Parlamentskorrespondenz Nr. 588 vom 18.06.2026

Bundeswettbewerbsbehörde: 81,74 Mio. € an Geldbußen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens 2025

Wien (PK) – Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat vergangenes Jahr 19 Verfahren unter anderem wegen Preisabsprachen und wettbewerbswidrigen Verhaltens am Kartellgericht eingeleitet. In 16 dieser Fälle wurden in Folge 81,74 Mio. € an Geldbußen vom Kartellgericht und dem Kartellobergericht 2025 verhängt oder Zuwiderhandlungen festgestellt. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht der BWB hervor, den Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer dem Nationalrat vorgelegt hat (III-353 d.B.). Dabei sei die präventive Wirkung dieser Verfahren wichtig, betont Generaldirektorin Natalie Harsdorf. In der Zusammenschlusskontrolle konnten 2025 im Glücksspielmarkt Auflagen zur Sicherung des Wettbewerbs erreicht werden. Weiters war das Team der BWB mit den Energiemärkten beschäftigt. Die Untersuchung im Bereich Strom und Gas wurde abgeschlossen, im Bereich Fernwärme laufen die Erhebungen weiter. Insgesamt beschäftigten die Behörde drei Branchenuntersuchungen sowie zahlreiche Zusammenschlüsse von Unternehmen. Bei einer verbotenen Durchführung eines Zusammenschlusses wurde dabei die höchste je in Österreich verhängte Geldbuße in der Höhe von 70 Mio. € ausgesprochen.

Geldbußen sollen zur Prävention beitragen

Die Bundeswettbewerbsbehörde beschäftigte sich auch 2025 mit den unterschiedlichsten Märkten. So hat sich die BWB unter anderem mit der Abfallwirtschaft, Bauindustrie, Glücksspiel, Möbel, Lebensmittel und Energie (Strom, Gas, Fernwärme) auseinandergesetzt. 19 Verfahren wurden am Kartellgericht eingeleitet. In 16 Fällen verhängte dieses Geldbußen in Höhe von 81,74 Mio. € oder stellte Zuwiderhandlungen fest. Das Ziel von Bußgeldern liegt in der spezial- und generalpräventiven Wirkung. Die aufgrund von Anträgen der BWB erzielten Einnahmen aus Geldbußen sowie Gebühren für Zusammenschlussanmeldungen fließen nicht in das Budget der Bundeswettbewerbsbehörde, sondern grundsätzlich in das allgemeine Bundesbudget.

2025 setzte die Bundeswettbewerbsbehörde ihre Verfolgung kartellrechtswidriger Praktiken in der Abfallwirtschaft fort. Im Mittelpunkt standen mehrere Unternehmen, die dem Bericht zufolge unter dem Verdacht standen, über Jahre hinweg an Preisabsprachen, Markt- und Kundenaufteilungen sowie am Austausch wettbewerbssensibler Informationen beteiligt gewesen zu sein. Die Verfahren gehen auf den Verdacht auf ein österreichweites Abfallwirtschaftskartell zurück, dessen Aktivitäten sich über einen längeren Zeitraum – teilweise von den frühen 2000er-Jahren bis 2021 – erstreckten. Dabei wurden in Folge mehrere Geldbußen verhängt.

Ein Großteil der Baukartellfälle sei 2025 rechtskräftig abgeschlossen worden. Die Verfahren betrafen insbesondere Preisabsprachen, Angebotsabstimmungen sowie Markt- und Kundenaufteilungen. In mehreren Fällen verhängte das Kartellgericht auf Antrag der BWB rechtskräftige Geldbußen.

Höchste je verhängte Geldbuße 2025 wegen verbotenem Unternehmenszusammenschluss

2025 wurden insgesamt 374 nationale Zusammenschlüsse bei der BWB angemeldet. In der Regel werden diese durch Fristablauf oder durch einen Prüfungsverzicht freigegeben. 24 Fälle wurden nach der Transaktionswert-Schwelle bei der BWB angemeldet. Für die Anmeldung eines Zusammenschlusses ist eine Pauschalgebühr von 6000 € zu entrichten - in Summe 2,24 Mio. € 2025.

Im Glücksspiel- und Sportwettenbereich hat die BWB 2025 den Zusammenschluss zweier Anbieter nach einer Prüfung unter verbindlichen Auflagen, wie dem Verkauf von mehreren Wettshops an geeignete Übernehmer, freigegeben. Bei zwei Unternehmensfusionen stellte die BWB einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht.

