Parlamentskorrespondenz Nr. 609 vom 24.06.2026
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) - Für eine Umwandlungsmöglichkeit zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe legen die Grünen neuerlich eine Gesetzesinitiative vor, mit der das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz und das Personenstandsgesetz geändert werden sollen (953/A). Geregelt werden soll damit zum einen die Möglichkeit der Umwandlung einer bestehenden eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe. Dieser Wechsel soll dem Antrag zufolge auch dann zulässig sein, wenn die eingetragene Partnerschaft erst nach dem 31. Dezember 2018 begründet wurde. Dieser Zeitpunkt bezieht sich laut den Erläuterungen auf das Wirksamwerden der "Öffnung" der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare durch den Verfassungsgerichtshof.
Zum anderen soll mit dem Vorschlag die Umwandlung einer bestehenden Ehe in eine eingetragene Partnerschaft geregelt werden. Diese soll ebenso möglich sein, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2018 geschlossen wurde. Eine Umwandlung soll demnach aber nur ein einziges Mal möglich und daher dann ausgeschlossen sein, wenn die Ehe schon in die eingetragene Partnerschaft umgewandelt wurde. Geht es nach den Grünen, soll ein mehrmaliger Wechsel von einer Beziehungsform in die andere vermieden werden, um für eine gewisse Kontinuität des Personenstandes zu sorgen. (Schluss) mbu