Parlamentskorrespondenz Nr. 562 vom 16.06.2026

Neu im Bildungsausschuss

Wien (PK) – Zur Einführung der neuen Unterrichtsfächer "Medien und Demokratie" und "Informatik und Künstliche Intelligenz" hat Bildungsminister Christoph Wiederkehr eine Regierungsvorlage mit Änderungen im Schulorganisationsgesetz vorgelegt. In der Sekundarstufe I ergeben sich durch die Einführung des neuen Pflichtgegenstandes "Digitale Grundbildung" neue Anforderungen an den Abschluss der 8. Schulstufe. Daher sind in der Regierungsvorlage Änderungen im Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz vorgesehen. Weiters sieht die Regierungsvorlage aus schulorganisatorischen Gründen vor, das Inkrafttreten des "Verbots des Tragens von Kopftüchern islamischer Traditionen" in der Schule für Schülerinnen bis Vollendung des 14. Lebensjahres mit "Beginn des Schuljahres 2026/27" statt ab 1. September 2026 festzulegen. Dahingehend soll das Schulunterrichtsgesetz geändert werden (524 d. B.).

Neue Fächer: "Medien und Demokratie" und "Informatik und Künstliche Intelligenz"

Der Pflichtgegenstand Informatik wird zu "Informatik und Künstliche Intelligenz" weiterentwickelt. Neue Lehrplaninhalte sind laut Erläuterungen zur Gesetzesänderung geplant. Die bisherige Bezeichnung wird ab dem Schuljahr 2027/28 aufsteigend durch "Informatik und Künstliche Intelligenz" abgelöst.

Als neuer Pflichtgegenstand in den allgemeinbildenden höheren Schulen soll mit 1. September 2027 "Medien und Demokratie" eingeführt werden. Dieser soll Medienbildung und Demokratiebildung zu einem "gemeinsamen Lernfeld" verbinden, heißt es in den Erläuterungen.

Änderungen bei Pflichtschulabschluss-Prüfungen von Externistinnen und Externisten

Durch die Einführung des neuen Pflichtgegenstandes "Digitale Grundbildung" sowie die Änderungen der Lehrpläne der Sekundarstufe I haben sich die Anforderungen an den Abschluss der 8. Schulstufe geändert. Daher soll das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz angepasst werden. Die Änderung betrifft die Voraussetzungen für Vortragende und Prüferinnen bzw. Prüfer bei den Vorbereitungslehrgängen zur Pflichtschul-Abschluss-Prüfung. Es soll sichergestellt werden, dass künftig mehr qualifizierte Personen diese Aufgaben übernehmen können. Auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Personen, die über ein Zertifikat als Erwachsenenbildnerin oder -bildner verfügen, sollen als Vortragende und Prüferinnen und Prüfer in Frage kommen können. Auch die Vorsitzführung für Abschlussprüfungen an anerkannten Lehrgängen soll künftig für andere fachkundige Expertinnen und Experten als ausschließlich jene des allgemeinbildenden Pflichtschulwesens ermöglicht werden.

Kopftuchverbot ab Beginn des Schuljahres 2026/27

Die neuen Bestimmungen hinsichtlich des "Verbots des Tragens von Kopftüchern islamischer Traditionen" in der Schule für Schülerinnen bis Vollendung des 14. Lebensjahres zum Schutz der "kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit" sollen, nicht wie bisher vorgesehen am 1. September 2026, sondern mit Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft treten.

Würden die Bestimmungen bereits am 1. September 2026 in Kraft treten, so fiele dies in den Zeitraum der Sommerschule und würde je nach Bundesland zu einer "Änderung des anwendbaren Rechtsrahmens innerhalb einer Woche" führen, weshalb unterschiedliche Sommerschulleitungen bzw. Schulleitungen für den Vollzug zuständig wären, heißt es in den Erläuterungen zur entsprechenden Änderung des Schulunterrichtsgesetzes. Um eine konsistente Rechtslage während der Sommerschule zu gewährleisten und um die organisatorische Belastungen für die Schulverwaltung zu vermeiden, soll das Inkrafttreten der Bestimmungen auf den Beginn des Schuljahres 2026/27 festgelegt werden. (Schluss) bea

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