2025 wurden 331 Zusammenschlüsse wegen ihrer unionsweiten Bedeutung bei der Europäischen Kommission angemeldet. Die BWB prüft mögliche negative Auswirkungen dieser Zusammenschlüsse auf Österreich und kann im Verfahren Stellung nehmen.

2025 entschied der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht über einen Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde auf verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses. In Folge wurde die höchste je in Österreich verhängte Geldbuße – 70 Mio. € - verhängt. Werden Zusammenschlüsse trotz Anmeldepflicht nicht angemeldet, drohen Geldbußen von bis zu 10 % des Gesamtumsatzes.

Beschwerden zu Preissteigerungen und Shrinkflation

Die BWB erhielt 2025 insgesamt 187 Beschwerden. Diese seien relevant für die Prioritätensetzung und die Einschätzung eines funktionierenden Marktes, wird im Bericht betont. Rund die Hälfte der Beschwerden wurden von Unternehmen eingebracht. Die Themen der Beschwerden betrafen Preissteigerungen im Lebensmittelhandel, Shrinkflation, Preisauszeichnung, faire Bedingungen im Handel und der Lebensmittelproduktion sowie Unregelmäßigkeiten in Vergabeverfahren.

Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs

Die BWB setzte sich auch 2025 vermehrt gegen unlautere, aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken ein. Insgesamt beschäftigten die Behörde 229 Beschwerden dazu – ein "Rekordhoch" laut Bericht. In Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs nimmt die BWB eine gesetzliche Parteistellung ein, die sich für die Wahrung des öffentlichen Interesses, für faire Bedingungen und gegen unlautere Geschäftspraktiken einsetzt. Anders als bei Kartellen oder Marktmachtmissbräuchen habe die BWB derzeit in diesem Bereich keine Ermittlungsbefugnisse. Insbesondere die Möglichkeit von Auskunftsverlangen würde die Durchsetzung in diesem Bereich bei Härtefällen aber erleichtern, wird im Bericht argumentiert.

2024 wurde eine umfassende Beschwerde gegen den Online-Marktplatz Temu bei der BWB eingebracht. Darin wurden Vorwürfe, wie manipulative Geschäftspraktiken, vorgetäuschte Warenknappheit oder Irreführung, kritisiert. Die Untersuchung der BWB bestätigte größtenteils die beanstandeten Geschäftspraktiken. Ein Bericht soll 2026 veröffentlicht werden.

Hausdurchsuchungen, Whistleblowing und Kronzeugenregelung

Die BWB führte im Jahr 2025 insgesamt 15 Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts von Kartellverstößen durch. Davon wurden drei Hausdurchsuchungen von der Europäischen Kommission mit Unterstützung der BWB durchgeführt. Unter anderem war der Markt für Abfall, Fenster, Türen und Ski davon betroffen.

Die Anzahl von Whistleblowing-Meldungen stieg dem Bericht zufolge in den letzten Jahren kontinuierlich an. Die BWB erhielt 2025 insgesamt 172 solcher Beschwerden. 66 davon beinhalteten relevante Informationen für mögliche Verstöße.

Die Kronzeugenregelung stelle ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Kartellverbots dar, wird im Bericht angeführt. 2025 wurden neun Kronzeugenanträge bei der BWB eingebracht. Damit sei das Kronzeugenprogramm sehr erfolgreich und weise gegenüber dem Vorjahr einen starken Anstieg auf.

Abschlussbericht der Taskforce Energie

Mitte 2025 präsentierten die BWB und die E-Control den Abschlussbericht ihrer gemeinsamen Taskforce zur Untersuchung des österreichischen Strom- und Gassektors. Dabei wurden die Entwicklungen bei den Energiepreisverwerfungen 2022 analysiert. Es bestätigte sich, dass ein Wettbewerb im Energiemarkt weiterhin nicht erreicht sei. Der Bericht betont die Notwendigkeit transparenterer Produkte, besser vergleichbarer Angebote sowie effizienterer wettbewerbsrechtlicher Instrumente. 2024 leitete die BWB aufgrund von Beschwerden sowie beobachteter Preissteigerungen zudem eine Branchenuntersuchung des Fernwärmemarktes ein, die in einen Bericht münden sollen.

Dem Tätigkeitsbericht der BWB liegt auch eine Stellungnahme der Wettbewerbskommission bei.(Schluss) pst

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