Parlamentskorrespondenz Nr. 557 vom 15.06.2026
Neu im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft
Wien (PK) – Abgeordnete Alma Zadić (Grüne) hat einen Gesetzesantrag zum Schutz vor Konversionsmaßnahmen sowie Initiativen zur Umsetzung der SLAPP-Richtlinie und zur Umwandlung von Eingetragenen Partnerschaften in Ehen vorgelegt. Die FPÖ-Abgeordneten Elisabeth Heiß und Christian Lausch setzen sich für die Entlastung der Justizanstalten sowie härtere Strafen bei sexuellem Missbrauch ein.
Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz
Die Grünen schlagen ein Gesetz vor, um Betroffene vor Konversionsmaßnahmen zu schützen (923/A). Konversionsmaßnahmen oder konversiv-reparative Praktiken sind Maßnahmen, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben. Geht es nach den Grünen, soll die Durchführung solcher Maßnahmen bei vier Personengruppen verboten werden: bei Minderjährigen, jungen Erwachsenen unter 21 Jahren bei Ausnützung einer Zwangslage oder eines Mangels an Urteilsvermögen, bei nicht-entscheidungsfähigen Personen bzw. wegen Gebrechlichkeit, physischer oder psychischer Krankheit oder wegen einer Beeinträchtigung, bei wehrlosen Personen sowie bei Vorliegen eines besonderen Autoritätsverhältnisses. Eine Einwilligung der betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung sollte nicht wirksam sein, so die Grünen. Als Strafe bei Verstößen schlagen sie bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen vor. Auch ein Werbe- und Provisionsverbot ist im Gesetzesentwurf vorgesehen. Darunter soll auch jegliche Form der Anbahnung fallen. Verstöße sollen mit Geldstrafen von bis zu 30.000 € geahndet werden.
Nicht vom Verbot umfasst sein sollen wissenschaftlich anerkannte Behandlungen von Störungen der Sexualpräferenz oder sogenannten paraphilen Störungen, etwa Pädophilie oder Voyeurismus. Auch fachlich fundierte Behandlungsmöglichkeiten, deren Ziel die Steigerung des Selbstwerts von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder nicht-cisgender Personen ist, sollen vom Gesetz unberührt bleiben. Patientinnen und Patienten sollen weiterhin alle belastenden Themen in Therapien ansprechen und bearbeiten können. Verboten werden sollen nur Maßnahmen, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen. Gleichlautende Anträge wurden zuvor bereits vom Gleichbehandlungsausschuss (295/A) und Justizausschuss (296/A) beraten.
Umsetzung der SLAPP-Richtlinie
Einschüchterungsklagen, sogenannte "SLAPP-Klagen" ("Strategic Lawsuits Against Public Participation") sind ein Mittel, mit dem Unternehmen und Behörden die kritische Öffentlichkeit mit rechtlichen Mitteln zum Schweigen bringen wollen. Mandatarin Zadić erachtet das als "brandgefährlich", da die Demokratie kritische Medien, engagierte Aktivistinnen und Aktivisten sowie Whistleblower brauche, die Missstände aufzeigen. Zum Schutz vor solchen missbräuchlichen Gerichtsverfahren wurde auf EU-Ebene eine Richtlinie verabschiedet, deren Frist zur Umsetzung im Mai 2026 endete. Mit einem Initiativantrag (933/A(E)) wird die rasche Umsetzung dieser Anti-SLAPP-Richtlinie gefordert, die sowohl den Schutz vor Einschüchterungsklagen bei nationalen und internationalen Fällen in allen Rechtsgebieten, als auch Sanktionen mit abschreckender Wirkung und Verfahrenshilfe für Betroffene umfasst.
Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe
Eine weitere Forderung der Grünen zielt auf Rechtssicherheit bei der Umwandlung von bestehenden Ehen in Eingetragene Partnerschaften und umgekehrt ab (934/A(E)). Zadić geht von gegenwärtiger Rechtsunsicherheit aus, da wegen des gesetzlichen Verbots der Doppelehe Paare eigentlich ihre Eingetragene Partnerschaft auflösen bzw. sich scheiden lassen müssen, bevor sie sich verheiraten bzw. verpartnern können. Die Standesämter würden in der Praxis zwar den Umstieg erlauben, die Gerichte könnten allerdings aufgrund des Gesetzeswortlauts jederzeit entscheiden, dass eine solche Umwandlung nichtig ist. Besonders unfair sei dies laut Antragstellerin für gleichgeschlechtliche Paare, die sich vor der "Ehe für alle" verpartnert haben, die in Österreich seit Jahresbeginn 2019 gilt.
Entlastung der Justizanstalten
Der österreichische Strafvollzug stehe unter massiven Druck, attestieren die FPÖ-Abgeordneten Elisabeth Heiß und Christian Lausch. Daher haben sie einen Entschließungsantrag (949/A(E)) vorgelegt, um den österreichischen Strafvollzug nachhaltig zu entlasten. Die Initiative sieht angesichts des hohen Anteils nichtösterreichischer Insassen vor, die Strafvollstreckung ausländischer Straftäter in deren Herkunftsstaaten auszuweiten um den Überbelag in den Justizanstalten zu reduzieren. Überstellungen ausländischer Strafgefangener sollten konsequent geprüft, bestehende Verfahren beschleunigt und notwendige bilaterale sowie multilaterale Abkommen ausgebaut werden, heißt es. Außerdem werden Maßnahmen gefordert, um die Sicherheit und Arbeitsbedingungen der Justizwache zu verbessern und die von der Volksanwaltschaft aufgezeigten strukturellen Missstände im Straf- und Maßnahmenvollzug zu beheben. Laut dem Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft gebe es erhebliche strukturelle Probleme im Justizbereich. Besonders alarmierend seien die überbelegten Justizanstalten sowie die dokumentierten Zahlen zu Suiziden und Suizidversuchen.
Härtere Strafen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger
Die FPÖ geht davon aus, dass der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen nicht ausreicht, um dem Unrechtsgehalt solcher Taten gerecht zu werden (962/A(E)). Missbrauch von Kindern zähle zu den schwersten Verbrechen überhaupt, heißt es im Entschließungsantrag. Laut Strafgesetzbuch drohe eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, nur bei bestimmten erschwerenden Folgen sehe das Gesetz höhere Strafrahmen vor. Die Initiative zielt darauf ab, die Mindest- und Höchststrafen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger und bei bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial anzuheben, lebenslange Tätigkeitsverbote für verurteilte Sexualstraftäter im Umgang mit Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen sicherzustellen sowie die Opferrechte deutlich auszubauen. Außerdem sollten Therapie-, Verfahrens- und Folgekosten der Opfer zunächst durch den Staat übernommen und anschließend beim Täter eingefordert werden. Bei ausländischen Tätern sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diese nach einer Verurteilung zum Verbüßen einer Haftstrafe in deren Herkunftsland abzuschieben, meinen die Freiheitlichen. (Schluss) fan
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- 962/A(E) - Kinderschutz durch härtere Strafen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger
- 933/A(E) - SLAPP-Richtlinie unverzüglich und umfassend umsetzen
- 923/A - Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz - Konv-Sch-G
- 949/A(E) - Entlastung des österreichischen Strafvollzugs durch konsequente "Haft in der Heimat" und Stärkung des Schutzes der Justizwache
- 934/A(E) - Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen!