bei den Kaderanwärterinnen und Kaderanwärtern sowie bei Milizoffiziersanwärtern und Berufsoffiziersanwärtern. Der Anteil an Soldatinnen in der Truppe betrage mittlerweile 7 %. Dennoch brauche es neben den laufenden Aktivitäten des Heeres zur Personalgewinnung – wie Kooperationen mit Bildungseinrichtungen – verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen. Konkret moniert die Kommission eine mangelnde politische Bereitschaft, neben der Stellung auch andere Komponenten der Wehrpflicht verpflichtend zu machen. Außerdem drängt sie auf eine Besoldungsreform im öffentlichen Dienst, um die Attraktivität des Bundesheeres zu steigern. (Schluss) rei