Parlamentskorrespondenz Nr. 564 vom 16.06.2026

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Wien (PK) – In einem von den Regierungsfraktionen vorgelegten Entschließungsantrag sprechen sich ÖVP, SPÖ und NEOS für wirksame europäische Importkontrollen bei Agrarerzeugnissen aus Drittstaaten aus. Die FPÖ pocht in ihrer Initiative auf den Abbau bürokratischer Hürden und auf Vereinfachungen für die Errichtung kleiner Wasserversorgungsanlagen.

ÖVP, SPÖ und NEOS für wirksame Importkontrollen bei Agrarerzeugnissen aus Drittstaaten

In einem von den Koalitionsparteien vorgelegten Entschließungsantrag wird die Bundesregierung ersucht, sich auf europäischer Ebene für eine konsequente Umsetzung der vereinbarten Schutzklauseln und Sicherheitsvorkehrungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse einzusetzen. Zudem soll darauf hingewirkt werden, dass Rückstandshöchstgehalte für in der EU nicht zugelassene und besonders gefährliche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe bei Importprodukten aus Drittstaaten weiter verschärft werden können und dass der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission u.a. für die Pilzbekämpfungsmittel Carbendazim, Benomyl und Thiophanat-methyl rasch vorgelegt wird. Weiters soll die Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln sowie die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- und Lebensmittelwirtschaft als strategische Priorität behandelt und auf faire Wettbewerbsbedingungen geachtet werden. Die EU verfüge über die weltweit höchsten, nicht verhandelbaren Lebensmittelsicherheitsstandards, die auch bei Handelsabkommen, wie dem mit den Mercosur-Staaten, sichergestellt würden. Die im Zusammenhang mit dem Abkommen implementierten Schutzmaßnahmen - darunter verstärkte Importkontrollen, zusätzliche Audits in Drittstaaten sowie strengere Rückstandskontrollen - müssten deshalb konsequent umgesetzt werden, heißt es im Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS (964/A(E)).

FPÖ für Entbürokratisierung und Vereinfachung von Wasserrechtsverfahren für kleine Wasserversorgungsanlagen

Es sei dringend erforderlich, die wasserrechtlichen Verfahren für kleine Wasserversorgungsanlagen praxisnah zu reformieren, um eine eigenständige Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum auch in Zukunft leistbar und administrativ bewältigbar zu halten, heißt es in einem FPÖ-Entschließungsantrag (942/A(E)). Aktuell würden Klein- und Kleinstanlagen mit weitgehend demselben Verfahrensaufwand belastet wie Anlagen mit erheblicher wasserwirtschaftlicher Relevanz. Antragsteller Albert Royer fordert daher eine Novellierung des Wasserrechtsgesetzes, damit insbesondere für kleine Anlagen - mit einer Abgabemenge von nicht mehr als 10 m3 Wasser pro Tag oder zur Versorgung von nicht mehr als 50 Personen bzw. mit weniger als zehn Hausanschlüssen - eine bundesweit einheitliche, vereinfachte Verfahrensschiene geschaffen wird. Dabei sollen etwa verpflichtend beizubringende Unterlagen klar definiert und verkürzte Sachverständigen- und Dokumentationspflichten sowie angemessene Entscheidungsfristen eingeführt werden. (Schluss) med